urs haegi urs haegi: «was sie einem anwalt offenlegen, untersteht dem anwaltsgeheimnis»
Finanzen Recht

Urs Haegi: «Was Sie einem Anwalt offenlegen, untersteht dem Anwaltsgeheimnis»

01.03.2018
von SMA

Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz ist sehr vielfältig. Die nachfolgenden Beiträge im Rechtsguide 2018 vermitteln Ihnen einen guten Überblick über die sehr unterschiedlichen und zahlreichen Rechtsgebiete, in denen die Anwaltschaft für Sie, die Klienten, tätig ist.

Anwälte sind heute in sehr kleinen aber auch in grossen Kanzleien tätig. Viele Anwälte sind spezialisiert und arbeiten ausschliesslich in ihren Kerngebieten. Daher ist Ihr Wissen in ihrem angestammten Bereich sehr umfassend. Sie brauchen aber um zusammenhängende Fragen zu beurteilen in der Regel Spezialisten aus anderen Rechtsgebieten. Diese Spezialisierung erlaubt es, die Klienten fundierter zu beraten und zu vertreten. Der Schweizerische Anwaltsverband SAV/FSA führte darum vor rund zehn Jahren eine spezielle Fachanwaltsausbildung ein. Diese ermöglicht eine fachlich spezifische und sachbezogene Weiterbildung. Der Erfolg dieser Ausbildung wird mit einer strengen Schlussprüfung kontrolliert. Nach nur wenigen Jahren gibt es verschiedene Fachanwaltsausbildungen in sieben Rechtsgebieten. Es verfügen rund zehn Prozent aller Schweizer Anwältinnen und Anwälte über einen freiwillig erworbenen Fachanwaltstitel.

Die Pflichten des Anwalts

Das Auftreten für Sie persönlich, aber auch im Namen von Gesellschaften vor Gerichten und Behörden, nehmen meine Kolleginnen und Kollegen täglich wahr. Diese Vertretung vor Gerichten ist den zugelassenen Anwälten vorbehalten. Zu Ihrem Schutz müssen diese über ein juristisches Studium verfügen und nach einem fundierten Praktikum eine F.higkeitsprüfung, eine sogenannte Anwaltsprüfung, bestehen. Aber nicht nur die Vertretung vor Gerichten, sondern auch die Beratung, wie wir Sie bei der Lösung von Herausforderungen unterstützen können und welche Handlungsvarianten rechtlich möglich sind, ist ein wichtiger Teil der anwaltlichen Tätigkeit.

Viele Anwälte sind spezialisiert und arbeiten ausschliesslich in ihren Kerngebieten. Urs Haegi, Präsident Schweizerischer Anwaltsverband SAV/FSA

Die Tätigkeit der Anwälte untersteht zahlreichen, gesetzlichen Berufsregeln. Dabei erwähne ich drei Regeln besonders: Alles, was Sie einem Anwalt offenlegen, untersteht dem Anwaltsgeheimnis. Deshalb darf der Anwalt, dieses Wissen Dritten gegenüber nicht offenlegen, auch nicht Behörden, Strafverfolgungsorganen oder Gerichten. Sie sind durch dieses Berufsgeheimnis, dessen Verletzung im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt wird, geschützt.

Die Anwältin oder der Anwalt ist durch das Interessenkollisionsverbot verpflichtet, ausschliesslich Sie und nicht eine andere am Verfahren beteiligte Person zu unterstützen. Dieses Interessenkollisionsverbot ist für Klienten sehr wichtig, denn es stellt sicher, dass der Anwalt nicht noch andere Interessen verfolgt, sondern vollumfänglich für den Klienten agiert. Zudem muss der Anwalt rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sein.

Die Einhaltung dieser und weiterer, hier nicht besonders erwähnten Berufspflichten des Anwalts, wird von einer unabhängigen, kantonalen Aufsichtskommission überwacht; sie kann bei Verstössen auch Bussen auferlegen oder gar das Anwaltspatent entziehen.

Text: Urs Haegi, Präsident Schweizeischer Anwaltsverband

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