rechtsberatung
Bildung Finanzen Recht

Zugang zum Recht für alle!

04.09.2020
von Lars Meier

Recht und Rechtsmarkt haben sich nach dem Rechtssuchenden auszurichten. Tatsächlich bestehen beim Zugang zum Recht aber oft noch Hürden, die es zu meistern gilt. Ein Experte verrät, woran das liegt und was sich diesbezüglich noch ändern muss.

Darf ich auch zur Arbeit erscheinen, wenn ich krankgeschrieben bin, mich aber gesund fühle? Ist es erlaubt, Familienmitglieder im eigenen Testament vom Erbe auszuschliessen? Haben mündliche Verträge dieselbe Gültigkeit wie schriftliche? Rechtsfragen wie diese und noch mehr beschäftigen früher oder später uns alle. Doch nur die wenigsten haben jeweils sofort die richtige Antwort darauf parat. «Rechtssuchende haben das Bedürfnis, eine konkrete Lösung auf ein Problem beziehungsweise eine individuelle Situation zu erhalten», bestätigt Jean-Luc Delli, Rechtsberater und Legal Entrepreneur. Er lancierte 2018 das Rechtsatelier in Zürich, welches Telefonberatungen, Recht über die Theke und als Novum in der Schweiz Rechtscoaching anbietet. «Rechtsdienstleistende sind gefordert, ihre Lösungen so zu entwickeln, dass sie sowohl der Rechtsordnung als auch den Interessen der Rechtssuchenden entsprechen.»

Unzulängliche Rechtsdurchsetzung

Nach wie vor bestehen in der Schweiz Defizite, wenn es um den Zugang zum Recht geht. «Der Zugang zum Recht ist hierzulande nicht immer gewährleistet», bekräftigt der Experte. Zwar gelte die Schweiz als Rechtsstaat. Zu oft scheitere es aber an der Rechtsdurchsetzung. «So leben Menschen im Unrecht, weil sie ihr Recht nicht kennen oder keine Rechtslösung erreichen können und weil ihnen der Zugang zu Rechtsdienstleistungen verwehrt bleibt. Rechtssuchende in ihrer Entscheidfindung zu begleiten, gehört zur professionellen Rechtsdienstleistung.» Der fehlende Zugang zu Rechtsinformationen und -dienstleistungen kann somit weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen, als man zunächst annehmen würde.

Der sprachliche Aspekt als Hürde

Die Rechtswelt ist von vielen Begriffen geprägt, mit denen man als Laie zunächst wenig bis nichts anfangen kann. Besonders in der Schweiz bringt die sprachliche Komponente noch einmal weitere Hürden mit sich, wie Jean-Luc Delli festhält: «Recht ist hierzulande in Fremdsprachen wenig zugänglich und ohne die Beherrschung der Landessprachen bleibt Rechtssuchenden der Zugang zum Recht verwehrt. Fremdsprachige Rechtssuchende werden somit bereits daran scheitern, Rechtsinformationen selber zu finden.» Auch wenn die Rechtssprache eine Herausforderung darstellen kann – mit der richtigen Hilfe ist auch diese zu meistern. «Professionelle Rechtsdienstleistende verstehen es, Rechtsinformationen und Rechtsdienstleistungen den Kunden in einer einfachen Sprache zugänglich zu machen.» Somit steht einer bestmöglichen Rechtsberatung nichts mehr im Wege.

Recht ist hierzulande in Fremdsprachen wenig zugänglich und ohne die Beherrschung der Landessprachen bleibt Rechtssuchenden der Zugang zum Recht verwehrt. Jean-Luc Delli

Professionelle Rechtsberatung

Für die bestmögliche Lösung in Rechtsfragen setzt man am besten auf eine professionelle Rechtsberatung. Doch woran erkennt man eine solche? «Bei einer professionellen Rechtsberatung steht der Kunde im Mittelpunkt», stellt Jean-Luc Delli klar. Der Kunde entscheide selbst, was er bekommt. «Sei es nur Rechtsinformation, sprich eine Rechtsanalyse, Situationseinschätzung und Handlungsempfehlung oder aber auch weitere Rechtsdienstleistungen.» Rechtssuchende in ihrer Entscheidfindung zu begleiten, zu analysieren, wo sie stehen, zu erörtern, was das Kundeninteresse ist und welche Handlungsfelder und Lösungsoptionen offenstehen, runden gemäss dem Experten eine professionelle Rechtsdienstleistung ab. Jean-Luc Delli plädiert für mehr Innovation: Hierzulande noch wenig Beachtung finde das Rechtscoaching, bei dem Rechtsdienstleistungserbringende ihren Kunden auf Augenhöhe zur Seite stehen und diese so bei gerichtlichen oder aussergerichtlichen Verhandlungen mitreden und mitgestalten können.

Der Zugang zum Recht – und dessen Kosten

Die massgeschneiderte Rechtslösung ist das eine – die dazu aufzuwendenden Kosten das andere. Denn immer noch stehen Rechtsdienstleistende nicht selten in der Kritik, dass Ihre Angebote zu teuer seien. «Die hohen Kosten der Rechtsdienstleistungen sind ebenso ein Problem wie die Kosten bei Gerichtsverfahren», weiss Jean-Luc Delli. «Gerade der Schweizer Mittelstand kann sich diese bisweilen nicht leisten, qualifiziert sich jedoch auch nicht für die unentgeltliche Prozessführung.» Was ist erforderlich, um diese Defizite zu ändern? «Der Gesetzgeber ist gefordert, Recht und Rechtslösungen zugänglicher und erschwinglicher zu machen», hält der Experte fest. «Auch Rechtsdienstleistende können ihren Beitrag leisten, indem sie den Kunden in den Mittelpunkt stellen und erschwingliche Lösungen anbieten. So werden auch Menschen zu ihren Kunden, die bis anhin noch keinen Zugang zum Recht haben.»

Probleme aussergerichtlich und nachhaltig lösen

Jean-Luc Delli fordert weiter: «Kunden sollen entscheiden können, ob sie einen Rechtsstreit gerichtlich oder auf andere Wege lösen wollen und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden.» Denn nur bei voller Kostentransparenz hätten Kunden auch die nötige Kostenkontrolle. «Während bei einem Gerichtsverfahren der Streit einstweilen ausgetragen wird, begegnen sich die Parteien in einer Verhandlung oder Mediation auf der Lösungsebene.» So können gemäss dem Experten Konflikte aussergerichtlich nachhaltig und praktisch gelöst werden, was oft gewinnbringend ist, Potenzial schafft und nicht unwesentlich Ressourcen spart. Jean-Luc Delli ist überzeugt: «Eine professionelle Rechtsdienstleistung wird daher den Dialog fördern und alle möglichen aussergerichtlichen Lösungswege ausloten, ehe ein möglicherweise konfliktreicher, langer und teurer Gerichtsweg eingeschlagen wird.»

Text Lars Gabriel Meier

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Artikel Unsichere Situationen — gleichbleibendes Recht
Nächster Artikel Ich hatte einen Unfall – Wer bezahlt die Anwaltskosten?