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Solide Rentenplanung

22.10.2019
von Alessandro Poletti

Weniger Erwerbstätige, die in die AHV einbezahlen, und Pensionskassen, welche sich dem immer tieferen Umwandlungssatz sowie kleineren Renditen stellen müssen: Die Pensionierung scheint nicht gerade sonnig in den nächsten Jahren. Mit einer soliden Rentenplanung lässt sich jedoch viel vorbeugen.

Beide Vorlagen der Reform «Altersvorsorge 2020» wurden in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 abgelehnt. Dabei ging es um die Erhöhung des Rentenalters. In einem vergangenen Artikel zur Altersvorsorge 2020 hat «Fokus» ausführlicher dazu berichtet. Nun beginnt das Rentenalter wie bisher: Bei den Männern in der Schweiz mit dem 65. Geburtstag, bei Frauen mit 64. Ob das Rentenalter bei beiden Geschlechtern in einer weiteren Vorlage für ein Referendum gleichgestellt wird, steht noch offen. Gemäss der Empfehlung eines Finanzbloggers sollte man sich mindestens 15 Jahre vor dem gewünschten Pensionierungsalter mit der Rentenplanung auseinandersetzen. «Wer mit 65 gehen will, sollte sich also mit 50 bereits darum kümmern», meint Fabio Marchesin, Finanzblogger von FinanzFabio.ch.

Gemäss der Empfehlung eines Finanzbloggers sollte man sich mindestens 15 Jahre vor dem gewünschten Pensionierungsalter mit der Rentenplanung auseinandersetzen.

Die 1. Säule

Die obligatorische 1. Säule, auch die staatliche Vorsorge (AHV) genannt, sichert die Existenzbedürfnisse. Alle Beiträge daraus werden jeweils direkt vom Lohn des Erwerbstätigen abgezogen. Ab dem 1. Januar nach Beendigung des 17. Lebensjahres, schon während der Berufslehre, bezahlt man AHV-Beträge. Wer mindestens 44 Beitragsjahre geleistet hat, erhält die volle Rente. Theoretisch könnte man also drei volle Jahre nicht einzahlen, beispielweise wenn man noch im Studium ist. Die Höhe der AHV-Rente hängt von den Faktoren der Beitragsjahren, der Höhe des Einkommens und den allfälligen Erziehungs- oderBetreuungsgutschriften ab. Falls die zustehende Rente nicht zur Existenzsicherung ausreicht, kann man Ergänzungsleistungen beantragen.

Die 2. Säule

Die obligatorische 2. Säule, oder auch die berufliche Vorsorge (BVG), sichert das Fortführen des bisherigen Lebensstandards. Sobald man als erwerbstätige Person das erste Mal ins Berufsleben eintritt, werden alle BVG-Abzüge direkt vom Lohn abgezogen. Das frühestens ab dem 17. Geburtstag. Bis zum 24. Altersjahr decken die Beiträge nur die Risiken, Tod (beispielsweise für die Absicherung von Familienangehörigen) und Invalidität ab, danach ist die Pensionierung abgedeckt. Es gibt aber Personengruppen, die diesem Obligatorium nicht unterstellt sind, wie beispielsweise Selbstständigerwerbende. Seit 2019 sind CHF 21 330 das Minimum des Einkommens pro Jahr, um bei der Pensionskasse des Arbeitgebers obligatorisch versichert zu sein.

Die freiwillige 3. Säule, oder auch die private Vorsorge, sichert die zusätzlichen Bedürfnisse.

Die 3. Säule

Die freiwillige 3. Säule, oder auch die private Vorsorge, sichert die zusätzlichen Bedürfnisse. Dabei gilt es, zwischen der Säule 3a und 3b zu unterscheiden: 3a kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen, 3b ist alles Weitere wie das Lohnkonto, Sparkonto oder ein vergrabener Goldbaren im Hausgarten. «Der Ständerat hat erst gerade einer Ausbaumotion zugestimmt, gegen den Willen des Bundesrates. Ein klares Zeichen, dass die Säule 3a immer wichtiger wird», merkt Marchesin an.

Die private Vorsorge lohnt sich

Vom Staat wird der Vermögensaufbau der 3. Säule steuerlich begünstigt. Auch bei Invalidität und Tod können Risiken mit entsprechender privater Vorsorge eingedämmt werden. Durch genug lange Einzahlung in die 3. Säule, verstärkt durch den Zinsezinseffekt, wird umso mehr Kapital gebildet. Folgende Wirkung tritt beim Zinsezinseffekt ein: Kapital aus dem Vorjahr, welches bereits verzinst ist, erhält erneut Zinsen. Anlagesumme sowie Ertrag erhöhen sich auf diese Weise jedes Jahr. Das Vermögen und sein Wert steigen rapide.

