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Lorenz Erni: «Ich bin Verteidiger und nicht Komplize»

12.09.2019
von Stefan Marolf

Wenn es brenzlig wird, wird er gerufen: Lorenz Erni gilt als einer der renommiertesten Strafverteidiger der Schweiz. In seiner langen Karriere hat er namhafte Klienten wie Roman Polanski oder den ehemaligen FIFA-Präsidenten Sepp Blatter vertreten. Dabei ist er seiner Linie stets treu geblieben.

Lorenz Erni, was war der Grund für Ihre letzte Geldbusse?

Wenn Sie Staatsanwalt wären, würde ich Ihnen sagen, dass Ihre Frage unzulässig sei, weil Sie mit Ihrer Frage unterstellen, dass ich überhaupt schon einmal gebüsst worden bin. Aber klar, ich hatte auch schon Parkbussen. Ich weiss allerdings nicht mehr, wann zum letzten Mal.

Strafverteidiger werde man nicht, um viel Geld zu verdienen, sagen Sie. Weshalb dann?

Ich kann nur für mich sprechen: Das Strafrecht hat mich schon im Studium am meisten interessiert, und als ich Anwalt wurde, war für mich schnell klar, dass ich mich auf Strafverteidigungen spezialisieren wollte. Diesen Entscheid habe ich nie bereut. Es ist für mich nach wie vor eine grosse Herausforderung, einer beschuldigten Person in einem Strafverfahren beizustehen. Eine Herausforderung, die ich aber gerne annehme, weil ich weiss, wie belastend der Vorwurf einer Straftat ist. Stellen Sie sich vor, Sie werden einer Straftat beschuldigt oder gar in Untersuchungshaft versetzt. Ihr Leben wird nicht mehr dasselbe sein wie zuvor, und Sie sind froh, wenn Sie jemanden bei sich haben, der sich für Ihre Rechte einsetzt.

Sie haben in den ersten Jahren Ihrer Karriere viele amtliche Mandate von Randständigen oder Drogenabhängigen übernommen. Was konnten Sie aus jener Zeit mitnehmen?

Das Wichtigste war und ist, dass ich allen Klientinnen und Klienten, unabhängig von Deliktsvorwurf oder sozialer Herkunft, mit dem gleichen Respekt begegne. Nur wenn ich sie in ihren Nöten und Ängsten ernst nehme, kann ich ihr Vertrauen gewinnen. Da macht es keinen Unterschied, ob ich einen Bankräuber oder einen Bankier verteidige.

Ich hatte auch schon Parkbussen. Lorenz Erni

Die Schweizer Medien sind sich einig: Sie seien der beste Strafverteidiger in der Schweiz. Was sagen Sie dazu?

Nichts. Ich frage mich einfach, woran das gemessen werden soll. Ich kenne manche Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die hervorragende Arbeit leisten – und niemand tut das, um die oder der Beste zu sein. Wir sind einzig unseren Klientinnen und Klienten verpflichtet, und dementsprechend handeln wir täglich. Manchmal mit Erfolg, manchmal auch nicht. Das hat aber nichts mit einer Rangliste zu tun.

Welchen Qualitäten verdanken Sie Ihren Erfolg?

Das müssen Sie andere fragen. Das Einzige, was ich dazu sagen kann, ist, dass ich nicht so schnell zufrieden bin mit mir. Erst wenn ich eine Antwort gefunden habe, die mich selber überzeugt, kann ich versuchen, andere davon zu überzeugen; insbesondere natürlich das Gericht.

Sie vertreten bekannte Persönlichkeiten und stehen dadurch im Fokus der Medien. Wie gehen Sie damit um?

Es ist tatsächlich so, dass in medienträchtigen Fällen der Druck auf die Verteidigung erheblich sein kann. Insbesondere kommt es immer wieder vor, dass die Verteidigungsstrategie in den Medien kommentiert oder kritisiert wird; häufig unter Mitwirkung von Anwälten oder Psychiatern, die den Fall gar nicht kennen. Beeinflussen lassen darf man sich davon nicht. Die Verteidigung ist nicht dazu da, den Medien zu gefallen. Sie ist einzig den Interessen der Klienten verpflichtet. Das Unverständnis Dritter darf nie zur Richtschnur anwaltlicher Pflichterfüllung werden.

