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Gewalt im Kreisssaal

29.11.2020
von Fatima Di Pane

Die Geburt eines Kindes sollte ein freudiges Ereignis sein. Jedoch wird vielen Gebärenden Gewalt angetan. Catrin Domke, Betroffene und Gründerin des Vereins Traum(a)geburt e.V. klärt auf. 

Frau Catrin Domke, wie definieren Sie geburtshilfliche Gewalt?

Gewalt in der Geburtshilfe hat viele Facetten. Man unterscheidet zunächst physische und psychische Gewalt.

Unter physische Gewalt bei der Geburt fallen beispielsweise das Festhalten oder Fixieren gegen den Willen der Gebärenden, Schläge, das gewaltsame Zwingen in eine Geburtsposition oder der Zwang, unter Wehen still zu liegen. Ebenfalls fallen medizinische Massnahmen und körperliche Untersuchungen, die gegen den Willen oder ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, unter geburtshilfliche Gewalt. Dazu zählt auch grobe Ausführung oder eine unsachgemässe Durchführung, wie beispielsweise beim Setzen eines Dammschnitts, Kristellern oder die Muttermund-Dehnung.

Das Verabreichen von Medikamenten gegen den Willen oder ohne medizinische Notwendigkeit gehören ebenfalls dazu. Eine PDA (Periduralanästhesie) wird oftmals sehr vehement angeraten. Manchmal wird sie einfach entschieden, wenn parallel mehrere Gebärende betreut werden müssen, aber bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten keine Zeit ist, Frauen ihrem individuellen Bedarf angepasst zu betreuen und in ihren Schmerzen sowie dem Geburtsverlauf arbeitsintensiv zu begleiten.

Zur psychischen Gewalt bei der Geburt zählt verbale Gewalt in Form von Anschreien, Beleidigen und Auslachen. Auch das Anlügen bezüglich des Zustandes der Schwangeren oder des Kindes oder die Nötigung zu Massnahmen durch Nennung falscher Tatsachen gehören dazu. Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in Form von Witzen sowie das Verbot zu essen oder zu trinken zählen ebenfalls dazu.

Gewalt in der Geburtshilfe hat viele Facetten. Catrin Domke

Wo liegt die Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und Gewalt?

Bei Missachtung der Patienten- und Menschenrechte, im Sinne einer fehlenden Aufklärung und Einwilligung zu Eingriffen oder medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen ausschliesslich zur Beschleunigung der Geburt, handelt es sich für jeden nachvollziehbar objektiv um eine Form der Gewalt.

Wenn eine Frau im Rahmen ihrer Selbstbestimmung einen Eingriff ablehnt, so sollte die medizinische Notwendigkeit unabdingbar und handfest fachlich gesichert sein; eine Übertretung ihres ausdrücklichen Willens nach Patientenrecht ist aber auch dann nur im Kontext einer dokumentierten Notfall-Situation rechtlich zu begründen.

Ein/e Patient/in hat auch im Rahmen der eigenen Behandlung das Recht auf freie Entscheidung und auf Unvernunft. Das heisst, sie muss auch eine aus medizinischer Sicht gebotene und empfohlene Massnahme nicht zulassen. Das gilt auch für Gebärende.

Man hört des Öfteren, Schwangerschaft und Geburt «seien keine Erkrankung»; die Schwangere wird aber in der Klinik als Patient geführt – sehr oft allerdings ohne die im Patientenrechtegesetz aufgeführten Rechte eines Patienten.

Die wenigsten Frauen würden sich gegen eine medizinische Notwendigkeit entscheiden, wenn diese Entscheidung eine explizite Gefährdung für ihr Kind darstellte.

In der aktuellen Geburtshilfe ist dieses Wissen und die Haltung, «man müsse für sie entscheiden» jedoch sehr oft ein Freipass für ungewollte Eingriffe mit diskussionswürdiger medizinischer Indikation und unreflektierte Verstöße gegen Patientenrechte der Mütter.

Für jede medizinische Notwendigkeit sollte auch eine ordentliche Indikationsstellung erfolgt sein. Die Indikationen dürfen nicht lauten: Der Kreisssaal muss frei werden; die Schicht endet und die Übergabe wartet; die Geburt dauert nach wirtschaftlichen Kriterien zu lange.

