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Inklusion von Menschen mit Handicap im Arbeitsleben

04.09.2018
von Katharina Haberling

Von der Beschäftigung von Menschen mit Handicap profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dennoch werden Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Stellensuche oft benachteiligt – zu Unrecht.

Arbeitsinklusion trotz Sehbehinderung? Das ist ein Thema, das nach wie vor bei vielen Unternehmen auf negative Reaktionen stösst. Menschen mit Sehbehinderung oder gar Blindheit in den Arbeitsalltag zu integrieren, sehen Arbeitgeber als problematisch: zu wenig Möglichkeiten, zu viel Aufwand, zu teuer. Auch bei den Betroffenen mangelt es an Wissen und sie schrecken oft davor zurück, sich trotz ihres Handicaps auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten für sehbehinderte und blinde Menschen, am Arbeitsleben teilzuhaben.

Gute Gründe Menschen mit Handicap einzustellen

Es gibt zahlreiche Gründe, Menschen mit Handicap einzustellen. Personen, die ihr Sehvermögen teils oder ganz verloren haben, sind nicht automatisch eine Belastung für die Firma. Betroffene gelten als ausgesprochen loyale und zuverlässige Mitarbeitende. Zudem ist es für Arbeitgeber nur ratsam, ihre kompetenten und langjährigen Mitarbeiter zu erhalten, anstatt sie durch mühsamen Aufwand zu ersetzen. Betroffene Arbeitnehmer sind auf ihre bestehende Anstellung angewiesen, der Ausschluss aus dem Beruf bringt Schwierigkeiten mit sich. Denn anders als bei Menschen ohne Seherkrankungen ist es für Betroffene schwieriger, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Laut Bundesamt für Statistik wird rund ein Viertel mindestens einmal im Jahr aufgrund einer Beeinträchtigung bei der Arbeitssuche benachteiligt.

Der Erhalt im Unternehmen wirkt sich ausserdem positiv auf das Selbstwertgefühl und die Motivation der Mitarbeitenden aus und verstärkt das Gefühl, trotz des Handicaps weiterhin für die Firma von Bedeutung zu sein. Die Allgemeinheit profitiert ebenfalls von der Wiedereingliederung sehbehinderter und blinder Menschen am Arbeitsplatz. Denn dadurch entstehen weniger neue Sozialfälle, die die Gesellschaft tragen muss.

Laut Bundesamt für Statistik wird rund ein Viertel mindestens einmal im Jahr aufgrund einer Beeinträchtigung bei der Arbeitssuche benachteiligt.

Viele Hilfsmittel für den Arbeitsplatz

Bei der Einstellung oder Wiedereingliederung eines sehbeeinträchtigten Mitarbeiters ist man als Arbeitgeber nicht auf sich alleine gestellt. Die Invalidenversicherung (IV) finanziert sämtliche Hilfsmittel und Arbeitsplatzeinrichtungen ebenso wie (Um-)Schulungen der Betroffenen. Die Ängste von Arbeitgebern, dass Menschen mit Sinnesbehinderung mehr Kosten, mehr Aufwand und mehr Probleme verursachen, sind damit unbegründet. Besonders im Büro sind einige Einsatzmittel vorhanden, die Sehbehinderungen sowie Blindheit kompensieren. Vergrösserungsprogramme erlauben, gewohnte Arbeiten am PC durchzuführen. Geeignete Beleuchtungen am Arbeitsplatz sowie der Einsatz von besonderen Lupen helfen, den Arbeitsplatz zu optimieren. Durch die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitswege im Betrieb ist es Betroffenen auch in der Produktion möglich, vollwertige Leistungen zu erbringen und effizient zu arbeiten.

Fit für den Arbeitsmarkt

Zur (Wieder-)Integration sehbehinderter und blinder Personen in die Arbeitswelt werden mittlerweile zahlreiche Beratungen und Schulungen angeboten. Unter anderem können Betroffene mithilfe geschulter Trainer üben, wie sie sich selbstständig auf dem Arbeitsweg und im Unternehmen fortbewegen können. Dazu werden gemeinsam mit dem Coach feste Wege eingeübt. In sogenannten Sozialberatungen schätzt man zunächst die Situation der Betroffenen ein, um herauszufinden, wo Hilfe nötig ist, welche Voraussetzungen mitgebracht werden und ob Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht. Im Anschluss helfen die Berater bei diversen Angelegenheiten wie Wohnsituation, Kommunikation mit Ämtern und Versicherungen oder Kontaktvermittlung zu Arbeitgebern und Fachpersonen. Des Weiteren gibt es «Low Vision»-Beratungen. Diese prüfen, wie das verbliebene Sehvermögen durch den Einsatz individuell angepasster Sehhilfen und der richtigen Beleuchtung am Arbeitsplatz am besten genutzt werden kann. In EDV-Schulungen lernen Betroffene, welche technischen und behindertengerechten Geräte vorhanden sind und wie man unterstützende Programme anwendet.

In sogenannten Sozialberatungen schätzt man zunächst die Situation der Betroffenen ein, um herauszufinden, wo Hilfe nötig ist, welche Voraussetzungen mitgebracht werden und ob Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht.

Einstieg in neue Berufsfelder

Durch Umschulungen können Betroffene auch in anderen Bereichen als bislang arbeiten. Das Gesundheitswesen bietet beispielweise gezielte Umschulungen zum Physiotherapeuten an, ebenfalls finanziert durch die IV. Aber auch in anderen Branchen wie Handwerk, Verwaltung, Telefon-Marketing oder in Berufsfeldern wie Pfarrei oder Justiz stehen Sehbehinderten und Blinden viele Möglichkeiten offen.

Text: Katharina Haberling

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Info

Wer zum Thema «Arbeit und Sehbehinderung» mehr erfahren will, findet zum Beispiel in den sieben Beratungsstellen des Schweizerischen Blindenbundes sowie auf www.blind.ch kostenlose Unterstützung. Der Schweizerische Blindenbund ist eine Zewo-zertifizierte Selbsthilfeorganisation für blinde und sehbehinderte Menschen in der Schweiz.

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