close-up of t businessman's hand passing a golden relay baton, nachlassplanung
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Finanzen

Nachlassplanung: Wer übernimmt das Lebenswerk?

11.04.2026
von Miriam Rauh

Die Schweiz steht vor einer stillen Zeitenwende, die sich in Übergabeverträgen manifestiert. Während das Vermögen einerseits wächst, wird zugleich immer unklarer, wer künftig dafür Verantwortung trägt.

Europas Bevölkerung altert sichtbar. In der EU stieg das Medianalter der Bevölkerung bis Anfang 2024 auf 44,7 Jahre, und auch in der Schweiz ist der Trend nicht zu übersehen. Rund ein Fünftel der Bevölkerung ist heute 65 Jahre oder älter; der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren ist damit erstmals grösser als jener, der jünger als 20 Jahre ist.

Die Zahlen sind eindeutig, ihre Konsequenzen werden jedoch oft nicht vollständig erkannt. Fast ein Drittel der Schweizer KMU plant in den kommenden fünf Jahren eine Übergabe des Eigentums. Gleichzeitig stehen Zehntausende Betriebe vor einer Aufgabe, die rasch zur existenziellen Frage werden kann. Für etwa 90 000 Unternehmen muss in den nächsten Jahren die Nachfolge geregelt werden.

Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft – geprägt von Familienunternehmen – gerät damit unter strukturellen Druck. Rund zwei Drittel der KMU sind familiengeführt, häufig über Generationen hinweg. Doch die Generation der Babyboomer zieht sich zurück, und mit ihr droht nicht nur Kapital verloren zu gehen, sondern auch Wissen, persönliche Netzwerke und unternehmerische Identität. Entsprechend sucht bereits heute ein signifikanter Teil der Unternehmen aktiv nach Nachfolgelösungen.

Die Nachfolge ist dabei weniger ein einmaliges Ereignis als ein Prozess. Studien zeigen, dass dieser oft zu spät begonnen wird und nicht selten von Emotion geleitet ist. Das Festhalten an familiären Erwartungen oder vorgeprägten Wunschlösungen kann jedoch wirtschaftlich riskant sein.

Engpässe verhindern

Bei der Nachlass- und Nachfolgeplanung entstehen Engpässe seltener durch fehlendes Kapital als durch mangelnde Vorbereitung. Fast die Hälfte der Familienunternehmen gilt als unzureichend vorbereitet auf die Übergabe. Dabei ist die ökonomische Logik eindeutig: Eine frühzeitige Nachlassplanung kann Risiken bei der Übergabe senken und gleichzeitig die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich erhöhen. Dennoch wird sie häufig aufgeschoben – aus Unsicherheit, aus vermeintlicher oder tatsächlicher familiärer Rücksichtnahme oder schlicht aus operativem Druck.

Hinzu kommt eine strukturelle Verschiebung. Die familieninterne Nachfolge verliert an Selbstverständlichkeit. Externe Lösungen wie Management-Buy-outs, Verkäufe oder Beteiligungen gewinnen an Bedeutung, stossen jedoch kulturell oft noch auf Vorbehalte. So entsteht ein paradoxes Bild: Die Schweizer Wirtschaft ist stabil, ihre Eigentümerstruktur wird jedoch zunehmend fragil. Denn die eigentliche Herausforderung ist nicht der Wechsel des Besitzes, sondern die Übergabe von Verantwortung.

Privatvermögen im Schatten des Erbrechts

Parallel zur Unternehmensnachfolge verschiebt sich auch die Perspektive auf private Vermögen. Die Revision des Schweizer Erbrechts, in Kraft seit 2023, hat die Pflichtteile reduziert und damit die verfügbare Quote erweitert. Was juristisch als Liberalisierung erscheint, erhöht praktisch den Gestaltungsdruck. Denn grössere Freiheit verlangt bewusstere Entscheidungen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift weiterhin die gesetzliche Erbfolge – mit den bekannten Konsequenzen: Konkubinatspartner bleiben unberücksichtigt, Vermögen wird fragmentiert.

Die klassische Erbengemeinschaft erweist sich dabei oft als Konfliktgemeinschaft. Insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen entstehen Liquiditätsprobleme und Zielkonflikte zwischen Erhalt und Verwertung.

Nachlassplanung wird so zu einer Frage der Strukturierung: Wer soll was erhalten, wann und unter welchen Bedingungen? Die Antwort darauf ist weniger juristisch als strategisch. Denn es geht nicht nur um die Verteilung von Vermögen, sondern um dessen Funktion – um Versorgung, Einfluss und Kontinuität über Generationen hinweg. Wer hier nicht früh entscheidet, überlässt die Ordnung später oft dem Zufall oder dem Gesetz, mit Folgen, die sich kaum mehr korrigieren lassen.

Vorsorge als verlängerte Nachlassplanung

Die Grenzen zwischen Vorsorge und Nachlass verschwimmen zunehmend. Instrumente wie die Säule 3a, die steuerbegünstigte gebundene private Vorsorge im Schweizer Drei-Säulen-System, dienen längst nicht mehr nur der Altersvorsorge, sondern im Todesfall über die gesetzliche Begünstigtenordnung auch der Vermögensübertragung.

Neue regulatorische Entwicklungen verstärken diesen Trend. Aufgrund einer vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung können ab 2026 Beitragslücken in der Säule 3a für Jahre ab 2025 rückwirkend geschlossen werden; diese Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig.

Gleichzeitig bleibt die Systematik komplex: Guthaben der Säule 3a fallen im Todesfall nicht in den Nachlass, sondern werden nach einer gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung ausbezahlt. Für Pflichtteils- und Herabsetzungsfragen bleiben sie gleichwohl relevant. Die Trennung zwischen Vorsorge und Erbe ist damit rechtlich klar, in der Wirkung jedoch eng miteinander verflochten.

Die neue Verantwortungskultur

Was sich in der Schweiz abzeichnet, ist mehr als ein demografischer Effekt. Familienunternehmen bleiben zwar prägend, doch die familieninterne Nachfolge ist kein Selbstläufer mehr. Studien zeigen, dass alternative Nachfolgelösungen häufiger geprüft werden müssen und dass für die nächste Generation nicht allein die Herkunft zählt, sondern insbesondere Eignung, Motivation und die Frage, welche Lösung für Unternehmen und Familie langfristig tragfähig ist.

Diese Entwicklung birgt Chancen. Externe Nachfolgen können Unternehmen stabilisieren, Innovation fördern und Arbeitsplätze sichern. Gleichzeitig erhöht sie den Druck auf Eigentümer, sich frühzeitig und systematisch mit der Zukunft auseinanderzusetzen. Die eigentliche Herausforderung liegt damit weniger im Finden von Nachfolgern als im rechtzeitigen Entscheiden. Wer wartet, riskiert nicht nur Wertverluste, sondern auch den Verlust von Gestaltungsspielraum.

Am Ende bleibt eine nüchterne Erkenntnis: Nachlassplanung, Vorsorge und Unternehmensnachfolge greifen in der Schweiz zunehmend ineinander und bilden ein zusammenhängendes System. Erbrechtliche Gestaltung, Begünstigtenordnungen in der Vorsorge und die Übergabe von Unternehmen lassen sich in vielen Fällen nicht mehr isoliert betrachten. Das verlangt eine Haltung, die in der Schweiz allmählich zur Selbstverständlichkeit wird.

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