nachlassplanung nachlassplanung: über  leben hinaus gutes bewirken
50+ Vorsorge Finanzen Gesundheit

Nachlassplanung: Über das Leben hinaus Gutes bewirken

09.03.2018
von Remo Buergi

Wer mit seinem Vermögen nach dem Tod eine gemeinnützige Institution unterstützen will, sollte rechtzeitig mit der Nachlassplanung beginnen. So findet man die passende Form des finanziellen Supports.

Sich noch im Vollbesitz der Kräfte mit seinem Nachlass auseinanderzusetzen, ist auf jeden Fall eine gute Idee. So kann man sich Zeit nehmen und in Ruhe einen Überblick verschaffen über all die wirtschaftlichen und vielleicht auch ideellen Werte, die nach dem Tod in die richtigen Hände gelangen sollen. Dieser Prozess der Reflexion und oft auch Diskussion mit Angehörigen darf ruhig mehrere Monate oder gar Jahre dauern. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dabei Transparenz zu schaffen und allen Beteiligten reinen Wein einzuschenken, was sie vom Nachlass zu erwarten haben. Dadurch lassen sich spätere Streitigkeiten häufig vermeiden.

Pflichtteile beachten

Damit die Nachlassplanung nachhaltig ist, muss sie rechtlich verbindlich sein. Um ein gültiges Testament zu verfassen, sind beispielsweise die Pflichtteile korrekt zu erfassen. Diese hängen vom Zivilstand des Erblassers (der Person, um deren Nachlass es geht) ab und davon, ob er Kinder und Geschwister hat. Im Fall einer Ehe mit Kindern hat der Ehepartner ein Anrecht auf einen Viertel des Nachlasses, die Kinder zu gleichen Teilen auf insgesamt drei Achtel. Die restlichen drei Achtel des Nachlasses kann der Erblasser frei verteilen. Wenn keine Kinder da sind, hat der Ehepartner Anspruch auf drei Achtel. Wenn der Erblasser ledig und kinderlos ist, gibt es überhaupt keine Pflichtteile – er kann frei über seinen Nachlass entscheiden. Die Geschwister eines Erblassers haben also keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Nicht verstecken!

Darüber hinaus gibt es je nach Testamentstyp einige Vorgaben, die der Verfasser beachten muss. Die unkomplizierteste Form ist ein handschriftlich geschriebenes Testament, das der Erblasser persönlich verfasst, datiert und unterzeichnet hat. Bei einer sogenannten öffentlichen Verfügung dagegen muss ein Notar das Testament beglaubigen. Zudem müssen zwei Zeugen schriftlich bestätigen, dass der Erblasser das Testament vor der Unterschrift auch gelesen hat. In beiden Fällen sollte das Dokument unbedingt so aufbewahrt oder hinterlegt werden, dass es nach dem Tod des Erblassers leicht aufzufinden ist.

Wer nach seinem Tod längerfristig in einem bestimmten Bereich karitativ tätig sein will, kann zur Verwaltung seines Nachlasses auch eine eigene Stiftung gründen.

Legat richtig formulieren

Wer seinen Nachlass regelt, hat drei Varianten, um einen Teil seines Vermögens an eine gemeinnützige Organisation zu übertragen. Die erste und einfachste ist ein Legat. Durch eine Verfügung im Testament wird ein bestimmter Betrag der betreffenden Institution zu- gesprochen. Weil der definitive Nachlassumfang in der Regel noch nicht bekannt ist, kann es auch sinnvoll sein, verschiede Varianten festzulegen («wenn Vermögen über 300’000 Franken, dann…») oder eine prozentuale Beteiligung zu definieren. Bei einem solchen Legat wird der Begünstigte nicht selbst zum Erben. Egal ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Sondern hat einen Anspruch gegenüber den Erben.

Als Erbe einsetzen?

Das Gegenteil ist aber ebenfalls möglich: Wird die gemeinnützige Organisation als Erbe eingesetzt, so partizipiert sie mit einer durch den Erblasser festgesetzten Quote am Nachlassvermögen. Die Organisation erhält dabei zusammen mit den anderen Erben Einsicht in den Nachlass. Diese Variante ist tendenziell mit mehr Aufwand verbunden, weshalb viele Organisationen ein Legat vorziehen. So oder so macht es Sinn, sich vor- gängig mit der Vereinigung in Verbindung zu setzen, die man begünstigen möchte. Auf diese Weise wird eine für beide Seiten optimale Lösung aufgegleist.

Im Fall einer Ehe mit Kindern hat der Ehepartner ein Anrecht auf einen Viertel des Nachlasses, die Kinder zu gleichen Teilen auf insgesamt drei Achtel.

Stiftung als weitere Option in der Nachlassplanung

Wer nach seinem Tod längerfristig in einem bestimmten Bereich karitativ tätig sein will, kann zur Verwaltung seines Nachlasses auch eine eigene Stiftung gründen. Dadurch lässt sich eine spezifische Absicht besonders nachhaltig und kontrolliert umsetzen, weil durch den Stiftungsrat die Einhaltung der Vorgaben überwacht wird. Diese Variante zieht allerdings einen grossen Aufwand nach sich und ist nur bei einem Nachlass mit einem Volumen von mehreren Millionen sinnvoll. Für Otto Normalverbraucher ist die Begüns- tigung einer bestehenden Institution auf jeden Fall die geeignetere Option. Der Zweck eines Legats kann man ebenfalls bestimmen, wenn man sich zum Beispiel für ein konkretes Projekt einer Hilfsorganisation einsetzen will. Allerdings sollten die Zweckbestimmungen auch nicht zu eng gesetzt werden, weil sich die Umstände ändern können.

Zu Lebzeiten verschenken

Eine Alternative zur Verteilung des  Vermögens nach dem Tod sind Schenkungen zu Lebzeiten.  Eine Schenkung an eine gemeinnützige Institution ist nichts anderes als eine Spende und damit nicht steuerpflichtig. Insbesondere bei grossen Spendenbeträgen sollte unbedingt ein persönlicher Finanzplan erstellt und beachtet werden. Bei aller Grosszügigkeit muss gesichert sein, dass man den eigenen Lebensunterhalt nicht gefährdet. Und auch in diesem Fall ist    es wichtig, mit den Erben offen über die geplanten Spenden zu sprechen.

Viele Wege führen nach Rom. Auf ebenso vielen Wegen kann man sein Vermögen vor oder nach dem Tod einer guten Sache zukommen lassen. Wichtig ist vor allem, dass alles rechtzeitig geplant, kommuniziert und geregelt wird. Wer bei der Nachlassplanung richtig vorgeht, wird mit seinem Nachlass viel Freude bereiten und Gutes bewirken.

Text: Remo Bürgi

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Artikel Nie wieder Kopfläuse
Nächster Artikel Swissness ist Konsumenten bei Käse wichtig