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Digitalisierung Finanzen Recht

Die Schattenseiten der neuen Medienwelt

31.01.2020
von SMA

Die Digitalisierung hat die Art und Weise verändert, wie wir mediale Inhalte produzieren und konsumieren, und das tut sie noch immer. Dadurch stehen nicht nur Medienhäuser vor neuen Herausforderungen. Auch für Fachleute im Bereich des Medienrechts wirft dies immer neue Fragen auf.

Ein journalistischer Artikel besteht aus einer Einleitung, einem Mittelteil – und einem Schluss. Zumindest war dies jahrhundertelang der Fall. Heute, in Zeiten der digitalen Transformation, ist die Sachlage komplexer. Denn Online-Artikel sind nicht mehr einfach «fertig», sondern werden laufend verändert, mit Videoinhalten kombiniert oder mit weiterführenden Artikeln verknüpft. Eine ganz entscheidende Neuerung in der Welt der Onlinemedien ist die Kommentarfunktion. Konsumentinnen und Konsumenten eines Beitrags können ihre Meinung direkt in Form von Kommentaren oder Rezensionen kundtun. Dies schafft einerseits Raum für weiterführende Diskussionen, öffnet andererseits aber auch Tür und Tor für Hassbotschaften oder Verleumdung.

In diesem Rechtsgebiet geht es primär darum, Medienopfer zu vertreten und dabei Persönlichkeits- oder Wettbewerbsverletzungen in Medienbeiträgen zu verhindern oder zu ahnden.

Da sich die Medienbranche laufend wandelt, verändert sich auch das Medienrecht kontinuierlich. In diesem Rechtsgebiet geht es primär darum, Medienopfer zu vertreten und dabei Persönlichkeits- oder Wettbewerbsverletzungen in Medienbeiträgen zu verhindern oder zu ahnden. Laut Branchenkennern setzen sich Juristinnen und Juristen aber immer häufiger auch mit problematischen Leser-Kommentaren auseinander. Die Grundfrage dabei lautet: Wo zieht man die Linie zwischen freier Meinungsäusserung (die durchaus kontrovers sein darf) und einer medienrechtlich relevanten Verletzung? Wenn z.B. ein «Wutbürger» in der Kommentarspalte eines Artikels seinem Frust Ausdruck verleiht, ist dies oftmals unproblematisch, doch kann sich dies schnell ändern – etwa dann, wenn rassistische Tiraden oder geschäftsschädigende Aussagen hinzukommen.

Kein rechtsfreier Raum

Solche verbalen Attacken im Internet haben Folgen – und das nicht nur für den Urheber. Auch das Medienhaus haftet, wenn es nicht tätig wird. Die Verlage stehen nämlich in der Pflicht, die Kommentarspalten ihrer Beiträge von juristisch problematischen Inhalten freizuhalten.

Ein anderes Feld, das zunehmend in den Fokus des Medienrechts rückt, sind Rating-Portale wie Trip Advisor, Google und Co. Denn dabei ergeben sich vermehrt Probleme, wenn Nutzer gezielt unzutreffende Bewertungen abgegeben und negative Kommentare verfassen, um Konkurrenten, ehemalige Arbeitgeber oder andere unliebsame Personen schlecht dastehen zu lassen. Im Gastrobereich sei das Problem laut Kennern bereits gravierend. Aber auch diverse andere Berufsgruppen und Dienstleister sind zunehmend davon betroffen, von der Arztpraxis bis zum Handwerksbetrieb.

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