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Finanzen Recht

Kartelle und Fusionen: Der freie Markt muss spielen

01.03.2018
von Gerold Bruetsch-Prevot

Die Marktwirtschaft funktioniert nur, wenn der freie Wettbewerb geschützt wird.

Sinn und Zweck des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen ist es, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern. Die drei Säulen dazu: Abreden zwischen Unternehmen sind grundsätzlich nicht erlaubt, der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten und drittens müssen Fusionen grosser Unternehmen von der Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht und bewilligt werden. Dadurch soll eine marktbeherrschende Stellung verhindert und möglichst der freie Wettbewerb unter den Anbietern geschützt bzw. gefördert werden.

Sinn und Zweck von Fusionen

Fusionen haben in der breiten Bevölkerung einen eher schlechten Ruf. In deren Wahrnehmung werden grosse Unternehmen immer grösser und die Zahl der Anbieter immer weniger. Wenn verschiedene Standorte zusammengelegt werden, kommt es in den meisten Fällen zu Entlassungen. Skeptisch wird auch die Preisentwicklung beobachtet – fehlt die Konkurrenz, kommen auch die Verkaufspreise nicht unter Druck und können künstlich hochgehalten werden. Dass diese Marktmacht missbraucht wird, ist in der Schweiz allerdings selten. Und eine Fusion oder Übernahme kann durchaus Sinn machen. Es ist eine Möglichkeit, durch Synergieeffekte die Produktivität zu erhöhen und Kosten einzusparen. Für viele Firmen kann es auch die Rettung vor dem Aus sein, wenn sie sich mit einem anderen Unternehmen und bisherigen Konkurrenten zusammen im Markt wieder neu ausrichten können.

Fusionen haben in der breiten Bevölkerung einen eher schlechten Ruf.

Kartelle verhindern Wettbewerb

Kartelle sind in der Schweiz verboten. Man versteht darunter eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, die den Wettbewerb abschwächen oder gar verhindern soll. Die Mitglieder eines Kartells versuchen oft, die Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne damit ihre Unabhängigkeit aufzugeben. Dabei muss man vor allem zwischen drei verschiedenen Kartellen unterscheiden: Der Preisabsprache, der Absprache der zu verkaufenden Mengen und wenn man zwischen den verschiedenen Anbietern der Markt geografisch aufteilt. Dadurch erreicht man, dass die Preise höher sind, als sie es in einem funktionierenden Markt wären. Privat- oder Geschäftskunden bezahlen also einen zu hohen Preis.

Zudem gehen dadurch auch die Anreize für Innovationen oder Verbesserungen des Produkts oder der Marktaktivitäten verloren. Langfristig gesehen wirken sich Kartelle also negativ auf den Wohlstand und die Entwicklung eines Landes aus. Allerdings wurden Kartelle in der Schweiz lange Zeit über nicht als volkswirtschaftlich schädlich, sondern als nützlich erachtet und als Schutz für die Angestellten angesehen. So wurden sie nach dem Krieg jahrzehntelang als Schutz des Kleingewerbes gegen überm.chtige Grossunternehmungen politisch anerkannt. Erst der Druck der Exportwirtschaft, welcher der inländische Kostendruck zunehmend zu schaffen machte, führte zu einem Stimmungswechsel. Es gibt aber auch eine Grauzone. Abreden zwischen Konkurrenten kann man auch als Fusion tarnen.

Langfristig gesehen wirken sich Kartelle  negativ auf den Wohlstand und die Entwicklung eines Landes aus.

Internationale Kartelle

Die globalisierte Wirtschaft führt zu internationalen Kartellen und betrifft auch Schweizer KMU. So hat gerade aktuell die Wettbewerbskommission die Schweizer Firma Bucher und den schwedischen Konzern Husqvarna sanktioniert. Sie haben Preisabsprachen und Kundenaufteilungen beim Gerätebenzin der Marke Aspen getroffen. Husqvarna kommt dank Selbstanzeige ohne Busse davon, die Bucher AG Langenthal muss 610 000 Franken zahlen. Der schwedische Garten- und Landmaschinenhersteller Husqvarna musste bereits Mitte 2017 wegen unzulässigen Preisvorgaben für Rasenmähroboter eine halbe Million Franken Busse bezahlen.

Um bedeutend höhere Beträge geht es, wenn der Europäische Gerichtshof Preisabsprachen auf die Schliche kommt. Gerade hat er Geldbussen von 169 Millionen Euro gegen ein Luftfrachtkartell bestätigt, an dem auch Kühne+Nagel, Panalpina, Schenker, Deutsche Bahn Ceva Freight und EGL beteiligt waren. Den Spediteuren wurden wettbewerbsfeindliche Absprachen in den Jahren 2002 bis 2007 vorgeworfen, die ihre Gewinnmargen sichern sollten. Nach Feststellung der Kommission hatten sie Aufschläge für Dienstleistungen bei der Zollabfertigung vereinbart. Für die Phasen hoher Nachfrage einigten sie sich auf einen Hauptsaisonaufschlag. Die Wettbewerbshüter in Brüssel fanden auch heraus, dass Daimler, DAF, Renault/Volvo, Iveco und MAN die Preise für Lastwagen während 15 Jahren bis 2011 abgesprochen hatten. Die Wettbewerbsbehörde verhängte deshalb Bussen von 2,3 Milliarden Euro. Die höchste Strafe mit 1,09 Milliarden Euro hatte Daimler zu bezahlen.

Weko als Marktüberwacherin

Die Beispiele zeigen, dass Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisabsprachen oder andere Vereinbarungen den Unternehmen den Preiskampf ersparen – zum Nachteil der Konsumenten. Weil diese Gefahr gross ist, schützt der Staat mit entsprechenden Massnahmen den Wettbewerb. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe der Wettbewerbskommission (Weko), die konkret die Einhaltung des Kartellgesetzes überwacht. Mit diesen Gesetzen bekämpft die Weko Preisabsprachen und den Missbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen. Dazu gehören auch Abklärungen darüber, ob bei Fusionsabsichten der Wettbewerb tangiert wird.

Text: Gerold Brütsch-Prévot

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