persönliche vorsorge frühzeitig an  persönliche vorsorge denken
Vorsorge Finanzen

Frühzeitig an die persönliche Vorsorge denken

04.03.2018
von SMA

Themen wie «Nachfolgeplanung» oder «persönliche Vorsorge» stehen bei den meisten Menschen nicht zuoberst auf der Prioritätenliste. Doch Experten geben zu bedenken, dass man schnell in Situationen geraten kann, die eine derartige Planung nötig machen. Damit durch einen Unfall oder andere nicht vorhersagbare Ereignisse keine rechtlichen Schwierigkeiten entstehen, lohnt sich eine professionelle Beratung.

Die Möglichkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen, ist das Kernelement von Freiheit. Und für einen Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer ist diese individuelle Lebensgestaltung das Natürlichste auf der Welt. Doch die Ausgangslage kann sich potenziell jederzeit ändern – und zwar rapide. So können Schicksalsschläge wie eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, selbständig über ihr Leben zu bestimmen. Was geschieht dann? Wie wird im Todesfall das eigene Vermögen aufgeschlüsselt? Und wie stellt man dabei sicher, dass geliebte Menschen den eigenen Wünschen entsprechend berücksichtigt werden?

Diese wichtigen Fragestellungen soll man gemäss Experten so früh wie möglich behandeln. Denn viele Faktoren, welche Erbschaft und persönliche Vorsorge betreffen, erscheinen vermeintlich logisch, können aber mit rechtlichen Fallstricken behaftet sein. Und diese wiederum können im Ernstfall zu schwierigen Situationen führen; auf persönlicher, familiärer sowie juristischer Ebene.

Wenn die Behörden einspringen müssen

Was passiert nun, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden? In solchen Fällen greift das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches von den Beamten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) umgesetzt wird. Die Idee dahinter: Ein Rechtsbeistand der KESB soll Betroffene unterstützen und in ihrem Interesse Entscheide abwägen und fällen. Das ist grundsätzlich ein guter Gedanke. Doch Fachleute wissen, dass Entscheidungsprozesse deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, sobald Behörden involviert sind.

Während die Möglichkeiten, die ein Vorsorgeauftrag bietet, den meisten Menschen kaum geläufig sind, sind die meisten hingegen mit dem Prinzip des letzten Willens vertraut.

Das kann negative Folgen haben und diverse Abläufe erschweren. Zum Beispiel die Verwaltung von liquidem und illiquidem Vermögen. Zur Veranschaulichung lässt sich der Immobilienmarkt anführen: Viele Immobilienbesitzer in der Schweiz sind Paare, häufig mit Kindern. Zieht der Nachwuchs irgendwann aus dem Elternhaus aus, erscheint das Eigenheim häufig zu gross für nur zwei Personen. Wenn man nun die Liegenschaft verkaufen will, aber ein Teilhaber nicht urteilsfähig ist, muss ein Beistand der KESB einspringen. Dieser muss nun abwägen, ob ein potenzieller Käufer tatsächlich geeignet ist, ob die vereinbarte Kaufsumme angemessen ausfällt etc. Das kann viel Zeit in Anspruch nehmen und im schlimmsten Fall den Interessenten vergraulen. Auch für Unternehmer entstehen so unangenehme Situationen: Ist die Geschäftsführerin oder der Gesch.ftsführer plötzlich nicht mehr urteilsfähig, müssen die Behörden ebenfalls einspringen.

Wie lässt sich dies vermeiden?

Ausschliessen lassen sich solche Situationen nur, indem man entsprechende Eventualitäten einplant. Denn das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ermöglicht es, für den Fall einer eintretenden Urteilsunfähigkeit im Voraus einen sogenannten «Vorsorgeauftrag» zu errichten. Was das konkret bedeutet? Man kann selber einen oder mehrere Vorsorgebeauftragte bestimmen, der oder die anstelle eines durch die KESB eingesetzten Beistandes für die urteilsunfähige Person handelt und laufende Geschäfte weiterführt.

Ein Rechtsbeistand der KESB soll Betroffene unterstützen und in ihrem Interesse Entscheide abwägen und fällen.

Ein Vorsorgeauftrag besteht grundsätzlich aus drei Punkten. Unterschieden wird zwischen «Personensorge», «Vermögenssorge» und «Vertretung im Rechtsverkehr». Es ist möglich, ein und dieselbe Person für alle drei Bereiche einzusetzen oder für jeden einzelnen jemand anderes zu bevollmächtigen. Auch juristische Personen können dabei zum Zuge kommen. So kann man bspw. die Personensorge, bei der es um Entscheidungen des persönlichen Wohls der urteilsunfähigen Person geht, der Partnerin oder dem Partner zusprechen. Die Vermögenssorge wiederum kann man in die Hände professioneller Vermögensverwalter legen, oder, im Falle eines Unternehmens, dem stellvertretenden Geschäftsführer übertragen. Die rechtliche Vertretung wiederum geht dann vielleicht an ein Anwaltsbüro. So ist die persönliche Vorsorge umfassend geregelt.

Der Vorsorgeauftrag gibt jedem Menschen die Möglichkeit, selber zu bestimmen, wer am besten in seinem Interesse handelt. Er ist darum die bessere Alternative zur Ernennung eines amtlichen Beistandes durch die Behörden. Besonders angesichts der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft kommt dem Vorsorgeauftrag eine wichtige Rolle zu.

Um sicherzustellen, dass in einem medizinischen Notfall nach den eigenen Wünschen vorgegangen wird, kann eine Patientenverfügung verfasst werden. Grundsätzlich entscheiden zwar die behandelnden Ärzte über medizinische Massnahmen bei einem nicht ansprechbaren Patienten (in dessen Interesse und gemäss seinem mutmasslichen Willen). Besteht aber keine akute Lebensgefahr, klären sie ab, ob eine Patientenverfügung besteht. In dieser wird unter anderem eine medizinische Vertretungsperson bestimmt, welche im Interesse des Patienten zu entscheiden hat, z.B. über die Anwendung lebensverlängernder Massnahmen.

Den letzten Willen festhalten

Während die Möglichkeiten, die ein Vorsorgeauftrag bietet, den meisten Menschen kaum geläufig sind, sind die meisten hingegen mit dem Prinzip des letzten Willens vertraut. Ein Testament regelt nach dem Ableben einer Person die Verteilung ihres Vermögens. Es lohnt sich, hierfür eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen. So wird sichergestellt, dass man die Bereiche wie Ehegüter- und Erbrecht sowie Erbschaftssteuern korrekt abdeckt. Zudem steigt die Komplexität der Materie: Da internationale Partnerschaften zunehmen, wird nebst der Kenntnis der schweizerischen Rechtsprechung auch vermehrt Fachwissen im ausländischen Erbrecht voraussetzt.

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