In einer kritischen Situation kann ein kurzer Satz wie «Wir müssen das jetzt so vornehmen, wir erklären Ihnen das später, wir passen gut auf Sie und Ihr Kind auf!» sehr viel Trauma und das subjektive Erleben von Gewalt verhindern. Massnahmen werden möglicherweise weiterhin als brachial und schmerzvoll erlebt, aber als deutlich weniger traumatisierend, wenn sie begründet sind und der Kontrollverlust der Frau dazu sensibel und kommunikativ begleitet wird. Das ist sehr massgeblich!

Eine medizinische Notwendigkeit wird sehr deutlich dann explizit zur Gewalt, wenn sie keine Notwendigkeit ist, aber so dargestellt wird, um ein bestimmtes Ziel oder eine bessere Kooperation der Gebärenden zu erreichen.

Für jede medizinische Notwendigkeit sollte auch eine ordentliche Indikationsstellung erfolgt sein. Die Indikationen darf nicht lauten: Der Kreisssaal muss frei werden. Catrin Domke

Wenn Frauen von traumatischen Geburtserfahrungen sprechen fällt immer wieder der Begriff Vergewaltigung. Warum?

Der Begriff wird verwendet, weil es durch sehr viele Betroffene exakt als solche situativ verstanden und gespürt wird. Die Geburt ist auch ein sexueller Akt; Übergriffe gerade im Intimbereich und in dieser vulnerablen Ausnahmesituation haben eine andere, viel tiefergehende Dimension.

Die Handlung und vor allem die Folgen ähneln denen vergewaltigter Frauen sehr. Im angloamerikanischen Raum ist der Begriff «birthrape» etabliert. Er definiert begrifflich präzise, was passiert: Eine vaginale Penetration mit der Hand oder Gegenständen gegen den ausdrücklichen Willen ohne Notwendigkeit oder ohne ausdrückliche Notfallindikation – eine Straftat, unabhängig des Kontextes.

Bei Beschwerden seitens der Frauen lautet die Antwort, «das müsse so sein». «Diese Untersuchung täte nun einmal weh”. Das sogenannte «man-made» Trauma, welches, an die Person des Untersuchenden gebunden, dadurch verursacht wird, führt sehr oft zu einer schweren Traumatisierung bis hin zur PTBS, dem posttraumatischen Belastungssyndrom. Dieses kennt man sonst als Erkrankung von Soldaten nach Kriegseinsätzen, von sexuellem Missbrauch, von Geflüchteten oder Überlebenden einer Naturkatastrophe. Eine schwere seelische Erschütterung, bei der alle verfügbaren Kompensationsmechanismen eines Individuums zur Integration und raschen Verarbeitung des Geschehens versagen. Eine akute Notfallreaktion der Seele, oft mit einer Abspaltung verbunden – einer sogenannten Dissoziation. Dies kennt man beispielsweise auch bei sexuell missbrauchten Kindern kennt.

Die Frauen erleben sehr bewusst Entwürdigung, Erniedrigung, Kontrollverlust, Schmerzzufügung, teils überraschend aus dem Nichts. Es hinterlässt tiefe Spuren und oft langfristige Folgen.
Viele Frauen wollen nach solch einer Geburtserfahrung sogar kein weiteres Kind mehr bekommen und haben lange Einschränkungen in ihrem Sexualleben.

Die Frauen erleben sehr bewusst Entwürdigung, Erniedrigung, Kontrollverlust, Schmerzzufügung, teils überraschend aus dem Nichts. Catrin Domke

Wie können sich Schwangere vor geburtshilflicher Gewalt schützen?

Information steht an erster Stelle der Prävention. Eine gut informierte Schwangere kann sicher und selbstbestimmt Entscheidungen treffen und Aussagen von Fachpersonal besser einordnen und hinterfragen.

In üblichen Geburtsvorbereitungskursen oder den Informationsveranstaltungen von Krankenhäusern werden die wirklich wichtigen Informationen selten fokussiert genannt, weil schon das Thema der Selbstbestimmung und individuellen Möglichkeiten oft geschönt dargestellt wird, weil man Schwangeren keine Angst machen will.
Wahrheitsgemäss sachlich neutral aufklären ist aber nicht gleichzusetzen mit «Angst machen». Der wesentliche Punkt dabei ist, die Schwangere mit zu dem Thema entstehenden Ängsten nicht alleine zu lassen und mit ihr eine solide Vorbereitung zu erarbeiten. Sie soll gestärkt und positiv eingestimmt in die Geburt gehen können. Dazu gehört es aber in unseren Augen sehr klar, sich zuvor auch mit den negativen Aspekten der aktuellen Geburtshilfe auseinandergesetzt zu haben.

