weiterbildung abschluss nach dem lernen ist vor dem lernen
Ausbildung Karriere Studium Weiterbildung Bildung

Nach dem Lernen ist vor dem Lernen

13.04.2019
von Sybille Bruetsch-Prevot

Nach der Lehrabschlussprüfung gleich eine Weiterbildung in Angriff nehmen? Was für die einen nach nie enden wollendem Stress tönt, ist für andere eine interessante Option. Ausschlaggebend dafür ist primär die eigene Motivation – sowie die finanzielle Situation.

Geschafft! Die Lehrabschlussprüfung ist bestanden und endlich kann man sich anderem widmen als dem Büffeln. Sich nach der Arbeit mit Freunden treffen, ins Fitness gehen – oder doch wieder zur Schule? Soll man gleich nach dem Abschluss auf zur Weiterbildung?

Variante 1: Weiterarbeiten

Einige Lehrabschlussgängerinnen und -gänger werden vom Lehrbetrieb weiterbeschäftigt. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Eigentlich endet das Lehrverhältnis mit Abschluss der Prüfungen, oft wird den Abgängern aber eine Temporärstelle angeboten, die zur Überbrückung bis zum nächsten Laufbahnschritt dient. Wer rechtzeitig das Gespräch mit Vorgesetzten und dem HR sucht, hat grosse Chancen, davon zu profitieren. Lehrabgänger, die in einem anderen Unternehmen arbeiten möchten, sollten sich rechtzeitig bewerben – auch wenn das Prüfungsresultat noch ausstehend ist.

Variante 2: Auslandaufenthalt

Eine gute Kombination von Lernen und Freizeit ist ein Auslandaufenthalt. Eine Sprache fliessend lernen, vielleicht sogar mit einem Sprachdiplom, und nebenbei von einer fremden Stadt, einer anderen Kultur profitieren ist eine gute Sache. Wer seine Karriere im Fokus hat, wählt gezielt die Sprache, die ihm dafür am meisten nützt. Ein höheres Sprachdiplom macht sich im Lebenslauf gut und die gewonnene Erfahrung ebenfalls.

In der Regel hat ein Arbeitgeber die investierten Kosten zwei, drei Jahre nach Abschluss der Weiterbildung wettgemacht.

Variante 3: Weiterbildung

Nach der Berufslehre gleich in eine Weiterbildung einzusteigen, ist vor allem für diejenigen geeignet, die nicht schulmüde sind. Wer gerne lernt und voll motiviert ist, dem stehen verschiedene Möglichkeiten offen. In einer Zweitlehre kann im Anschluss an ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) eine zwei- oder dreijährige Zusatzausbildung absolviert werden, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erhalten. Wer sein Fachwissen vertiefen und sich spezialisieren möchte, dem stehen zahlreiche Bildungsgänge der Höheren Berufsbildung offen. Dazu gehören beispielsweise die Höheren Fachschulen (HF). Achtung: Für die Prüfungszulassung wird oft Berufserfahrung verlangt, also vorher informieren.

Die Berufsmatura ist eine ergänzende Allgemeinbildung, die während oder nach dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis erfolgt. Sie ermöglicht ein Studium an einer Fachhochschule oder – über die sogenannte Passerelle – an einer Universität. Die Passerelle ist eine Ergänzungsprüfung zur Berufsmatura. Wer sie besteht, kann alle Studiengänge der Universitären Hochschulen besuchen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann autodidaktisch erfolgen oder in Vorbereitungskursen, die zwei Semester dauern. Es finden jährlich zwei Prüfungen pro Sprachregion statt.

Das liebe Geld

Weiterbildung ist ein Gewinn, klar. Sie bedeutet aber auch weniger Freizeit und weniger Lohn. Wer sich für eine Weiterbildung entscheidet, sollte vorgängig ein detailliertes Budget erstellen. Auf Budgetberatung.ch stehen verschiedene Vorlagen zur Verfügung.

Wer eine berufsbegleitende Weiterbildung ins Auge fasst, kann sich beim Arbeitgeber erkundigen, ob er sich finanziell daran beteiligt. Oft teilen sich Arbeitnehmer und -geber die Kurskosten und die benötigte Zeit auf. Arbeitgeber haben grundsätzlich ein grosses Interesse, dass ihre Angestellten fachlich up to date sind. Grosse Chancen auf finanzielle Unterstützung haben Ausbildungen, die unmittelbar mit dem Job zu tun haben. Oder die es dem Mitarbeiter, der Mitarbeiterin ermöglichen, einen neuen Bereich im Unternehmen zu übernehmen. Es lohnt sich, vor dem Gespräch mit dem Chef oder der Chefin einen Blick ins Unternehmensleitbild zu werfen.

Oft ist darin die Mitarbeiterförderung vermerkt und liefert ein gutes Argument für die Kostenbeteiligung. In der Praxis wird meist schriftlich vereinbart, wie lange der Mitarbeiter nach bestandener Prüfung noch im Unternehmen bleiben muss. Respektive zu welchen Teilen er die Weiterbildungskosten zurückerstatten muss, wenn er die Firma vor Ablauf des Termins verlässt. In der Regel hat ein Arbeitgeber die investierten Kosten zwei, drei Jahre nach Abschluss der Weiterbildung wettgemacht. Es gibt auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Darlehen für die Ausbildung anbieten. Diese sind oft zu attraktiven Verzinsungen zu haben. Diese Option ist bestimmt zu prüfen.

Der Bund beteiligt sich

Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden seit dem 1. Januar 2018 vom Bund unterstützt. Mit dem neuen Finanzierungssystem werden die Beiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für einen eidgenössischen Fachausweis oder ein eidgenössisches Diplom besuchen und danach eine eidgenössische Prüfung absolvieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Artikel Berufswahl leichtgemacht – worauf es wirklich ankommt
Nächster Artikel Der EMBA – wenn CEOs wieder zur Schule gehen