vorsorge entspannt – dank richtiger vorsorge
Vorsorge Finanzen

Entspannt – dank richtiger Vorsorge

24.07.2018
von Miriam Dibsdale

Dass die schweizerische Altersvorsorge auf dem Drei-Säulen-Prinzip beruht, ist den meisten Leuten bekannt. Doch wie setzen sich diese genau zusammen? Welche Bereiche sind obligatorisch und welche freiwillig? Und worauf müssen insbesondere Unternehmen achten? Ein Überblick.

Stellt man sich die hiesige Altersvorsorge als ein schützendes Dach vor, dann wird dieses von drei Säulen getragen. Die erste dieser Säulen wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) gebildet, in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen. Diese kommen dort zum Tragen, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bei der AHV handelt es sich um eine sogenannte «Volksversicherung», was sie obligatorisch macht. Im Normalfall zieht der Arbeitgeber den AHV-Beitrag vom Lohn der versicherten Person ab. Wer Fragen zur AHV oder IV hat, kann sich direkt an die AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen wenden (eine Auflistung mit den wichtigsten Fragen und Antworten findet man zudem unter www.ahv-iv.ch).

Die AHV gilt als der bedeutendste Pfeiler der Schweizer Altersvorsorge – und ist gleichzeitig eines der grossen finanzpolitischen Sorgenkinder. Ein Grundproblem liegt in der demografischen Entwicklung der Schweiz. Immer weniger arbeitstätige Menschen müssen mit ihren AHV-Abgaben immer mehr Rentner finanzieren. Diesem steigenden Ungleichgewicht wollte man im vergangenen Jahr mit der «Altersvorsorge 2020» begegnen. Doch das Vorhaben des Bundes, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu decken, scheiterte an der Urne. Die Vorlage umfasste mehrere Anpassungen, unter anderem auch die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen von heute 64 auf 65 Jahre. Zudem hätte die Möglichkeit zur flexiblen Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren geschaffen werden sollen. Obschon die Parteien nach wie vor uneins sind über den Weg, wie die AHV zu sanieren sei, stimmt man zumindest darüber ein, dass gehandelt werden muss. Wie die konkreten Massnahmen aussehen werden, dürfte Gegenstand künftiger, weitreichender Debatten sein.

Im Ruhestand bestmöglich finanziell abgesichert zu sein und das Ersparte sinnvoll anzulegen – das sind die Ziele zahlreicher Privatanleger, die ihre Pensionsgelder anlegen möchten, oder sich diese schon vorab haben auszahlen lassen.

Die zweite Säule

Die berufliche Vorsorge stellt die zweite Säule der Altersvorsorge dar. Darin versichert sind sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’150 Franken im Jahr verdienen (Quelle: Schweizer Behörden, ch.ch, Stand 2017). Die obligatorische Versicherung greift mit dem Antritt eines Arbeitsverhältnisses und kann frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahres zum Tragen kommen. Bis zum Erreichen des 24. Altersjahres decken diese erbrachten Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem Jahr nach Vollendung des 24. Altersjahres und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird zusätzlich für die Altersrente angespart. Dies gilt allerdings nur für Menschen in einem Anstellungsverhältnis. Selbstständigerwerbende hingegen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten sind nicht obligatorisch versichert – können sich aber unter Umständen freiwillig für die Minimalvorsorge versichern.

Und die dritte

Die letzte Säule bildet die private Vorsorge. Dabei wird zwischen der Säule 3a und 3b unterschieden. Die Säule 3a steht für die gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige. Das bedeutet, dass diese Beiträge bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Da sie gebunden sind, kann man nicht jederzeit frei darüber verfügen.

Anders die Säule 3b, auch «freie Selbstvorsorge» für alle: Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung. Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Beitrag kann man in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfassen. Die genauen Beiträge pro Jahr werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und auf ihrer Website kommuniziert. 2018 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6’768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2018 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33’840 Franken einzahlen. Es lohnt sich, zu dem Thema eine Beratung, beispielsweise bei der Bank, in Kauf zu nehmen.

Was ist wirklich wichtig bei der Vorsorge?

Die «Drei Säulen» stellen die Basics dar, wenn es um die eigene Vorsorge geht. Daneben gilt es verschiedene weitere Dinge zu berücksichtigen, was einen zum Thema «Versicherungen» führt. Die Schweizerinnen und Schweizer gelten allgemein als «überversichert». Doch welche Versicherungen lohnen sich wirklich – und welche nicht? Experten des «Beobachters» bringen dafür einen einfach anmutenden Merksatz ins Spiel: Existenzbedrohende Risiken muss man versichern, kleine hingegen nicht. Die Veranschaulichung: Da man nach einem Einbruch gänzlich ohne Hab und Gut dastehen kann, sei eine Hausratversicherung für die meisten Leute zwingend. Ist man aber in der Lage, eine kaputte Glasvitrine selber zu bezahlen, werde eine Glasbruchversicherung als Zusatz zur Hausratpolice letztlich hinfällig. Generell gelten nebst der Hausratsversicherung auch die Privathaftpflicht- sowie Lebensversicherung als sinnvoll.

Privat anlegen – aber wie?

Im Ruhestand bestmöglich finanziell abgesichert zu sein und das Ersparte sinnvoll anzulegen – das sind die Ziele zahlreicher Privatanleger, die ihre Pensionsgelder anlegen möchten, oder sich diese schon vorab haben auszahlen lassen. Da Zinsen auf Erspartes heutzutage praktisch inexistent sind, suchen immer mehr Personen nach anderen Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, ihr Vermögen auf dem Finanzmarkt anzulegen. Eine alternative und vergleichsweise risikoarme Vermögensanlage stellen «reale» Wertsachen dar, darunter Edelmetalle wie Gold (z.B. in Form von Barren oder Münzen). Deren Vorteil: Das Risiko des Werteverfalls lässt sich mit physischem Gold minimieren. Das Edelmetall wird seit Jahrtausenden gehandelt und sehr wahrscheinlich immer einen gewissen Wert behalten. Darüber hinaus kann es problemlos weitervererbt werden und der Sparer kann es flexibel einsetzen, weil keine festen Laufzeiten beachtet werden müssen und einzelne Barren oder Münzen je nach Bedarf wiederverkauft werden können.

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