Eine Begleitperson für die Geburt ist wichtig. Sie sollte die Einstellung und vielleicht auch die persönliche Problematik der Gebärenden gut kennen, ihr Vertrauen haben und ihre Wünsche dann gut vertreten können. Eine Doula, eine Geburtsbegleiterin, ist beispielsweise schon während der Schwangerschaft eine Bereicherung in der individuellen Begleitung. Einen Geburtsplan oder eine Geburtsverfügung zu erstellen, ist auch sinnvoll.
Aussenstehende verstehen die Intention dahinter oft nicht –  in der Annahme, die Schwangere wolle einen verbindlichen Ablauf ihrer Geburt festlegen.
Der Geburtsplan zeigt aber ein Profil der Gebärenden. Was möchte ich für mich und mein Kind, was lehne ich ausserhalb einer Notfallsituation ab? Was brauche ich, was wünsche ich mir?

Dieses Dokument hilft auch gerade in einer Klinik bei mehreren Schichtwechseln und wenig Zeit, sich besser auf die Gebärende einstellen zu können. Es profitieren beide Seiten davon.
Leider machen viele Frauen die Erfahrung, dass ihre Pläne belächelt oder einfach ignoriert werden. Es gibt deshalb die Möglichkeit der Geburtsverfügung. Sie ähnelt der Patientenverfügung, welche im medizinischen Alltag ja schon allgemein etabliert und akzeptiert ist. Die bisherigen Erfahrungen sind vielversprechend. Gerade auch in einer Situation, in der die Gebärende vielleicht nicht mehr ansprechbar ist oder in der Lage, ihre Wünsche zu vertreten, kann sie zur Entscheidungsfindung beitragen.

Information steht an erster Stelle der Prävention. Catrin Domke

Wie kann eine Begleitperson eine Gebärende vor geburtshilflicher Gewalt schützen, wenn diese nicht gehört wird?

Es ist wichtig, dass die Begleitperson mit den nötigen Informationen ausgestattet und überhaupt in der Lage ist, deeskalierend oder vermittelnd einzugreifen. Angehörige – vor allem der andere Elternteil – sind das in der Ausnahmesituation oft nicht. Man muss sich dazu verdeutlichen: Die Eltern kommen im Normalfall für ein wunderbares Ereignis, sind freudig erwartungsvoll, aufgeregt und unsicher. Sie rechnen nicht mit Gewalt und Übergriffigkeit in dieser Situation und von Helfenden mit einer hohen Reputation.

Angehörige sind schnell überfordert durch das Geschehen und es bleibt keine Zeit, sich gedanklich zu sortieren und handlungsfähig zu bleiben. Die spezielle Atmosphäre einer klinischen Einrichtung und fachliche Aussagen des Personals tragen oft dazu bei, dass massive Verunsicherung entsteht.
Es ist daher sinnvoll, dass eine Geburtsverfügung und Wünsche vorher besprochen wurden. Es ist hilfreich, dem anderen Elternteil nicht die volle Verantwortung zur Wahrung der Rechte und Wünsche der Gebärenden zu übertragen. Das kann er nicht leisten und – auch er wird gerade Vater oder Mutter. Sehr oft sieht er sich anschliessend mit Schuldvorwürfen konfrontiert, welche die weitere Partnerschaft empfindlich belasten können, wenn er es nicht geschafft hat, in der Akutsituation für die Gebärende ihre Interessen zu vertreten.

Eine erfahrene Doula ist hier eine gute Ergänzung; bereits die Anwesenheit einer weiteren neutralen Person kann von Vorteil sein. Dafür zu sorgen, dass die Kommunikation zum betreuenden Fachpersonal nicht abbricht und dieses die Gebärende nicht im Verlauf als eigenständige Person mit Bedürfnissen und vor allem Rechten aus den Augen verliert, kann schon sehr helfen. Wenn es völlig eskaliert, kann auch der ruhige Hinweis auf die Patientenrechte und eine mögliche Anzeige oder rechtliche Konsequenzen angemessen sein. Es ist ohne Zweifel in einer derart angespannten Situation nicht einfach. In der Vereinsarbeit mussten wir in einigen Akutsituationen Kontakt zu unserer ehrenamtlich tätigen Anwältin herstellen und in einem Fall sogar die Verständigung der Polizei als letzte Option benennen.

