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Markenrecht: Die Versicherung für Erfinder

17.04.2019
von Adrian Seidl

Der Boom bei Neugründungen von Unternehmen in der Schweiz hält an. Der Traum der Selbständigkeit bringt aber nebst der Verwirklichung der eigenen Idee und finanzieller Unabhängigkeit auch rechtliche Stolpersteine, welche es zu beachten gilt.

Endlich der eigene Chef sein. Ein Traum vieler Schweizerinnen und Schweizer. Im vergangenen Jahr gab es in der Schweiz 43 220 Neueinträge ins Handelsregister. Im Jahr 2017 verzeichnete man sogar ein Rekordhoch, wie das Institut für Jungunternehmen (IFJ) mitteilt. Um den Traum zu leben, braucht es nebst der genialen Idee und der Wahl einer passenden Unternehmensform vor allem auch Vorkehrungen im Bereich Patent- oder Markenrecht.

Gute Ideen werden geklaut

Wer seine Erfindung oder seine Marke nicht schützen lässt, sieht sich im Erfolgsfall schnell von Nachahmern und Konkurrenten umzingelt. Nun hat aber nicht jeder Gründer das dafür benötigte juristische Fachwissen oder einen Marken- oder Patentanwalt zum «Buddy». Um in diesen Bereichen dennoch gut aufgestellt und im Notfall abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und nötige Schritte einzuleiten. Zentrale Anlaufstelle in der Schweiz, ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Investition in die Zukunft

Das Patent- und Markenrecht verhält sich wie eine Versicherung, die man vorsorglich bezahlt und gleichzeitig hofft, dass kein Schaden entsteht. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um monatliche Prämien, sondern um Gebühren der zuständigen Ämter. Kommt dann noch ein ordentliches Honorar einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei hinzu, ist das meist schon arg gebeutelte Startup Budget um ein weiteres Kapitel ärmer. Viele angehende Selbständige wagen sich aufgrund dieser finanziellen Aspekte alleine in den unübersichtlichen Dschungel des Rechtswesens und verlieren sich neben dem eigentlichen «Workload» einer Firmengründung in der Hülle und Fülle an Informationen. Im Zweifelsfall kann es sich aber tatsächlich lohnen, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Worst Case

Im Optimalfall passiert die nächsten 30 Jahre nichts und die Firma reitet auf der Erfolgswelle. Es gab aber auch schon umgekehrte Fälle. Etablierte Firmen wurden abgemahnt und durften von heute auf morgen den imagebehafteten Firmennamen nicht mehr nutzen bzw. ein erfolgreiches Produkt nicht mehr verkaufen. Ein solches Horrorszenario kann für eine Unternehmung schnell das Aus bedeuten. Noch ärgerlicher: Mit einer vergleichsweise geringen, anfänglichen Investition wären viele solcher existenzbedrohenden Fälle vermeidbar.

Seine Marke schützen lassen

Das Markenrecht ist grundsätzlich nichts, worum man sich aus später kümmern kann. Es gilt: «First come, first served». Eine gute Marke lebt heutzutage vom Image und ihrem Wiedererkennungswert. Diese «Assets» werden teilweise über mehrere Jahre hart erarbeitet und haben daher einen unschätzbaren Wert für jedes Unternehmen.

Dabei gibt es drei zentrale Aspekte zu beachten: Erstens, wer ist «Inhaber einer Marke» und hält somit das Markenschutzrecht? Dies können natürliche oder juristische Personen sein, sowie Vereine oder Verbände. Zweitens, das «Markenzeichen» oder Logo. Dieses kann als Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Wort-Bild-Marke angegeben werden. Als letzten Punkt gilt es die entsprechenden «Schutzbereiche» zu wählen, welche die Marke in Verbindung mit bestimmten Waren und Dienstleistungen schützen soll. Die insgesamt 45 verschiedenen Schutzbereiche sind in der sogenannten Nizza-Klassifikation geregelt.

Um sicherzustellen, dass sich kein Konkurrent der eigenen Marke annähert, gilt es die erlangten Schutzrechte einer Marke in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Daniel Düsentrieb und Co

Als die Mesopotamier 3000 vor Christus das Rad erfanden, gab es noch keine Patente. Sie veränderten damit die darauf folgende Geschichte und brachten die technische Kultur, wie wir sie heutzutage kennen, überhaupt ins «Rollen». Im heutigen, auf Konkurrenzkampf basierendem «Free-Trade»-Zeitalter, sollte man bei jeder Erfindung oder Weiterentwicklung die Möglichkeit einer Patentierung prüfen. Patente sind nationale Schutzrechte, welche man für jedes Land einzeln bei den zuständigen Ämtern anmelden und prüfen muss. Wird das Patent schlussendlich erteilt, muss dieses durch die Zahlung von Gebühren in bestimmten Zeitabständen – meistens jährlich – aufrechterhalten werden. Dritte haben zudem die Möglichkeit, ein bereits erteiltes Patent mittels eines Einspruchs oder ähnlichem anzufechten, was jedoch in der Praxis sehr selten vorkommt. Der Prozess einer Patentanmeldung kann somit langwierig sein und sich über mehrere Jahre hinziehen.

Abwehr gegenüber Dritten

Oftmals kommt es vor, dass innovative Produkte ohne Patentanmeldung öffentlich gemacht werden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Erfindung nicht mehr patentierbar und für lachende «Trittbrettfahrer» kopierbar. Auch der Prozess einer Markenanmeldung ist im Markenrecht – trotz Urkunde – längst nicht abgeschlossen. Um sicherzustellen, dass sich kein Konkurrent der eigenen Marke annähert, gilt es die erlangten Schutzrechte einer Marke in regelmässigen Abständen zu überprüfen. Um potenziell kostspielige und unter Umständen nicht zu korrigierende Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits in einem sehr frühen Stadium, einen qualifizierten Spezialisten hinzuzuziehen, welcher bei zentralen Themen beratend unterstützt oder Gründer bei Bedarf während des gesamten Prozesses als Sparringspartner kompetent begleitet.

Text: Adrian Georg Seidl

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