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Die grössten Herausforderungen im Gesundheitsrecht

01.07.2018
von SMA

Die Kosten im Schweizer Gesundheitssystem steigen massiv. Diese Entwicklung zu stoppen, ohne die Leistungen zu reduzieren, ist eine Herkulesaufgabe – vor allem weil die involvierten Akteure unterschiedliche Interessen verfolgen.

Das Schweizer Gesundheitssystem ist im Wandel: Es gibt Tarifanpassungen, der Trend «ambulant vor stationär» hält weiter an und auch die Digitalisierung wird immer wichtiger. Das Hauptproblem sind jedoch die Kosten. Bis 2030 sollen diese um 60 Prozent auf 116 Milliarden Franken ansteigen. So die Schätzungen des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Ernst & Young, das eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht hat. Dieser Anstieg hätte zur Folge, dass die Schweizerinnen und Schweizer tief in die Tasche greifen müssten. Statt knapp 400 Franken würde die Monatsprämie für die Krankenkassen-Grundversicherung im Jahr 2030 im Schnitt 800 Franken betragen.

Doch was sind die Gründe für diesen massiven Kostenanstieg? Unter anderem sind es die medizinischen Fortschritte, sowie die Zunahme von chronischen Erkrankungen und die Überalterung unserer Gesellschaft. Eine wichtige Rolle spielen aber auch Fehlanreize und die Ineffizienz innerhalb des Gesundheitssystems, wie die Studie von Ernst & Young festhält. Dass sich an dieser Entwicklung bald etwas ändert, ist nicht abzusehen.

Viele Akteure, viele Interessen

Verkompliziert wird die Situation dadurch, dass die verschiedenen Akteure innerhalb des Schweizer Gesundheitssystems Interessen verfolgen, die sehr weit auseinandergehen. Entsprechend schwierig ist es, Veränderungen herbeizuführen, mit denen die Kosten gesenkt werden können, ohne dass sich dadurch die Leistungen einschränken. Genau das ist jedoch das Ziel. Eine wichtige Rolle bei der Verfolgung dieses Ziels spielt das Gesundheitsrecht, das einen immer grösseren Stellenwert einnimmt.

Das Gesundheitsrecht betrifft nicht nur die Patienten, sondern regelt auch die Tätigkeiten der Leistungserbringer – dazu zählen unter anderem Ärzte, Therapeuten, Spitäler und Heime – und der Versicherer. Entsprechend gibt es im Gesundheitsrecht aktuell viele Themen, die Anlass zu Diskussionen geben. Wir haben vier dieser Themen gemeinsam mit Rechtsanwältin und Notarin Karin Caviezel von SwissLegal Lardi & Partner AG angeschaut. Sie ist Mitherausgeberin des vor kurzem erschienen SwissLegal-Handbuchs zum Thema Gesundheitsrecht.

1. Tarifanpassung TARMED

Ab dem 1. Januar 2018 hat der Bundesrat die ambulanten Ärztetarife TARMED angepasst. Das Ziel bestand darin, zu hoch angesetzte Leistungstarife zu korrigieren und dadurch Fehlanreize zu reduzieren und für eine höhere Transparenz zu sorgen. Durch diese Anpassungen sollen jährlich rund 470 Millionen Franken eingespart werden, ohne dass die Leistungen darunter leiden. Die Kritiker bemängeln, dass durch diese Anpassung die ambulanten Behandlungen geschwächt werden, wovon vor allem die ambulante Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten betroffen ist. Zudem widerspreche diese Massnahme dem Grundsatz «ambulant vor stationär», der vor der Politik vorgegeben worden sei. «Die Korrektur dieser Tarife ist umstritten und ist damit ein grosses Thema, das uns weiterhin beschäftigen wird», sagt Karin Caviezel.

Die Umstellung zu vermehrt ambulanten Leistungen stellt gerade kleinere Spitäler vor grosse Herausforderungen und zwingt stationäre Einrichtungen, ihre Strukturen anzupassen, um auch in Zukunft kostendeckend arbeiten zu können.

2. Ambulant vor stationär

Der Trend «ambulant vor stationär» hält weiter an. Darunter versteht man, dass dank den Fortschritten in der Medizin immer mehr Behandlungen und chirurgische Eingriffe ambulant durchgeführt werden können. Die Patienten müssen also nach einem Eingriff nicht mehr über Nacht im Spital bleiben, sondern können noch am selben Tag nach Hause, wodurch sich die Kosten senken lassen. Mehrere Kantone – darunter Zürich, Wallis, Zug und Aargau – haben Anpassungen vorgenommen, um ambulante Behandlungen zu fördern. Eine nationale Lösung ist 2019 geplant.

Diese Änderung hat aber zur Folge, dass sich die Spitallandschaft verändert. «Die Spitäler müssen immer mehr Leistungen ambulant anbieten. Diese Umstellung stellt gerade kleinere Spitäler vor grosse Herausforderungen und zwingt stationäre Einrichtungen, ihre Strukturen anzupassen, um auch in Zukunft kostendeckend arbeiten zu können», erklärt Karin Caviezel.

3. Pflegefinanzierung

Wir werden immer älter. Entsprechend steigen auch die Kosten für die Pflege und Betreuung im Alter. Im Krankenversicherungsgesetz ist geregelt, dass die Krankenversicherer und die Patienten je einen kleinen Anteil an den Pflegekosten tragen, der Grossteil jedoch übernimmt der Kanton. Entsprechend sind in den letzten Jahren die kantonalen Ausgaben in diesem Bereich massiv angestiegen. Die über die eigentliche Pflege hinausgehenden Betreuungsleistungen sind in der Tagestaxe des Heims enthalten und werden von den Patienten finanziert. «Diese neue Pflegefinanzierung hat dazu geführt, dass die Kantone die Pflegekosten, für die sie im Rahmen der Restfinanzierung aufkommen müssen, normativ in einer Weise festgelegt beziehungsweise nach oben begrenzt haben, dass viele Heime ihren Kostenaufwand reduzieren mussten. Denn nicht gedeckte Pflegekosten darf man den Patienten nicht über die Tagestaxe verrechnen. Die Finanzierung des Heimaufenthalts, insbesondere der Pflegekosten, wird im Gesundheitsrecht daher noch lange ein Thema sein», so Karin Caviezel.

4. Digitalisierung und Schutz von Patientendaten

Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitssystem nicht halt. Längst gibt es Gesundheits-Apps und -Gadgets, die Daten sammeln. Davon wollen auch Krankenversicherer profitieren, die ihren Kunden Vergünstigungen anbieten als Gegenleistung für die gesammelten Gesundheitsdaten – eine umstrittene Praxis. Auch die «eHealth»-Bestrebungen fallen in den Bereich der Digitalisierung. Darunter versteht man alle elektronischen Hilfsmittel, welche die Abläufe im Gesundheitssystem und die Vernetzung der verschiedenen Akteure vereinfachen sollen. Dazu gehört beispielsweise die Idee eines elektronischen Patientendossiers. «Die Digitalisierung wird in unserem Gesundheitssystem eine immer wichtigere Rolle spielen. Es müssen daher die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung dieser Technologien erarbeitet werden, wobei insbesondere der Schutz der Patientendaten zentral ist», sagt Karin Caviezel.

Text: SMA

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