Inwiefern trägt das Krankenhaus-System Mitschuld an der Häufigkeit von Gewalt bei Geburten?


Dass Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten müssen, ist unzweifelhaft bekannt.
Ein derart individueller und unkalkulierbarer Prozess wie eine Geburt lässt sich nicht profitorientiert in fixe Abläufe und Schemata pressen. Exakt das wird aber durch Abrechnungspauschalen und Leitlinien, normierte Abläufe und Klinikstandards versucht.

Kurze interventionsreiche Geburten und besser einzuplanende Kaiserschnitte sind attraktiver als die reine Begleitung einer physiologisch verlaufenden Geburt in ihrem eigenen Tempo. Vor allem, wenn keine Ressourcen dafür zur Verfügung stehen. Denn das führt dazu, dass Geburten ohne medizinische Indikation oft beschleunigt werden, wenn eine gewisse Zeitspanne überschritten wird oder die Kreisssäle überfüllt sind.

In einen an sich bis dahin unauffälligen positiven Verlauf einzugreifen oder eine Geburt augenscheinlich ausschliesslich aufgrund von Vorgaben durch Leitlinien oder internen Standards einzuleiten, birgt aber Risiken für Komplikationen. Dies bedingt dann sehr oft weitere Massnahmen. Man spricht hier auch von der sogenannten Interventionskaskade. Sie endet gerade bei Einleitungen des Öfteren in tagelangen Verläufen, bei welchem am Ende der Not-Kaiserschnitt steht.

Ein Eingriff ohne Notwendigkeit, ohne Aufklärung und Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen ist eine Körperverletzung; eine Straftat! Catrin Domke

Es ist illegal, medizinisch nicht-notwendige Eingriffe ohne Einverständnis der Patientin vorzunehmen. Warum ist es trotzdem so schwierig, gegen diese rechtlich vorzugehen?

Ein Eingriff ohne Notwendigkeit, ohne Aufklärung und Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen ist eine Körperverletzung; eine Straftat!
Betroffene, die diese Gewalt und den Rechtsbruch aufzeigen wollen, stehen vor mehreren Problemen und sind der «Gewalt danach» ausgesetzt, ähnlich der Erfahrungen von Vergewaltigungsopfern in ihren Prozessen.
Die Patientendokumentation ist in den überwiegenden Fällen angepasst. Hebammen berichten anonym, dass sie schon in der Ausbildung angehalten werden, so zu dokumentieren, dass das Vorgehen rechtlich nicht angreifbar ist.

Die Patientendokumentation dient dann als Beweisgrundlage und Aussagen der Eltern oder ihre Gedächtnisprotokolle werden nur unzureichend berücksichtigt. Dieses Problem benennen auch Jurist/innen, die für Eltern Ansprüche für bei der Geburt geschädigte Kinder geltend machen. Man könnte oft meinen, es sei von zwei verschiedenen Geburten die Rede. Krankenakten oder relevante Befunde verschwinden einfach und nicht einmal dafür werden Häuser in irgendeiner Form belangt.

Bei einer Anzeige stossen Betroffene auf Unverständnis und sehen sich oft des Spotts und der Lächerlichkeit preisgegeben. Es wird versucht, subtil Druck auszuüben, das Geschehen nicht anzuzeigen.

Die betroffenen Frauen haben aufgrund ihrer Traumatisierung starke Selbstzweifel und Schuldgefühle. Oft sind sie sich selbst oft nicht sicher, wie sie einordnen sollen, was sie dort erlebt haben. Für Traumatisierte ist es unter diesen Umständen und ohne valide Fachkenntnisse sehr schwierig, Fakten der Geburt richtig einzuschätzen. Sie haben nur ihr klares Bauchgefühl und eine deutliche Vermutung, dass etwas nicht ordnungsgemäss gelaufen ist, wenn sie diesen Weg beschreiten und Anwälte aufsuchen. Gegen eine manipulierte Akte und ein undifferenziertes Sachverständigen-Gutachten zu argumentieren ist selbst mit Fachkenntnis oft ein aussichtsloses Unterfangen.

