Die Empowering-Consumers-Richtlinie der EU soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Die Folge: Ab 27. September müssen Unternehmen ihre Aussagen zu Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeitsbemühungen direkt auf ihren Verpackungen oder Verkaufsmaterialien belegen können.
Auf den Produktverpackungen wird es demnächst eng. Denn Slogans wie »klimafreundlich« oder »garantiert nachhaltig« sind laut der EU-Richtlinie 2024/825 ab Ende September auch in Deutschland verboten, wenn sie nicht direkt an Ort und Stelle, also beispielsweise auf der Verpackung eines Produkts, bewiesen oder von unabhängiger Seite bestätigt werden können.
Wörtlich sind Gewerbetreibende nun dazu »verpflichtet, klare, relevante und zuverlässige Informationen bereitzustellen […], um unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen, die Verbraucher irreführen und verhindern, dass sie nachhaltige Konsumentscheidungen treffen, beispielsweise Praktiken in Verbindung mit der frühzeitigen Obsoleszenz von Waren und irreführenden Umweltaussagen, irreführenden Informationen über die sozialen Merkmale von Produkten oder der Geschäftstätigkeit von Gewerbetreibenden oder nicht transparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel.«
Die Zeit der kreativen, frei erfundenen Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel geht abrupt zu Ende.
»Öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen«
Die Empowering-Consumers-Richtlinie 2024/825 gipfelt in Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG zu Artikel 6, Absatz 2. Als irreführend gilt beispielsweise das »Treffen einer Umweltaussage über die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind, der messbare und zeitgebundene Ziele sowie weitere relevante Elemente umfasst, die zur Unterstützung seiner Umsetzung erforderlich sind, wie die Zuweisung von Ressourcen, und der regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft wird, dessen Erkenntnisse Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.« Sprich: Die Zeit der kreativen, frei erfundenen Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel geht abrupt zu Ende. Da auch Jugendliche und Kinder zunehmend sensibilisiert sind, wenn es um wiederverwendbare Verpackungen, längere Haltbarkeitsdaten oder die umwelt-, menschen- und tierfreundliche Herstellung eines Produkts geht, werden die Unternehmen tatsächlich besser und konkreter kommunizieren müssen.
Laut Expertinnen und Experten stehen vor allem die Marketingabteilungen unter Druck, die ihre Logos und »Green Claims« stark anpassen oder komplett kippen werden. Frei erfundene Siegel mit Blättern oder Baumzweigen, »Nachhaltig produziert« oder »Gut für die Umwelt« werden verschwinden. Je abstrakter eine Aussage zur Umweltverträglichkeit oder den grünen Ambitionen des Unternehmens ausfällt, desto mehr wird man sie auf dem Produkt oder auf der Verpackung, wo sie getroffen wird, spezifizieren müssen. »Verpackung aus 90 Prozent recyceltem Material« werde kurz und knackig bleiben können, so die Einschätzung der Rechtsexpertinnen und -experten. Es müsse allerdings tatsächlich stimmen und belegt werden können. Ein knappes »umweltverträglich« werde dagegen »massive Textzusätze oder genaue Erklärungen« benötigen.
Inwieweit die ab 27. September das an die EU-Richtlinie angepasste Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu vermehrten Abmahnungen führen wird, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit führten ähnliche Gesetzesänderungen aber häufig zu Abmahnwellen. Am ehesten dürften die Verbraucherschützer ein Auge auf die neuen Verpackungen haben, um die Einhaltung der EU-Vorgaben zu überprüfen. Die EmpCo-Richtlinie könnte dabei nur der erste Schritt zu mehr Produkt-Transparenz sein. Hinsichtlich der lückenlosen Rückverfolgbarkeit eines Produkts und seiner Herstellung arbeiten erste Unternehmen bereits an automatisierten, fälschungssicheren Track-und-Trace-Systemen, die in den kommenden Jahren noch einmal die Gestaltung der Produktverpackungen und -informationen verändern könnten.
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