
Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Professorin an der Universität Siegen
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn sich Inhaber und Inhaberinnen altersbedingt aus Familienunternehmen zurückziehen wollen, geht es ihnen oftmals nicht (allein) darum, den höchstmöglichen Verkaufspreis für ihr Unternehmen zu erzielen. Es geht auch um emotionale Aspekte wie den Erhalt des eigenen Lebenswerkes und/oder die Sicherung von Arbeitsplätzen. Fehlen geeignete Nachfolgeinteressierte mit einem solchen Interesse aus der Familie oder der Belegschaft, können auch Übergaben an externe Personen oder an andere Unternehmen zukunftsträchtige Lösungen für das Unternehmen inklusive dessen Belegschaft darstellen. Die Bedeutung dieser Nachfolgelösungen hat nach Analysen des IfM Bonn in den vergangenen 15 Jahren an Bedeutung gewonnen: Etwa 31 Prozent der realisierten Nachfolgen erfolgten seit 2010 in Deutschland unternehmensextern. Damit ist diese Nachfolgelösung die zweitbedeutsamste hinter der familieninternen Lösung (51 Prozent). Solche unternehmensexternen Verkäufe sind jedoch nicht nur zur Realisierung einer Nachfolge in Familienunternehmen bedeutsam. Sie können beispielsweise auch nach einer vollzogenen Nachfolge eine strategische Möglichkeit sein, um das Familienunternehmen neu auszurichten, wie das Beispiel der Firma Viessmann zeigt.
Nicht jedes Unternehmen eignet sich für die Übergabe
Zu einer Unternehmensnachfolge kommt es in der Regel dann, wenn Inhaber und Inhaberinnen sich aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Krankheit aus dem Unternehmen zurückziehen wollen oder müssen. Der Tod des Eigentümers oder der Eigentümerin kann überdies ein Grund für eine Nachfolgeregelung sein. Allerdings gibt es auch Gründe, warum eine Nachfolgelösung nicht angestrebt wird bzw. trotz Bemühungen nicht realisiert werden kann. Einerseits macht eine Übergabe häufig erst ab einer gewissen Unternehmensgröße ökonomisch Sinn. Zum Beispiel hängt das Geschäftsmodell von Solo-Selbstständigen stark von der Eigentümerperson ab, sodass sich die Frage stellt, ob dieses überhaupt ohne die bisherige Inhaberin bzw. Inhaber weiterhin funktioniert und entsprechend übertragen werden kann. Auch darf bei sehr kleinen Unternehmen nicht vergessen werden, dass eine Neugründung für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger häufig eine kostengünstigere Alternative darstellt. Andererseits sind nicht alle Geschäftsmodelle von Familienunternehmen, deren Inhaber oder Inhaberinnen sich zurückziehen wollen oder müssen, noch wettbewerbs- und zukunftsfähig, weshalb diese Familienunternehmen letztendlich geschlossen statt übergeben werden. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig zu betonen, dass dies kein Zeichen dafür ist, dass die Familienunternehmen in Deutschland von einem Nachfolgermangel betroffen sind. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen üblichen Bereinigungsprozess innerhalb der Marktwirtschaft: Prinzipiell sind Unternehmen mit eingeschränkter Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit zu jeder Zeit in ihrem Fortbestand gefährdet.
Voraussetzungen für das Gelingen einer Nachfolge
Damit eine Nachfolge zustande kommen kann, braucht es einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin bzw. alternativ ein Team an Nachfolgeinteressierten, die bereit sind, das Eigentum am Unternehmen und damit das unternehmerische Risiko zu übernehmen. Zugleich müssen sie in der Lage sein, den Kaufpreis zu zahlen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sie auch fachlich für die Leitung des Unternehmens geeignet sind bzw. die Bereitschaft zeigen, einen geeigneten Geschäftsführer oder eine geeignete Geschäftsführerin einzustellen. Je größer das Familienunternehmen ist, desto höher sind diese fachlichen Anforderungen an die Geschäftsführung. Es können aber auch andere Unternehmer und Unternehmerinnen als Nachfolger infrage kommen. Entscheidend für das Nachfolgeinteresse – sei es eine natürliche oder eine juristische Person – ist die wirtschaftliche Attraktivität des zur Übernahme stehenden Familienunternehmens. Emotionale Aspekte können bei Familienmitgliedern und Beschäftigten zusätzlich eine Rolle spielen – und letztlich dazu führen, dass Familienunternehmen, die extern keine Kaufinteressenten gefunden haben, doch noch von der Tochter, dem Sohn oder einer Person aus der Belegschaft übernommen werden.
Etwa 31 Prozent der realisierten Nachfolgen erfolgten seit 2010 in Deutschland unternehmensextern.
Aus Sicht unserer Forschung verspricht die Existenz eines familieninternen Nachfolgers oder einer Nachfolgerin prinzipiell die größte Chance, dass eine Nachfolge schlussendlich realisiert werden kann. Ein Grund hierfür ist sicher auch, dass die Übertragung in diesen Fällen meist unentgeltlich erfolgt. Allerdings haben wir auch festgestellt, dass das Interesse der Kinder an einer Nachfolge tendenziell mit der Größe des Familienunternehmens zunimmt.
In den nächsten fünf Jahren steht unserer aktuellen Schätzung zufolge in 186 000 Familienunternehmen eine Nachfolgeregelung an. Dies sind 37 200 Übertragungen pro Jahr. Auf den folgenden Seiten bekommen Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie sich die verschiedenen Nachfolgelösungen aber auch strategische Käufe und Verkäufe von Unternehmen(steilen) konkret gestalten lassen.
Text Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Professorin an der Universität Siegen
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