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Entspannte Pensionierung dank Vorsorge

01.07.2018
von SMA

Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz steigt und liegt heute bei über 80 Jahren. Damit bleibt einem Grossteil der Pensionäre im Ruhestand viel Zeit, um persönliche Ziele zu verfolgen, Reisen zu unternehmen und den eigenen Horizont zu erweitern. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist aber eine vorausschauende Finanzplanung. Und deren Grundstein muss man früh legen um die Pensionierung zu geniessen.

Die Pensionierung scheint noch in weiter, weiter Ferne zu liegen. Schliesslich hat man andere Sorgen, Verpflichtungen und Bedürfnisse – und zwar im Hier und Jetzt. Doch plötzlich ist das Rentenalter erreicht und man ist selber je nachdem finanziell gar nicht darauf vorbereitet. Dieses Szenario tritt laut Branchenexperten immer wieder zu und kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben.

Wie kann man dies verhindern? Zuerst einmal ist es wichtig, die Basics zur Pensionierung zu kennen. Was also versteht man genau unter «Altersvorsorge» in der Schweiz und wie setzt sich diese zusammen? Das System der hiesigen Altersvorsorge wird von drei Säulen getragen. Die erste dieser Säulen wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) gebildet, in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen. Diese kommen dort zum Tragen, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bei der AHV handelt es sich um eine sogenannte «Volksversicherung», was sie obligatorisch macht. Im Normalfall zieht der Arbeitgeber den AHV-Beitrag vom Lohn der zu versicherten Person ab. Wer Fragen zur AHV oder IV hat, kann sich direkt an die AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen wenden (eine Auflistung mit den wichtigsten Fragen und Antworten findet man zudem unter www.ahv-iv.ch).

Das Problem der AHV

Die AHV gilt als der bedeutendste Pfeiler der Schweizer Altersvorsorge – und ist gleichzeitig eines der grossen finanzpolitischen Sorgenkinder. Ein Grundproblem liegt in der demografischen Entwicklung der Schweiz. Immer weniger arbeitstätige Menschen müssen mit ihren AHV-Abgaben immer mehr Rentner finanzieren. Diesem steigenden Ungleichgewicht wollte man im vergangenen Jahr mit der «Altersvorsorge 2020» begegnen. Doch das Vorhaben des Bundes, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu decken, scheiterte an der Urne. Obschon die Parteien nach wie vor uneins sind über den Weg, wie die AHV zu sanieren sei, stimmt man zumindest darüber ein, dass gehandelt werden muss. Wie die konkreten Massnahmen aussehen werden, dürfte Gegenstand künftiger, weitreichender Debatten sein.

Plötzlich ist das Rentenalter erreicht und man ist selber je nachdem finanziell gar nicht darauf vorbereitet.

Die zweite Säule

Die berufliche Vorsorge stellt die zweite Säule der Altersvorsorge dar. Darin versichert sind sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’150 Franken im Jahr verdienen (Quelle: Schweizer Behörden, ch.ch, Stand 2017). Die obligatorische Versicherung greift mit dem Antritt eines Arbeitsverhältnisses und kann frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres zum Tragen kommen. Bis zum Erreichen des 24. Altersjahres decken diese erbrachten Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem Jahr nach Vollendung des 24. Altersjahres und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird zusätzlich für die Altersrente angespart. Dies gilt allerdings nur für Menschen in einem Anstellungsverhältnis. Selbstständigerwerbende hingegen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten sind nicht obligatorisch versichert – können sich aber unter Umständen freiwillig für die Minimalvorsorge versichern.

Und die dritte

Die letzte Säule wird durch die private Vorsorge gebildet. Dabei unterscheidet man zwischen der Säule 3a und 3b. Die Säule 3a steht für die gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige. Das bedeutet, dass diese Beiträge bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei darüber verfügt werden. Anders die Säule 3b, auch «freie Selbstvorsorge» für alle: Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung.

Privat anlegen – zum Beispiel in Immobilien

Das klassische Drei-Säulen-Prinzip der Schweiz ist ein bewährtes Mittel für die Altersvorsorge. Fachleute raten aber, zusätzliche Rücklagen vorzunehmen und sich ein gewisses Kapital anzusparen. Und dies so früh wie möglich. Angesichts der Tatsache, dass Sparvermögen derzeit praktisch keine Zinsen abwirft, stellt sich für viele Leute die Frage, ob sie Teile ihres Vermögens anderweitig anlegen sollen. Der Finanzmarkt lockt zwar mit vergleichsweise hohen Renditen, ist aufgrund seiner Volatilität aber unberechenbar und birgt ein nicht unbeträchtliches Risiko. Diese Anlageform ist daher nur Leuten zu empfehlen, die vertiefte Branchen- und Marktkenntnisse besitzen.

Eine beliebte und «berechenbare» Form der Anlage stellen Immobilen dar. Dabei kann man einerseits in einen klassischen Immobilienfonds investieren oder selber ein Bauprojekt vorantreiben. Letzteres hat den Vorteil, dass man sich damit für den Ruhestand vielleicht auch gleich einen schönen Wohnsitz schaffen kann, um die Pensionierung richtig geniessen zu können. Das Angebot an Hypothekengebern ist breit und es kann sich daher lohnen, im Vorfeld eine unabhängige Beratung in Kauf zu nehmen, um das ideale Angebot zu finden.

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