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Was darf der Mieter?

12.11.2020
von SMA

Mehr als zwei Millionen Haushalte in der Schweiz leben in Mietwohnungen. Für diese Mietverhältnisse legen der Mietvertrag und das Gesetz die Rechte und Pflichten des Mieters fest. Dabei herrscht oft Unklarheit darüber, was erlaubt ist, und was nicht. Hier werden die sieben brennendsten Fragen beantwortet.

Die Heizung fällt aus. Was kann ich tun?

Eine defekte Heizung ist kein kleiner Mangel, der vom Mieter selbst zu beseitigen wäre. Es muss deshalb unbedingt zuerst eine Meldung an den Vermieter erfolgen. Erst wenn dieser nicht innert angemessener Frist Abhilfe schafft, kann der Mieter den Schaden auf Kosten des Vermieters beheben lassen. Für die Zeit des Heizungsausfalls kann eine Mietzinsreduktion verlangt werden.

Eine defekte Heizung ist kein kleiner Mangel, der vom Mieter selbst zu beseitigen wäre.

Darf ich eine Wand in der Wohnung gelb streichen?

Hierzu braucht es grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters, da es sich um eine Änderung an der Mietsache handelt. Auf eine solche Zustimmung kann nur bei reinen Unterhaltsarbeiten wie z.B. dem Ersatz eines Spiegels verzichtet werden.

Kann mein Partner bei mir einziehen?

Der Einzug des Partners ist erlaubt, solange die Wohnung nicht überbelegt ist. Wird der einziehende Partner in den Mietvertrag mitaufgenommen, haften beide solidarisch und können die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen. Möglich ist auch ein Untermietvertrag, wobei es hierfür das Einverständnis des Vermieters braucht.

Die Nachbarn sind unerträglich laut. Was kann ich tun?

Es empfiehlt sich, zunächst das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen. Führt dies zu keiner Besserung der Situation, sollte eine Meldung an den Vermieter erfolgen. Dieser kann die Nachbarn zur Einhaltung der Hausordnung anhalten und allenfalls weitere Massnahmen wie z.B. eine Verwarnung treffen.

Muss ich die zu hohe Nebenkostenabrechnung bezahlen?

Der Mieter muss nur diejenigen Nebenkosen bezahlen, die vertraglich vereinbart und tatsächlich angefallen sind. Damit das korrekte Abrechnen überprüft werden kann, darf der Mieter die detaillierten Belege einsehen. Stellt er dabei Ungereimtheiten fest, kann er beim Vermieter eine Korrektur fordern und bei fehlender Einigung die Schlichtungsbehörde anrufen.

Der Mieter muss nur diejenigen Nebenkosen bezahlen, die vertraglich vereinbart und tatsächlich angefallen sind.

Darf mir der Vermieter grundlos die Wohnung kündigen?

Der Mietvertrag kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung des Vermieters kann allerdings missbräuchlich und damit anfechtbar sein, wenn sie z.B. zur Durchsetzung einer nachteiligen Vertragsänderung ausgesprochen wird. Bedeutet eine Kündigung für den Mieter eine spezielle Härte, kann er die Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen.

Kann ich mich gegen die nach dem Auszug zugestellte Schlussrechnung wehren?

Entscheidend ist, ob die verrechneten Positionen gerechtfertigt sind. Der Mieter muss nur für Schäden aufkommen, die im Abgabeprotokoll aufgeführt sind und eine übermässige Abnützung darstellen. Es ist zudem nur das geschuldet, was die Sache gemäss ihrer Lebensdauer noch wert ist.

Im Sinne eines angenehmen Mietverhältnisses lohnt es sich in Konfliktsituationen zuerst das Gespräch zu suchen. Allerdings gibt es gerade im Bereich von Mängeln sowie Kündigungen gesetzliche Fristen und Formalitäten, welche zwingend eingehalten werden müssen. Hier empfiehlt sich bei Unsicherheiten der vorgängige Beizug einer Fachperson.

Weitere Antworten speziell auf mietrechtliche Fragen in Zeiten von Corona gibt es hier.

Text Belinda Senoglu, MLaw, Juristin

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