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Vom Recht, zu streiken

12.09.2019
von Mohan Mani

Wenn die schwedische Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg zum Klimastreik aufruft, stellt sich schnell die Frage, ob streiken erlaubt ist und man/ frau dies tun soll.

«Dürfen Frauen am Streiktag überhaupt streiken?» fragt die NZZ, «Darf ich bei der Arbeit fehlen?» klärt der «Beobachter» auf. Und «Warum Schweizer Arbeitnehmende kaum streiken», will Swissinfo wissen. Das Internet ist voll mit Artikeln, ob man hierzulande rechtlich überhaupt streiken darf. Darum verweist auch die VPOD-Zentralsekretärin Christine Filtner aufs Internet, wo sie mit ihrem Team im Vorfeld des diesjährigen Frauenstreiks vom 14. Juni schon mehrmals dieselben Fragen ausführlich beantworten durfte. Zum Mittel des Streiks greifen auch in der Schweiz immer wieder Beschäftigte, wenn sie in Arbeitsfragen keinen anderen Ausweg mehr sehen. Die Mehrheit dieser Konflikte endet mit einem vollen oder teilweisen Erfolg. Zum Beispiel in Industriebetrieben, wenn Arbeitsplätze oder Löhne abgebaut werden. Auf dem Bau, wenn der Gesamtarbeitsvertrag gefährdet ist oder Lohndumping betrieben wird. Oder im Dienstleistungsbereich gegen Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen.

Vom Recht zu Streiken

Das Streikrecht ist ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert (Art. 28 Abs. 3 BV). Streiks müssen, um erlaubt zu sein, 1. von einer Gewerkschaft getragen sein, 2. in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelbare Ziele verfolgen, 3. gegen keine Friedenspflicht verstossen und 4. verhältnismässig sein. In einem GAV regelbare Ziele sind beispielsweise höhere Löhne oder ein früheres Pensionierungsalter. Dem Streikrecht steht dann eine Friedenspflicht entgegen, wenn ein GAV abgeschlossen wurde.

Frauenstreik: «Ein voller Erfolg»

Anfangs hatte der VPOD viele Anfragen von Streikwilligen, die aber unsicher waren, ob sie  überhaupt streiken dürften oder mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen hätten.

«Selbstverständlich hatten wir zahlreiche Anfragen von Menschen, die sich nach der rechtlichen Situation und ihren Möglichkeiten erkundigten», berichtet Christine Filtner auf Anfrage von «Fokus». «Es gehört zu unserem Alltagsgeschäft, Arbeitnehmende über ihre Rechte am Arbeitsplatz zu informieren und sie dabei zu unterstützen, wenn sie ihre Rechte einfordern. Das haben wir selbstverständlich auch beim Frauenstreik getan. Rückblickend beurteilt Christine Filtner den Frauenstreik auch aus rechtlicher Sicht als vollen Erfolg: «Nach unserer Kenntnis gab es in unseren Branchen keine rechtlichen Konsequenzen. Und bei den wenigen Fälle, bei denen juristische Konsequenzen im Raum standen, konnten wir diese im direkten Gespräch klären.»

Keine Feindseligkeit

Das Mittel des Streikens war hierzulande viele Jahre kein grosses Thema. Selbst gefühlsstarke Gewerkschaftsdramen wie «F.I.S.T.» mit Sylvester Stallone als kleinem Arbeiter Johnny Kovak, der zu einem der einflussreichsten Gewerkschaftsführer von Amerika aufstieg oder «Jimmy Hoffa» mit Jack Nicholson als US-Gewerkschafter James R. Hoffa scheiterten hierzulande an der Kinokasse.

Ein Streik im engeren Sinne heisst, die Arbeit zu verweigern, um Fortschritte bei den Arbeitsbedingungen zu erreichen oder auf Missstände aufmerksam zu machen. Christine Filtner

«Es liegt in unseren Genen, Probleme durch Gespräche zu lösen, statt zu feindseligen Massnahmen zu greifen», erläutert Hansjörg Schmid, Sprecher des Branchenverbands Angestellte Schweiz, gegenüber Swissinfo. «Diese Tradition ist in unserer Gesellschaft verankert und kann auch in der Schweizer Demokratie beobachtet werden. Die Leute können ihre Meinung kundtun und durch Referenden Dinge verändern, was ebenfalls zur Konfliktverminderung beiträgt.»

Steigende Unzufriedenheit

Aber warum gehen just in jüngster Zeit immer mehr Frauen, aber auch Jugendliche auf die Strasse, um für ihre Arbeitsrechte oder den Klimaschutz zu demonstrieren? – «Das müssen Sie die Leute selbst fragen», sagt Christine Filter entschieden. «Aus meiner Sicht hat das viele Gründe, zu denen unter anderem eine grosse Unzufriedenheit mit der aktuellen Politik gehört: In Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit gab es in den vergangenen Jahren keine Fortschritte, obwohl die Schweiz im Vergleich zu den umliegenden Ländern schon lange grossen Nachholbedarf hat. Viele junge Frauen und auch Männer haben genug davon. Sie sind schon viel weiter als die Politik und werden das hoffentlich bei den kommenden Wahlen auch zum Ausdruck bringen».»

Neue Streik-Formen?

Im Falle eines weiteren Frauenstreikes sieht Christine Filtner keinen Grund, etwas zu ändern: «Ein Streik im engeren Sinne heisst, die Arbeit zu verweigern, um Fortschritte bei den Arbeitsbedingungen zu erreichen oder auf Missstände aufmerksam zu machen. Beim Frauenstreik ging es dabei nicht nur um die bezahlte Erwerbsarbeit, sondern auch um die viele unbezahlte Arbeit, die Frauen tagtäglich verrichten. Mithilfe von elektronischen Medien beziehungsweise Social Media kann man Kampagnen organisieren und Unterstützung für Ideen oder Bewegungen zum Ausdruck bringen. Und man kann Unternehmen oder Einrichtungen im Internet ‹bestreiken›, indem man sie nicht mehr nutzt, also einen sogenannten Konsumstreik macht. Eine Arbeitsniederlegung ist aber nur konkret und nicht virtuell möglich». Auch in der schönen neuen Datenwelt wird Streiken somit ein Thema bleiben.

Text: Mohan Mani

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