Teilzeitarbeitende im Clinch

Teilzeitarbeitende, welche bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, haben es etwas komplizierter mit der BVG, da sie bei mehreren Pensionskassen versichert sind. Daher können sie ihre Lohnbeiträge nicht an einem Ort ansammeln. Es empfiehlt sich beim Arbeitgeber nachzufragen, ob sich eventuell alles auf eine Vorsorgeeinrichtung konzentrieren lässt. Ausserdem ist der sogenannte Koordinationsabzug, welcher sich ab 01.01.2019 auf CHF 24 885 beläuft, auch bei Teilzeitangestellten fix. Zwar können Vorsorgeeinrichtungen in ihr Reglement, je nach Beschäftigungsgrad, geringere Abzüge festlegen, jedoch sind sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Da der Koordinationsbetrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist, muss er von der BVG abgezogen werden, ansonsten wird der Lohnanteil doppelt versichert.

Kapital- oder Rentenbezug

Bevor man die Pensionierung erreicht, kann man zwischen einem Kapitalbezug (25% Anspruch) oder Rentenbezug auswählen. Beim Bezug des Kapitals übernimmt man die Eigenverantwortung für das Alterseinkommen und die Geldanlagen. Hingegen bleibt das Anlagerisiko bei der Pensionskasse, wenn man sich für die Auszahlung einer Rente entscheidet. Um diese Entscheidung zu fällen, gilt es die Faktoren Gesundheit, Steuern und Verpflichtungen einzubeziehen. Sich gründlich vom Arzt durchchecken zu lassen, ist demnach ein grosser Vorteil. Fabio Marchesin ermahnt: «Auch Einkäufe in die Pensionskasse sollten wirklich geplant sein.  Es gibt eine Sperrfrist von drei Jahren. Fällt diese auf den Pensionierungszeitpunkt, muss man die Rente nehmen ­– die Kapitaloption entfällt. Hat die Pensionskasse einen Deckungsgrad von unter 100 Prozent, rate ich von einem Einkauf ab.» Einkäufe in die Pensionskasse sind freiwillig. Diese bezwecken, dass Versicherte höhere Leistungen bekommen, Vorsorgelücken schliessen können und zusätzlich Steuerersparnisse generieren.

Rentenprobleme vermeiden

Besonders sollte man die Hypotheken des Eigenheims im Auge behalten, da man im schlimmsten Fall das Haus mit 65 Jahren verkaufen muss, wenn die Hypotheken finanziell nicht mehr tragbar sind. Wer zudem mit 65 noch ein Kind zuhause hat, darf dieses in der Planung nicht ausschliessen, da ein Kind bis zum 20. Lebensjahr, laut dem Bundesamt für Statistik, durchaus über 300 000 Franken kosten kann.

Solange man keine Leistungen bezieht, sprich Altersrente oder Hinterlassenenrente, ist die Ehe am lukrativsten.

Lukrativster Zivilstand

Die Ehe und die eingetragene Partnerschaft schneiden hier am besten ab. Solange man keine Leistungen bezieht, sprich Altersrente oder Hinterlassenenrente, ist die Ehe am lukrativsten. Ein Ehepartner kann während des Erwerbslebens die AHV-Beiträge des anderen finanzieren, auch wenn nur einer arbeitet. Ab der Rente ist die AHV jedoch plafoniert: Statt zweimal 100 Prozent erhält man als Ehepaar einmal 150 Prozent. Das Konkubinat schneidet prozentual zwar besser ab, jedoch fällt bei diesem Zivilstand die Witwenrente total weg, was wiederum für das Heiraten und die Ehe spricht.

Wenn die Vorsorgegelder nicht mit mehr Risiko angelegt werden, verliert die Schweiz jedes Jahr Geld.

Dänemark als Vorbild

Finanzblogger Fabio Marchesin lobt Dänemark: «Sie haben das beste Rentensystem der Welt. Es besteht aus vier Renten: Eine soziale Rente, eine ergänzende Rente, Rentenansprüche aus Gesamtarbeitsverträgen und private Renten.» Sollte sich die Schweiz also diesem Rentenmodell zukünftig anschliessen, um die Altersvorsorge auch weiterhin gewährleisten zu können? Gesamthaft steht jedenfalls fest: Wenn die Vorsorgegelder nicht mit mehr Risiko angelegt werden, verliert die Schweiz jedes Jahr Geld.

Text Alessandro Poletti

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