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«LGBT» – Die farbenfrohe Regenbogen-Community

04.07.2018
von Katharina Haberling

Diversität ist ein Wort, welches auf die bunten Regenbogen-Fahnen der «LGBT-Community» besonders zutrifft. In einer Welt, in der nach aussen vermittelt wird, dass wir Menschen alle gleich sind, kommt ungerechte Behandlung öfter vor als gedacht. Darunter leidet auch die «LGBT-Community».

«LGBT» steht für «Lesbian», «Gay», «Bisexual» und «Transgender». Diese Abkürzung prägt die Gesellschaft schon seit den 1990ern. Sie beinhaltet einerseits die sexuelle Orientierung und andererseits die Geschlechtsidentität der Menschen. Vor Kurzem, genau genommen am 17. Mai feierte die «Community» den jährlichen «International Day Against Homophobia, Transphobia & Biphobia». Dieser gilt als besonderer Tag in der Szene, da vor 28 Jahren, am 17. Mai 1990 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste der psychischen Erkrankungen strich. Dieses Ereignis war in der Szene natürlich äusserst umjubelt und stand für eine Revolution.

Der Alltag ist alles andere als einfach

In der Schweiz sind Hassdelikte gegen die «LGBT-Community» nach wie vor an der Tagesordnung. Da es lange Zeit keine genauen Zahlen bezüglich Anfeindungen gab, erfasst die «LGBT+ Helpline» seit 2016 online Meldungen aufgrund Diskriminierungen und Hassreden gegen Transmenschen, Bisexuelle, Lesben und Schwule. 2018 wurden dazu die ersten Zahlen publiziert. Ein Fünftel aller Meldungen stammen demnach von Transmenschen. Sie sind eher von Diskriminierungen betroffen als homo- und bisexuelle Menschen. Laut Strafgesetzbuch sind Hassreden strafbar. Jedoch fehlen nach wie vor neben den Kategorien «Rasse, Ethnie oder Religion» die Kategorien «Sexuelle Orientierung», «Geschlechtsidentität» und «Geschlechtsausdruck». Deswegen ist eine konkrete Strafverfolgung nicht möglich. Um dies zu ändern, hat der SP-Nationalrat Mathias Reynard bereits eine parlamentarische Initiative eingeleitet, in der die Erweiterung des entsprechenden Artikels um «sexuelle Orientierung» im Strafgesetzbuch gefordert wird. Zumindest erfolgte bereits die Ergänzung des Kriteriums «Geschlechtsidentität».

Ein Fünftel aller Meldungen stammen demnach von Transmenschen.

Der Weg zur Gleichberechtigung

Verschiedene Dachverbände in der Schweiz, wie die LOS, Pink Cross, das Transgender Network Switzerland oder der Dachverband Regenbogenfamilien setzen sich schon seit mehreren Jahren dafür ein, dass Ungleichberechtigung und Menschenrechtsverletzungen von LGBTs keinen Platz mehr in der Gesellschaft finden. Doch auch heute noch schneidet die Schweiz in Sachen Gleichberechtigung nicht sonderlich gut ab. Die Dachverbände kämpfen beispielsweise für die «Ehe für alle», also dafür, dass Homosexuelle ebenfalls heiraten dürfen. Dies ist in der Schweiz bis dato nicht erlaubt. Ebenso werden Menschen aus der «LGBT-Community» häufig am Arbeitsplatz diskriminiert. Besonders betroffen sind auch da Transgender.

Im Job als Transgender

Transsexualität zählt seit Neustem ebenfalls nicht mehr zur Liste «psychischer Verhaltensstörungen» der WHO. Lange Zeit stand die Nicht-Anerkennung in der Kritik und Studien ergaben, dass Betroffene mehr unter sozialer Ausgrenzung und ungleichberechtigter Behandlung leiden als unter den direkten Folgen der Transsexualität. Der neuen Änderung im Klassifikationssystem für Krankheiten der WHO zum Trotz, gibt es besonders am Arbeitsplatz nach wie vor Diskriminierung von Transgendern. Der Dachverband «Transgender Network Switzerland» hat mit dem Projekt «trans welcome» bereits eine wichtige Massnahme eingeleitet, um der Benachteiligung von Transmenschen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Das Projekt unterstützt Transgender und deren Arbeitgeber bei der Bewerbung von transsexuellen Menschen und vor allem auch beim Outing. Wie der Dachverband angibt, sind 20 Prozent der Schweizer Transpersonen arbeitslos. Zudem führen rund 25 Prozent der Outings am Arbeitsplatz zur Kündigung für Transgender. Die Zahlen sprechen für sich.

LGBT(I)(Q)

Mit der immer grösser werdenden Akzeptanz hat sich der Begriff der «LGBT-Community» im Laufe der letzten Jahre weiterentwickelt. So fügt man dem Kürzel auch ein «I» für «Intersexuals» oder ein «Q» für «Queers» hinzu. Gängig sind die beiden Begriffsergänzungen zwar noch nicht, da man «Intersexuals» beispielsweise auch dem Begriff «Transgender» zuordnen kann und mit «Queers» ist die ganze Community der LGBTs gemeint. Intersexuelle Menschen können nach der Geburt nicht eindeutig als weiblich oder männlich identifiziert werden. Das eindeutige Geschlecht entwickelt sich erst beim Heranwachsen. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Betroffenen mit dem Geschlecht identifizieren können. Mit den neuen Buchstaben zeigt die Szene, dass sie auf immer mehr Akzeptanz stösst. Jedoch heisst das noch lange nicht, dass die Gesellschaft die Regenbogen-Community ins Herz geschlossen hat. Es bleibt abzuwarten, wann die «LGBT+ Helpline» keine Meldungen von Anfeindungen mehr erhält. Wünschenswert wäre es auf jeden Fall.

Text: Katharina Haberling

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