Hat Ihnen diese Öffentlichkeit in Prozessen schon Probleme eingebracht?

Ich habe auch schon Schmäh- und Drohbriefe bekommen. Zum Glück nur selten. Angenehm ist das ja nicht, aber das muss man wegstecken.

Die Verteidigung ist nicht dazu da, den Medien zu gefallen. Lorenz Erni

Sie betonen die Wichtigkeit einer unabhängigen Strafverteidigung. Was meinen Sie damit?

Die Unabhängigkeit der Strafverteidigung ist mir tatsächlich ein grosses Anliegen. Am wichtigsten ist, dass die Strafverteidigung vom Staat unabhängig ist. Nur dann ist sie in der Lage, ein echtes Gegengewicht zur Anklage zu bilden. Heute ist zu Recht anerkannt, dass es einzige Aufgabe des Strafverteidigers ist, dem staatlichen Strafanspruch entgegenzutreten und auf ein freisprechendes oder möglichst mildes Urteil hinzuwirken.

Wo sehen Sie denn konkrete Probleme?

Selbst wenn Sie eine engagierte Strafverteidigerin an Ihrer Seite haben, besteht die Gefahr, dass sie nicht alles tun kann, was sie für erfolgversprechend hält. Dann nämlich, wenn Sie nicht selber für die Verteidigungskosten aufkommen können, sondern auf amtliche Verteidigung angewiesen sind. Wohlhabende Beschuldigte können beispielsweise einen Privatgutachter beiziehen, um ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten auf Mängel zu überprüfen. Wie soll ich denn als medizinischer Laie beurteilen können, ob das von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eingeholte Gutachten tatsächlich überzeugend ist? Dafür bin ich auf den Beizug eines eigenen Experten angewiesen. Und das kostet Geld. Geld, das mir als amtlichem Verteidiger nicht zur Verfügung steht.

Was ist die Folge davon?

Amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger werden abgestraft, wenn das Gericht, das die Entschädigung festsetzen muss, den Aufwand für übertrieben hält. Entschädigt werden soll gemäss Gerichtspraxis nur der «notwendige» Aufwand. Aber wie will ein Richter beurteilen können, wie lange beispielsweise die «notwendigen» Gespräche des Anwalts mit seinem Mandanten hätten dauern sollen? Die Notwendigkeit einer bestimmten Handlung darf nie in Frage gestellt werden. Der Ermessensspielraum, den die Gerichte bei der Festsetzung der Entschädigung für eine amtliche Verteidigung derzeit haben, ist schlicht zu gross. Das gefährdet konkret die Unabhängigkeit der Verteidigung und schadet damit letztlich auch dem Rechtsstaat.

Wie kann die bestmögliche Unabhängigkeit der Strafverteidigung erreicht werden?

Wenn ich einen Wunsch frei hätte: Amtlichen Verteidigerinnen und Verteidigern sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den erforderlichen Beizug von eigenen Experten zu finanzieren. Damit könnte ein gewisses Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Über die Freigabe entsprechender Mittel müsste ein unabhängiges, aber der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegendes Fachgremium entscheiden. Damit könnte sichergestellt werden, dass eine Anwältin oder ein Anwalt nicht nach Belieben Experten beiziehen kann.

Ein Strafverteidiger muss unter anderem auch die Unabhängigkeit vom eigenen Mandanten sicherstellen. Wie erklären Sie, was auf den ersten Blick widersprüchlich scheint?

Ich bin Verteidiger und nicht Komplize. Richtig verstandene Unabhängigkeit des Strafverteidigers vom eigenen Klienten bedeutet aus meiner Sicht, dass Vor- und Nachteile verschiedener Verteidigungsstrategien offen diskutiert werden müssen. Ich darf einen Mandanten aber nicht bevormunden. Wenn er sich für einen Weg entscheidet, den ich selber nicht für optimal halte, muss ich ihn dabei begleiten.

