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Zahlungsunwilliger Schuldner? Ein Arrest könnte helfen

12.09.2019
von SMA

Ist man erfolgreich vor Gericht gegen einen Schuldner vorgegangen und hat sich ferner einen Entscheid erstritten, ist damit die Durchsetzung einer Forderung (häufig) leider noch längst nicht abgeschlossen. Sein Geld hat man damit noch nicht. Es folgt jetzt die eigentliche Eintreibung der gerichtlich anerkannten Forderung.

Aurelia Schmid, lic.iur. / Rechtsanwältin

Aurelia Schmid, lic.iur. / Rechtsanwältin

Der Arrest kann einem Gläubiger hierbei eine wichtige Hilfestellung leisten, indem es schon vor der eigentlichen Vollstreckung (Betreibungsverfahren) einen Vermögenswert des Schuldners blockiert und damit die Forderung des Gläubigers absichert. Dieser Vermögenswert kann z.B. ein Bankkonto, aber auch eine Liegenschaft des Schuldners sein. Ist der Arrest erfolgreich, wird das Bankkonto des Schuldners in der Höhe der Forderung des Gläubigers blockiert.

Im Fall der Liegenschaft erfolgt eine Verfügungsbeschränkung, d.h. der Schuldner kann seine Liegenschaft nicht verkaufen und allfällige Mietzinseinnahmen gehen an das zuständige Betreibungsamt. Der grosse Vorteil des Arrests ist, dass der Schuldner – anders als in einem betreibungsrechtlichen Pfändungsverfahren – von der Blockierung eines seiner Vermögenswerte überrascht wird. Es wird dem Schuldner verunmöglicht, diesen Vermögenswert beiseite zu schaffen oder zu verkaufen, um ihn so der Pfändung zu entziehen. In gewissen Fällen kann eine Legung eines Arrest bereits dann erfolgen, wenn noch kein Entscheid vorliegt. In diesen Fällen ist das Überraschungsmoment des Arrests noch grösser. Oft genügt die Arrestlegung allein, um den Schuldner zur Begleichung seiner Schuld zu bewegen, da ihm durch das Arrestverfahren klar wird, dass er sowieso keine andere Wahl hat, als seine Schuld zu bezahlen.

Ein Arrest lohnt sich v.a. dann, wenn absehbar ist, dass der Schuldner die Forderung des Gläubigers trotz Urteil nicht bezahlen wird, er also zahlungsunwillig ist. In diesem Fall ist es eine effektive und kostengünstige Alternative zum ordentlichen Betreibungsverfahren.

Über die Anwaltskanzlei Aurelia Schmid

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