Es gibt amüsantere Themen, als sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Aber die eigene Endlichkeit ist nur ein Grund, weshalb Menschen ihre Nachlassplanung so stiefmütterlich behandeln. Der andere ist: Es ist kompliziert.
Geschwister, die nicht mehr miteinander reden, Stiefkinder, die kein gutes Haar am überlebenden Partner der Mutter lassen, Kämpfe um Häuser, Streit um Schmuck: Wenn übers Erben gesprochen wird, können fast alle mit einer Schauergeschichte aufwarten. Viele Menschen überlassen ihren Nachlass dem Gesetzgeber und verpassen oft, ihre wichtigsten Bezugspersonen genügend abzusichern. Umso wichtiger ist es, zu Lebzeiten den Nachlass so zu planen, dass später keine Konflikte drohen und die Erbteilung wirklich nach dem persönlichen Gutdünken erfolgt.
Rechtzeitig eine Expertin, einen Experten in Erbrecht hinzuzuziehen, macht Sinn. Sie zeigen einem einfach und verständlich auf, woraufs ankommt. Gerade bei Patchworkfamilien oder einem grösseren zu erwartenden Erbe mit Liegenschaften helfen Fachpersonen, dass alles so geregelt wird, wie man es möchte.
Ist eine Stiftung die Lösung?
Bei grossem Familienvermögen besteht oftmals das Bedürfnis, das Vermögen nachhaltig zu verwalten und mehreren Generationen zur Verfügung zu stellen. Es kann auch sein, dass vermögende Eltern davon ausgehen, dass ihre Kinder mit der Verwaltung des grossen Vermögens überfordert wären und sie diese gewissermassen vor sich selbst schützen wollen. Mit der Familienstiftung kann die dosierte Weitergabe des Familienvermögens an die Nachkommen ermöglicht werden. Das Schweizer Recht sieht die Familienstiftung vor, die vom Konzept her für solche Zwecke eigentlich geeignet wäre, doch lässt das geltende Recht bzw. die Rechtsprechung sie nur sehr restriktiv zu, nämlich zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen. In den meisten Fällen verfolgen die Eltern aber einen weitergehenden Zweck, das heisst, dass Ausschüttungen an die Kinder auch aus anderen Gründen oder sogar voraussetzungslos möglich sein sollen. Andere Jurisdiktionen wie zum Beispiel Liechtenstein oder die Offshore-Jurisdiktionen lassen solche Familienstiftungen und Trusts zu, die es ermöglichen, massgeschneiderte Strukturen für den Zweck der Nachlassplanung zu errichten. In diesen Fällen ist es unerlässlich, dass man sich steuerlich beraten lässt, denn die Besteuerung hängt von der Ausgestaltung der Struktur ab. Die eingereichte Motion von Thierry Burkart vom 15. Dezember 2022 («Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben») will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Änderung von Artikel 335 ZGB vorzulegen, wonach das Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufgehoben wird. Es bleibt somit zu hoffen, dass am Stiftungsstandort Schweiz in Zukunft auch Schweizer Familienstiftungen zugelassen werden und nicht ins Ausland ausgewichen werden muss.
Stiftungen von Profis begleiten lassen
Das Ziel bei Stiftungen ist, dass eine Stiftungserrichtung im Rahmen der Nachlassplanung so ausgestaltet wird, dass diese möglichst zu keinen Steuerfolgen führt. Andernfalls kann es sein, dass das Steueramt dann beispielsweise geltend macht, dass der Nachlass der Stiftung vererbt wurde. Diese müsste dann die vollen Erbschaftssteuern zahlen (in Zürich kann der Steuersatz bis zu 36 Prozent betragen!). Das wäre dann das erste finanzielle Desaster. Das zweite finanzielle Desaster kann dann eintreten, wenn das Steueramt darüber hinaus die künftigen Ausschüttungen der Stiftung an die Kinder bei diesen noch der Einkommenssteuer unterstellt. Dann zahlt man je nach dem nochmals rund 40 Prozent an Steuern. Notabene wäre ein direktes Vererben an die Kinder unter Umständen völlig steuerfrei möglich gewesen. Stiftungen können also funktionieren, sie müssen aber rechtlich und steuerlich eng begleitet werden.
Drei-Stufen-Plan schützt vor unangenehmen Überraschungen
Doch wie vermeidet man solche Probleme? Expertinnen und Experten raten zu drei Dingen: Erstens muss die rechtliche Organisation der Stiftung gewisse steuerliche Kriterien erfüllen. Zweitens sollte man solche Pläne immer offen und proaktiv mit dem Steueramt vorbesprechen, um ein sogenanntes Ruling (= Vorbescheid) zu erhalten. Drittens sollte man die Pläne dann auch so umsetzen, wie man sie mit dem Steueramt besprochen hat. In solchen Fällen ist das Steueramt dann rechtlich an das Ruling gebunden und es darf später nicht mehr einfach so die Meinung ändern.
Schweizer Erbrecht auch für Ausländer?
Immer mehr Ausländerinnen und Ausländer oder Schweizer Doppelbürger wohnen in der Schweiz. Damit gilt: Wenn eine Person Wohnsitz in der Schweiz hat, untersteht der Nachlass dem Schweizer Erbrecht und folglich sind die Pflichtteilsansprüche des Ehegatten und der Kinder zu berücksichtigen.
Ausländerinnen und Ausländer können jedoch in einer Verfügung von Todes wegen eine Rechtswahl treffen und damit den Nachlass ihrem Heimatrecht unterstellen. Unter geltendem Recht ist dem Schweizer Doppelbürger verwehrt, eine Rechtswahl zugunsten des ausländischen Heimatrechts zu treffen. Das Parlament hat am 22. Dezember 2023 die Revision des Schweizer Internationalen Privatrechtes verabschiedet. Mit Inkraftsetzung des revidierten Rechts werden auch Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ihren Nachlass dem ausländischen Heimatrecht unterstellen können, allerdings wird das Schweizer Pflichtteilsrecht zwingend weiterhin Geltung haben.
Expertinnen und Experten raten: rechtzeitig mit dem Steueramt reden
Es ist in der Schweiz üblich und verbreitet, steuerlich relevante Fragen mit den Steuerbehörden vorzubesprechen. Anders als im Ausland ist der Zugang zu den Behörden in der Schweiz sehr direkt und unkompliziert. Üblicherweise ruft man dort zuerst an und schickt dann schriftlich eine Beschreibung der beabsichtigten Transaktion. Dabei kann es um alles Mögliche gehen (etwa Verkauf eines Unternehmens oder einer Liegenschaft, Umstrukturierung, Nachlassplanung, Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, Zu- oder Wegzug etc.). Das Ziel ist dabei immer, dass das Steueramt die rechtliche Würdigung schon im Voraus vornimmt und sich dabei auch rechtsverbindlich festlegt. Die schweizerischen Steuerbehörden sind sehr erfahren im Beurteilen komplexer rechtlicher Fragestellungen, und sie sind auch bereit, sich in verbindlicher Weise dazu zu äussern. Das führt zu einem hohen Grad an Rechtssicherheit und Berechenbarkeit des schweizerischen Steuerrechts. Wichtig ist dabei aber immer, dass man mit dem Steueramt redet, bevor man Fakten geschaffen hat.
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