Die Verteidigung ist nicht dazu da, den Medien zu gefallen. Sie ist einzig den Interessen der Klienten verpflichtet. Lorenz Erni

Über Sie kann man lesen, Sie seien auch privat mit Ihren Klienten verbunden. Unter anderem hätten Sie mit Sepp Blatter Geburtstag gefeiert. Wie verhindern Sie eine zu enge Bindung zu Ihren Mandanten?

Mit welchen Klienten ich privat verbunden bin, kommentiere ich in der Öffentlichkeit ebenso wenig, wie mit wem ich Geburtstag feiere. Es ist aber tatsächlich so, dass bei einer längeren Mandatsbeziehung hie und da auch ein freundschaftliches Verhältnis entstehen kann. Dagegen spricht nichts, solange meine Unabhängigkeit gewährleistet bleibt.

Sie sind noch nie von einem Mandat zurückgetreten und halten nicht viel davon, in brenzligen Situationen die Flinte ins Korn zu werfen …

… Davon halte ich nicht nur nicht viel, sondern rein gar nichts. Es ist für mich undenkbar, dass ich einen Mandanten im Stich lassen könnte, nur weil es «brenzlig» wird. Dann bin ich doch erst recht gefordert und muss ihm umso mehr beistehen.

Für Sie gibt es bei Strafverteidigungen nur eine Devise: Kompromisslose Parteinahme für den Klienten. In welchen Momenten fällt ihnen dies schwer?

Nie.

Haben Sie keine Mühe damit, Straftätern zu einer möglichst milden Strafe zu verhelfen?

Wenn ich Mühe damit hätte, würde ich nicht nur meinen Berufsstand verraten, ich würde auch die mir auferlegten Pflichten krass verletzen. Ein Strafverteidiger ist gesetzlich verpflichtet, alles zu versuchen, um einen Freispruch oder ein möglichst mildes Urteil zu erreichen. Daran gibt es nichts zu hinterfragen.

Obwohl Sie jahrzehntelang mit Straftätern zusammengearbeitet haben, gehen Sie vom Guten im Menschen aus. Woher kommt dieser Optimismus?

Ich kann doch nicht durchs Leben gehen und allen, denen ich begegne, immer etwas Böses zutrauen. Daran ändert nichts, dass ich im Verlauf meiner Tätigkeit erfahren musste, dass vermutlich jeder von uns in eine Ausnahmesituation geraten könnte, in der er Dinge tut, die er selbst niemals für möglich gehalten hätte.

Es ist für mich undenkbar, dass ich einen Mandanten im Stich lassen könnte, nur weil es ‹brenzlig› wird.

Im Berufsalltag durchkämmen Sie Berge von Akten und bereiten sich akribisch auf Verhandlungen vor. Wie würden Sie sich im Privatleben beschreiben?

Privat lese ich das Kleingedruckte nicht.

Sie sind 69 Jahre alt. Andere Menschen geniessen in diesem Alter ihren wohlverdienten Ruhestand, Sie behandeln noch immer zahlreiche Fälle parallel. Wie lange noch?

Ich bin in der glücklichen Lage, mir darüber keine Gedanken machen zu müssen.

Interview Stefan Marolf

Über Lorenz Erni

Lorenz Erni ist im Jahr 1950 geboren und in Zürich-Wiedikon aufgewachsen. Der Sohn einer Pianistin und eines Bibliothekars studierte Rechtswissenschaften in Zürich und Hamburg. Der Unterricht beim berühmten Juristen Peter Noll weckte Ernis Begeisterung für das Strafrecht. Nach dem Studium arbeitete Lorenz Erni einige Jahre bei Zürcher Gerichten als Gerichtsschreiber und ist seit 1981 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Heute arbeitet er zusammen mit Francesca Caputo in seinem eigenen Büro in Zürich. In seiner bald 40 Jahre langen Karriere hat Lorenz Erni einige Persönlichkeiten vertreten. Darunter sind der US-Regisseur Roman Polanski, der ehemalige FIFA-Präsident Sepp Blatter oder aktuell Bundesanwalt Michael Lauber.

Eine Antwort zu “Lorenz Erni: «Ich bin Verteidiger und nicht Komplize»”

  1. Garattini sagt:

    Dieser Mann ist Gold wert, dass es solche, wertvollen, unbestechlichen Charaktere noch gibt, ein Wunder.

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