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Scheidung: Wenn die Wege auseinandergehen

04.01.2018
von SMA

Nicht alle Versprechen können gehalten werden und nicht alle Beziehungen bleiben bestehen. Eine Scheidung markiert für viele Paare das Ende ihres gemeinsamen Lebenswegs. Wir haben die wichtigsten Themen und Fragen rund um die Scheidung zusammengetragen – und führen ebenfalls aus, warum nicht in allen Fällen Anwälte nötig sind.

«Und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage.» Zyniker würden wahrscheinlich behaupten, dass es derartige Happy-Ends nur in Märchen gibt. Das ist sicherlich eine zu einseitige Darstellung, denn das Bekenntnis zur Ehe ist in der Schweiz ungebrochen. Tatsache bleibt aber auch, dass etwa 40 Prozent dieser Bünde wieder geschieden werden. Im vergangenen Jahr war dies laut Bundesamt für Statistik über 17’000 Mal der Fall. Die meisten der betroffenen Ehepaare waren länger als 15 Jahre zusammen.

Nebst der emotionalen Belastung wirft eine Scheidung auch diverse rechtliche Fragen auf. Zuerst einmal müssen die Begrifflichkeiten geklärt werden: Was ist eine Scheidung überhaupt? Darunter wird die «juristische Auflösung einer Ehe» verstanden. Scheidungen verändern zudem, zumindest aus statistischer Sicht, die Bevölkerungsstruktur, da sie zu Zivilstandsänderungen führen.

Tatsache bleibt aber auch, dass etwa 40 Prozent dieser Bünde wieder geschieden werden.

Wie scheidet man genau?

Generell wird unterschieden zwischen «einvernehmlicher Scheidung», «Trennung» und «Scheidung auf Klage». Im ersten Fall sind sich die Eheleute einig, dass sie ihre Ehe annullieren wollen. Gemäss Experten handelt es sich bei fast 95 Prozent der Fälle in der Schweiz um «Scheidungen auf gemeinsames Begehren». Dafür kommt die Scheidungskonvention zum Einsatz: ein Vertrag, in dem die Ehegatten die Modalitäten ihrer Scheidung regeln. Sie ist ab dem Moment verbindlich, in dem sie der Richter genehmigt.  Diese Vereinbarung hält einerseits fest, dass sich die Gatten einig sind, dass ihre Ehe annulliert werden soll. Sie ermöglicht es ausserdem, die Scheidungsfolgen zu regeln, wie etwa die Zuteilung der Familienwohnung, Aufteilung der BVG, eventuelle Unterhaltsbeiträge für einen Gatten nach der Scheidung, Zuteilung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt etc. Vom Zeitpunkt, an dem das gemeinsame Scheidungsbegehren einreicht wurde bis zum Empfang des Scheidungsurteils muss man (je nach Auslastung der Gerichte) mit zwei bis sechs Monaten rechnen.

Zuerst die Trennung

Sobald eine der beiden Parteien nicht mit der Scheidung einverstanden ist, wird die Sache komplizierter. In solchen Fällen kommt es meist zu einer Trennung und die sogenannten «Eheschutzmassnahmen» greifen. Diese regeln die strittigen Punkte zwischen den Betroffenen. Wenn z.B. ein Gatte grundsätzlich gegen die Scheidung ist, so fordert das Gesetz ein faktisches Getrenntleben von zwei Jahren, bevor der andere Gatte die Scheidung auf einseitige Klage verlangen kann. Wichtig: Der Zeitpunkt des Getrenntlebens muss ein Gericht anerkennen. Es gibt allerdings – seltene – Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen kann die zweijährige Trennungsfrist zu streng oder unzumutbar erscheinen, insbesondere wenn ein Gatte sehr ernste Gründe für den Scheidungswillen hat. Ob solche tatsächlich vorliegen, muss ein Richter entscheiden. Im Normalfall wird nach Ablauf der zweijährigen Wartezeit die Scheidung eingeklagt. In solchen Fällen ist das Beiziehen eines Rechtsbeistandes ratsam.

Vor allem spart man durch eine Online-Scheidung die Kosten für die Rechtsberatung, die schnell vergleichsweise hoch ausfallen können.

Man kann sich auch online scheiden lassen

Doch längst nicht bei allen Scheidungen müssen Anwälte beigezogen werden. Wie bereits ausgeführt handelt es sich in der Schweiz in den meisten Fällen um Scheidungen auf gemeinsames Begehren, sprich beide Eheleute wollen die Annullierung der Ehe. In solchen Fällen, die aus rechtlicher Sicht vergleichsweise einfach sind, kann man auf die Dienstleistung von Scheidungsexperten aus dem Internet zurückgreifen.

Wie muss man sich das vorstellen? Und wo liegen die Vorteile? Vor allem spart man durch eine Online-Scheidung die Kosten für die Rechtsberatung, die schnell vergleichsweise hoch ausfallen können (je nach Region und Kanzlei fallen für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren zwischen 3000 und 6000 Franken an). Die Online-Alternative schlägt hingegen nur mit einigen hundert Franken zu Buche. Doch wie sieht die Beratung und Dienstleistung aus? Auf der Website finden Interessierte alles Wissenswerte zum Thema Scheidung. Die Angaben sind leicht verständlich und sind meist von Anwälten verfasst. Über die Website kann man direkt die Scheidungskonvention sowie die notwendigen Unterlagen für das Verfahren erstellen; ohne Beibezug von Anwälten. Damit dies klappt, müssen sich die Ehepartner aber über die Details der Scheidung einig sein (Unterhalt, Besuchsrecht bei Kindern, die Aufteilung der Güter etc.) Die notwendigen Punkte werden in Form eines FAQs aufgezeigt.

Nebst der Scheidung kann man auch eine Trennung online vereinbaren. Bei Einverständnis zwischen den beiden Eheleuten ist es dadurch möglich, die einvernehmliche Trennungskonvention sowie den bei Gericht einzureichenden Trennungsantrag selber zu erstellen. Dazu muss man einen leicht verständlichen Fragebogen beantworten.

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