Die Miet- und Kaufpreise für Häuser und Wohnungen steigen in der Schweiz konstant an. Neue Wohngebäude haben oft zig Bewerbende, aber nur limitierte Plätze. Nun soll dieser Notlage auf legislativer Ebene Einhalt geboten werden.
«Der Ausverkauf unseres Wohnraums an renditeorientierte Firmen muss gestoppt werden!» So plädiert das Komitee der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Kanton Zürich. Ziel ist es, die Explosion der Mietpreise einzudämmen und den Zürcher:innen mehr Wohnmöglichkeiten zu bieten. Dies soll durch mehr Genossenschaftswohnungen erreicht werden, die nicht auf Profit ausgerichtet sind. Am 30. November kommt es zur Abstimmung.
Wuchernde Preise
Im vergangenen Jahr ist die durchschnittliche Miete in der Schweiz um 4,5 Prozent angestiegen. Im europäischen Vergleich steht sie damit auch nicht gut da: Bei einer internationalen Studie zur Wohnungsknappheit steht die Schweiz nach Luxemburg, Irland und Norwegen an vierter Stelle. Wohnungen, die eigentlich zu den günstigsten gehören, sind vom Preisanstieg am stärksten betroffen. Deshalb sehen sich Wohnungssuchende mit einem limitierten Budget zunehmend dazu gezwungen, aus Städten wegzuziehen.
Ein Hauptgrund für die kritische Situation in der Schweiz ist der starke Bevölkerungszuwachs – nicht aber durch viele Geburten, sondern durch viele neu geschaffene Arbeitsstellen. Zudem gibt es immer weniger Neubauten, da sich durch verschärfte Regelungen in den letzten Jahren die Strategie von Immobilienfirmen verändert hat. Anstatt in unsichere Neubauprojekte zu investieren, werden Renovationen und Sanierungen bestehender Gebäude durchgeführt, um den Wert der Wohnungen zu steigern und die Mieterhöhung in den Augen der Bevölkerung zu legitimieren.
Legislative Vorstösse
Am 30. November wird in den Gemeinden des Kantons Zürich für eine Linderung dieser Herausforderungen abgestimmt. Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» hat zum Ziel, das Monopol der Immobilienfirmen infrage zu stellen und mehr bezahlbare Genossenschafts- und Alterswohnungen zu schaffen. Genossenschaftswohnungen sind im Schnitt 50 Prozent günstiger als jene von Immobilienanbietern.
Mittelfristig gefährdet die aktuelle Situation die Attraktivität des Kantons Zürich. – Corinne Mauch, Stadtpräsidentin der Stadt Zürich
Sollte die Initiative angenommen werden, müssen Zürcher Gemeinden künftig im Voraus informiert werden, wenn ein grosses potenzielles Wohnareal von einer Firma gekauft werden will. Mit einem sogenannten Vorkaufsrecht haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Fläche selbst zu kaufen und Genossenschafts- und Alterswohnungen zu bauen. Dies würde sich auch in Bezug auf die Steuern positiv auswirken, denn die Baurechtszinsen sind eine sichere Einnahmequelle für die Gemeinde.
Die Präsidien der drei grössten Städte des Kantons – Zürich, Winterthur und Uster – haben an einer gemeinsamen Medienkonferenz ihre einstimmige Unterstützung für die Initiative ausgesprochen. «Mittelfristig gefährdet die aktuelle Situation die Attraktivität des Kantons Zürich», wird die Zürcher Stadtpräsidentin, Corine Mauch, in der Medienmitteilung zitiert. «Städte und Gemeinden sind dringend auf neue Handlungsspielräume angewiesen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.»
Umstrittener Gegenvorschlag
Kantons- und Regierungsrat hingegen empfehlen ein «Nein» zur Initiative und sprechen sich für den Gegenvorschlag aus. Dieser von den bürgerlichen Parteien unterstützte Ansatz sieht das Vorkaufsrecht als kontraproduktiv. Der Fokus der Bemühungen sollte nicht auf dem Handlungsspielraum der Gemeinden stehen, sondern auf der Erhöhung der Darlehen und Rahmenkredite für die kantonale Wohnbauförderung.
Der Gegenvorschlag ist dem Regierungsrat des Kantons Zürich entsprungen. Er sieht einen neuen Verfassungsartikel vor, der Kanton und Gemeinden dazu verpflichtet, für ein förderliches Umfeld zu sorgen, damit genügend Wohnraum in passender Qualität und Menge entstehen kann. Der Regierungsrat müsste gemäss diesem Vorschlag innerhalb von drei Jahren prüfen, welche konkreten Schritte nötig sind, um die Rahmenbedingungen für zusätzlichen Wohnraum zu verbessern und darauf basierend entsprechende Gesetzesänderungen auszuarbeiten.
Der Volksinitiative wird vorgeworfen, dass der darin enthaltene Finanzplan zu vage sei. So werden möglicherweise neue Fonds, Rückstellungen oder Steuererhöhungen für die Genossenschaftswohnungen aufkommen müssen. Zudem warnt das Komitee des Gegenvorschlags «Nein zum Wohnungsbschiss» davor, dass zu strikte staatliche Regulierungen langfristig den Wohnungsmarkt schädigen, indem zum Beispiel energetische Sanierungen verhindert werden könnten. Es brauche nicht mehr Gesetze, sondern weniger Einsprachen, schnellere Bewilligungsverfahren und innovative Ansätze, heisst es auf der Kampagnenwebsite.
Rechtliche Unsicherheit
Zum Gegenvorschlag hat das Initiativkomitee eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, da die Rechtslage umstritten ist. Zudem weist es auf die Bundesverfassung hin, in der steht, dass die Immobilien eigentlich den Leuten gehören, die darin wohnen. Momentan passiert aber das Gegenteil, indem die Liegenschaften grossen Instanzen wie Pensionskassen oder Immobilienfirmen gehören, teilweise auch solchen aus dem Ausland. Deshalb müsse das Eigentum von Wohnungen wieder in die Hände der Bewohnenden oder der Gemeinden übergehen.
Der Erwerb von Grundstücken durch die Stadt gestaltet sich in der Praxis aber ebenfalls als anspruchsvoller und zeitintensiver Prozess. Jede einzelne Liegenschaft muss sorgfältig geprüft werden. Parallel dazu muss die Finanzierung gesichert, die langfristige Planung abgestimmt und häufig auch mit verschiedenen städtischen Dienststellen koordiniert werden. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen sind dafür oft zu knapp.
Sollte die Initiative sowie der Gegenvorschlag am 30. November vom Zürcher Stimmvolk angenommen werden, kommt es zur Stichfrage.
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