Gegen eine manipulierte Akte und ein undifferenziertes Sachverständigen-Gutachten zu argumentieren ist selbst mit Fachkenntnis oft ein aussichtsloses Unterfangen. Catrin Domke

Schon in anderen medizinrechtlichen Schadensfällen ist die Aussicht, am Ende recht zu bekommen, eher gering. Es werden in der abschliessenden Beurteilung am Ende offensichtlich absurde Schlussfolgerungen gezogen, warum ein Verhalten dann doch zu rechtfertigen war. In der Geburtshilfe gibt es hierfür argumentativ genug «Schlupflöcher». Gehen die Argumente aus, heisst es am Ende, die Frau war in Wehen nur eingeschränkt einwilligungsfähig oder es sei zwar ein unglücklicher Verlauf gewesen, aber sie müsse es jetzt in Kauf nehmen und solle sich doch bitte endlich auf das Wichtigste fokussieren: das gesunde Kind.

Das ist teils offen misogyn und herablassend der Frau gegenüber. Ermittlungen und Verfahrensabläufe zielen in eine falsche Richtung. Sie werden schwerpunktmässig aus medizinischer Sicht beurteilt, dabei muss parallel eine medizinrechtliche Fragestellung primär geklärt werden.

Wo finden Betroffene Hilfe und Unterstützung? Wo können sie sich austauschen?

Da das Thema immer noch stark tabuisiert ist, findet man kompetente Auskunft und Informationen in den üblichen Anlaufstellen zur Schwangeren- und Geburtsberatung erst allmählich.

Eine erste Anlaufstelle für geschützten Austausch können Gruppen zum Thema Geburtstrauma oder Gewalt in der Geburtshilfe im Internet sein. Für Austausch von Frauen und Eltern, die den Rechtsweg gehen möchten, gibt es im Speziellen die Gruppe «Rosenmütter – Recht und Klage».

Auf der Seite «gerechte-Geburt.de» sind Informationen, Hilfsangebote und Selbsthilfegruppen gelistet.

Über die Seite «Roses Revolution Deutschland» findet man Informationen, erste Hilfen und Erfahrungsberichte aus den letzten Jahren.

Niedrigschwellige Soforthilfe und Informationen zu Hilfen nach einer gewaltvollen oder traumatisierenden Erfahrung bietet der Verein Traum(a)Geburt e.V. mit der Möglichkeit eines zeitnahen telefonischen Gesprächs, einer monatlichen Online-Selbsthilfegruppe und einem geschütztem Forum – auch für betroffenes Personal.

Ein Schwerpunkt ist auch die Beratung aus Betroffenen-Sicht und Unterstützung für Rechtswege.

Das Hilfetelefon für schwierige Geburten von ISPPM e.V. und Mother Hood e.V. ist zweimal in der Woche ein Angebot für Mütter, generell über schwierige Geburtserfahrungen zu sprechen, die nicht auf Gewalt basieren müssen oder schon als traumatisierend empfunden wurden.

Interview Fatima Di Pane

2 Antworten zu “Gewalt im Kreisssaal”

  1. Beatrice sagt:

    Vor 40 Jahren, da war ich 19 Jahre alt, erstes kind. Ohne mich zu fragen, geschweige denn Infos, total überrumpelt, kamen 3 Männer (ein Artzt und 2 junge Studenten) in den Gebärsaal, wo ich schon am gebären war. Ich schrie „raus raus“. Der Artzt meinte nur, er müsse den Studenten die Möglichkeit geben, eine Live-Geburt zu sehen. Ich „raus, nicht bei mir und meinem ersten Kind“. Mürrend gingen sie raus. Ich war geschockt!

  2. Zwahlen Esther sagt:

    Ich wurde vor allem nach der Geburt gedemütigt, nicht ernst genommen, keine Rücksicht auf das Schlafbedürftnis- ständiges Aufwecken, am Schluss durch eine Psychologin, die über Schlafstörungen sprechen wollte, anstatt mich schlafen zu lassen. Als ich mich zur Wehr setze und sie rausjagte, wurde ich als paychotisch abgetan. Mir wurde die Balkontüre abgeschlossen und Psychopharmika verabreicht, ohne mich oder mein Partner darüber zu informieren. Man wollte mich auf die Psychi verlegen und ich hatte nichts mehr zu sagen.
    Ich versteckte die Pillen und schrieb eine Email an meinen Hausarzt, welcher diese an die Spitalleitung weiterleitete. Am nächsten Tag wurde ich ohne „Probleme“ entlassen. Im Nachhinein wurde alles vertuscht, der Raport wurde angepasst. Da war ein Gespräch drin, das nie stattgefunden hat usw. Sie haben während meines Spitalaufenthaltes mind. 7 Gesetze gebrochen. Im Nachhinein wurde sachlich ausgewichen und vertuscht.

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