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Das Schweizerkreuz als Qualitätsgarant

01.03.2018
von SMA

Ein Produkt, das aus der Schweiz kommt, wird auf der ganzen Welt mit Qualität assoziiert. Doch woher stammt eigentlich der Ruf, dass Dinge «made in Switzerland» so gut sind? Und wie schützt man die Marke «Schweiz» vor Nachahmern?

Die Schweizerinnen und Schweizer gelten weltweit als Menschen mit einer hervorragenden Arbeitsmoral. Dieser Ruf reicht im historischen Kontext weit zurück und einer der ersten grossen Exportschlager aus der Schweiz waren: Söldner. Historiker schätzen, dass in den vergangenen Jahrhunderten bis zu einer Million Kämpfer aus der Eidgenossenschaft in den Heeren europäischer Grossmächte fochten, vor allem im Dienste der Franzosen. Die Eidgenossen galten als diszipliniert, zäh und schlagkräftig. Erst anfangs des 19. Jahrhunderts, mit der Verpflichtung der Schweiz zur Neutralität sowie der Kultivierung von Wehrdienstarmeen, ging die Nachfrage nach Schweizer Söldnern zurück.

Heute manifestiert sich Schweizer Qualität auf eine deutlich weniger martialische Art und Weise. Ein wichtiger Wegbereiter des guten Rufes von Schweizer Gütern war die Uhrenindustrie. Laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) reicht die Geschichte der hiesigen Uhrenbranche in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Ihren Anfang nahm sie in Genf. Reformator Jean Calvin verbot zu dieser Zeit das Tragen von Schmuck, worauf sich die Goldschmiede und Juweliere der Region der Uhrmacherei zuwandten. Dank einer Reihe verschiedener Innovationen gelang es der Schweizer Uhrenindustrie, sich zur weltweiten Nummer eins zu entwickeln. Die erste Armbanduhr wurde laut EDA im Jahr 1926 produziert. Später folgten weitere anspruchsvolle Innovationen, wie zum Beispiel die erste Quarzuhr oder die erste wasserdichte Armbanduhr.

Ein wichtiger Wegbereiter des guten Rufes von Schweizer Gütern war die Uhrenindustrie.

Starkes Comeback

Die Uhrenindustrie dient aber nicht nur als gutes Beispiel für die Innovationskraft der Schweizerinnen und Schweizer, sondern steht ebenfalls als Sinnbild für die Fähigkeit hiesiger Unternehmen, an Widerständen zu wachsen. Denn in den 1970er- und 80er-Jahren sah es für die Uhrenbranche alles andere als rosig aus: Elektrische Armbanduhren und die Konkurrenz aus Japan stürzten den gesamten Industriezweig in die Krise. Die Lösung lag in der Redimensionierung, sprich einer Verkleinerung der Produktion mit zunehmendem Fokus auf Qualität. Die Strategie erwies sich als goldrichtig: Die Exporte stiegen von 4,3 Milliarden Franken im Jahr 1986 auf 21,5 Milliarden im Jahr 2015. Heute gibt es hierzulande rund 700 Unternehmen in der Uhrenindustrie, die meisten von ihnen sind in Genf und im Jurabogen angesiedelt.

So essenziell die Uhrenbranche war und ist für das Verständnis von Schweizer Qualität im In- und Ausland; das «wichtigste» Exportsegment ist sie aber nicht. Diese Auszeichnung fällt gemäss EDA der Maschinenindustrie (31 Mrd. Exportvolumen) sowie der chemischen und Pharmaindustrie (94 Mrd. Exportvolumen) zu. Erst an dritter Stelle folgt dann die Uhrenindustrie.

Schutz der Marke «Schweiz»

«Made in Switzerland», «Swissness» sowie das Symbol des Schweizerkreuzes gelten heute als Gütesigel, die für Qualität stehen. Diesen Ruf zu bewahren und vor unrechtmässiger Nachahmung zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der Schweizer Wirtschaft. Seit Beginn dieses Jahres ist darum das neue Markenschutzgesetz in Kraft. Dieses gibt dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Handhabe, die Marke «Schweiz» zu verteidigen. Gemäss IGE unterteilt das neue Markenschutzgesetz Waren in drei Kategorien: Naturprodukte, Lebensmittel sowie industrielle Produkte. Die Herkunftskriterien für Dienstleistungen wurden ebenfalls angepasst. Die Verwendung des Schweizer Kreuzes und der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» für Produkte und Dienstleistungen bleibt wie bisher freiwillig. Wer aber «Swissness» zu Werbezwecken verwenden will, muss die Herkunftskriterien des Markenschutzgesetzes erfüllen.

Diesen Ruf zu bewahren und vor unrechtmässiger Nachahmung zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der Schweizer Wirtschaft.

Wie kann man sich das konkret vorstellen? Wir haben gesehen, dass die Maschinenindustrie die exportstärkste Schweizer Industrie darstellt. Damit ein industrielles Produkt nun als «made in Switzerland» deklariert werden kann, müssen laut IGE 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Zudem muss mindestens ein wesentlicher Fabrikationsschritt hierzulande erfolgen. Wie sieht das bei Lebensmitteln aus? Hierfür müssten mindestens 80 Prozent des Gewichts der verwendeten Rohstoffe aus der Schweiz kommen. Grundlage für die Berechnung ist die Rezeptur und nicht die Zusammensetzung des Lebensmittels. Und auch bei der Lebensmittelherstellung muss ein wesentlicher Verarbeitungsschritt in der Schweiz erfolgen. Um eine Dienstleistung als «schweizerisch» bewerben zu dürfen, müssen Unternehmen einen «tatsächlichen Sitz der Verwaltung in der Schweiz» haben. Am Ort dieser «tatsächlichen Verwaltung» müssen massgebliche Tätigkeiten ausgeübt und massgebliche Entscheide getroffen werden, die direkt Einfluss auf die Dienstleistung haben.

Das neue Markenschutzgesetz verfolgt die Absicht, die «Marke Schweiz» zu schützen. Doch zur Umsetzung werden im Inland auch kritische Stimmen laut, da die neuen Richtlinien manchen etablierten Schweizer Unternehmen die Produktion erschwerten und zu Mehrkosten führte.

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Käse, Schokolade und Co.

Zwar gehören Lebensmittel gemäss EDA nicht zu den Top 3 der Schweizer Importe, dennoch sind Käse und Schokolade «made in Switzerland» auf der ganzen Welt bekannt und begehrt. 2016 exportierte die Schweiz über 70’000 Tonnen Käse ins Ausland, was einer Zunahme von 2,5 Prozent entspricht (Quelle: Switzerland Cheese Marketing AG). Diese Steigerung sei primär den zunehmenden Exporten nach Europa zu verdanken. Entscheidend für den Erfolg ist natürlich die Schweizer Qualität. Diese lässt sich unter anderem mit den offiziellen Qualitätszeichen AOP und IGP nachweisen. Die Labels sind allerdings nur traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

Auch Schweizer Schokolade erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Gesamtmenge der im In- und Ausland verkauften Schweizer Schokolade stieg im Jahr 2016 um 2,3 Prozent auf 185’639 Tonnen (Quelle: Chocosuisse). Das Gesetz und eine Branchenvereinbarung regeln, was man als «Schweizer Schokolade» bezeichnen darf. Diese Bezeichnung darf man nur für eine fertig conchierte Schokolade bzw. Schokolademasse benutzen, die man vollständig in der Schweiz aus Kakaobohnen oder -masse, Kakaobutter, Zucker sowie gegebenenfalls Milch herstellt.

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