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Vorsorge Finanzen

Das Drei-Säulen-System zum Vorteil nutzen

13.04.2019
von SMA

Der Bundesrat hat entschieden, die Minimalrente der AHV und IV per 1. Januar 2019 zu erhöhen. Sie wurde von CHF 14 100 auf CHF 14 220 angepasst. Diese Änderung hat Auswirkungen auf alle Zahlen unserer Sozialversicherungen, auch bekannt als Kennzahlen. Welche Rolle das Drei-Säulen-System dabei spielt.

Das letzte Mal hat der Bundesrat die Minimalrente 2015 an die Teuerung angepasst. Das ist ein grosser Unterschied zur Altersrente der Pensionskasse, denn diese kennt keine Inflationsbereinigung. Durch die Erhöhung der Minimalrente der AHV wurde gleichzeitig auch die maximale AHV-Rente auf CHF 28 440 angehoben. Nur wer ein durchschnittliches Einkommen von neu CHF 85 320 und keine Fehljahre im beruflichen Werdegang hat, erhält diese Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mehr verdient hat. Selbst bei einem Lohn von einer Million im Jahr resultiert keine höhere AHV-Rente.

Fehljahre entstehen, wenn in einem Jahr keine AHV-Beiträge geleistet wurden. Davon sind vor allem Studenten betroffen, die länger als bis 21-jährig studieren. Wer kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann den Mindestbeitrag an die AHV selbst entrichten. Dieser beläuft sich je nach Vermögen auf mindestens CHF 482. Lücken kann man bis zu fünf Jahre rückwirkend schliessen, länger ist nicht möglich. Bei Eheleuten finanziert die erwerbstätige Person die nicht erwerbstätige mit.

Wer kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann den Mindestbeitrag an die AHV selbst entrichten.

Neuerungen der zweiten Säule

In der zweiten Säule BVG wird sich viel ändern. Neu ist man ab einem Lohn von CHF 21 330 der Pensionskasse obligatorisch unterstellt. Dies betrifft hauptsächlich Teilzeitarbeitende. Diese sind besonders vom Koordinationsabzug betroffen, welcher ab 2019 CHF 24 885 beträgt. Der BVG-Koordinationsabzug soll eine Doppelversicherung verhindern, da dieser Lohnanteil bereits über die AHV gedeckt ist. Teilzeitarbeitende werden hier doppelt bestraft, sie werden nie die maximale AHV-Rente erhalten und können auch im BVG nicht auf ihren vollen Lohn sparen. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die den Koordinationsabzug an das Pensum anpassen oder sogar auf null reduzieren.

Was für alle spannend ist, sind die Änderungen in der Säule 3a seit diesem Jahr: Alle, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen neu CHF 6 826 einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des AHV-Lohnes, maximal jedoch CHF 34 128.

Steuerersparnisse

Durch die Einzahlung in die Säule 3a sind grosse Steuerersparnisse möglich, denn der geleistete Beitrag wird direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Die Einsparung variiert je nach Einkommen und Wohnort. Im Schnitt können wir von 20 Prozent des beglichenen Vorsorgebetrags ausgehen. Bezahlt man also die vollen CHF 6 826 ein, werden ca. CHF 1 365 eingespart. Rechnen wir das Ganze hoch auf 44 Jahre, ohne Zins, kommen wir auf Steuerersparnisse von rund CHF 60 060. Das entspricht dem Wert eines VW Golfs GTI mit gehobener Ausstattung.

Es stellt sich die Frage, warum uns der Staat so viel Geld schenkt. Die Antwort liegt auf der Hand. Die AHV hat Probleme und auch die Pensionskassen kämpfen mit dem Tiefzinsumfeld. Die Gelder können nicht mehr rentabel angelegt werden, die Zinsen fallen und der Umwandlungssatz wird immer tiefer angesetzt. Schreibt das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) für den obligatorischen Teil noch einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent vor, haben die Pensionskassen im Überobligatorium Entscheidungsfreiheit. Umwandlungssätze von rund fünf Prozent werden immer selbstverständlicher. Der Staat fördert heute somit die individuelle Altersvorsorg und beugt so zukünftigen Sozialfällen vor.

Durch die Einzahlung in die Säule 3a sind grosse Steuerersparnisse möglich.

Die Säule 3a sollte die Priorität und das Sparziel Nr. 1 bei allen sein. Betrachten wir die 20 Prozent Steuerersparnis als Rendite, gibt es kein besseres risikoloses Anlageinstrument. Weiter ist es ein realistisches Sparziel, das jedermann erreichen kann. Realistische Ziele sind wichtig, vor allem in Finanzangelegenheiten.

Sparen für Wohneigentum

Die gebundene Vorsorge ist ein mächtiges Instrument für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum. Wer nach der Ausbildung bereits anfängt mit der Säule 3a Geld zu sparen, kann mit 30 Jahren schon CHF 68 260 auf der hohen Kante haben. Auch wenn das Ersparnis noch nicht für eine komplette Anzahlung von 20 Prozent einer Wohnung ausreicht, kann es schon einen grossen Teil davon ausmachen. Egal, ob das Ziel kurzfristig (Steuern zu sparen), mittelfristig (Wohneigentum) oder langfristig (erhalten des Lebensstandards) ist, die Säule 3a lohnt sich definitiv.

Ähnlich funktionieren Einkäufe in die Pensionskasse. Auf dem Vorsorgeausweis ist meistens ein möglicher Einkauf in die Pensionskasse ersichtlich. Dieser Betrag gibt Auskunft, wie viel höher das Pensionskassenkapital theoretisch wäre, wenn man denselben Vorsorgeplan und Lohn schon immer gehabt hätte. Bei jeder Lohnerhöhung steigt meist auch das Einkaufspotenzial.

Ein Pensionskasseneinkauf kann sich lohnen

Im Unterschied zur gebundenen Vorsorge 3a löst ein Einkauf eine Sperrfrist von drei Jahren aus. Sprich, das Kapital in der Pensionskasse kann die nächsten drei Jahre nicht mehr bezogen, egal ob als Kapital oder Wohneigentumsförderung (WEF)  werden, ohne dass man die Steuerersparnisse wieder zurückbezahlen muss. Die Sperrfrist ist besonders kurz vor der Pensionierung kritisch. Entscheidet man sich für den einmaligen Kapitalbezug anstatt für die lebenslängliche Rente, darf man drei Jahre vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr tätigen. Einen Pensionskasseneinkauf muss man dementsprechend immer mittel- und nicht nur kurzfristig überdenken.

Die Säule 3a sollte die Priorität und das Sparziel Nr. 1 bei allen sein.

Im Gegensatz zur Säule 3a lohnen sich Pensionskasseneinkäufe auch nicht von Anfang an. Mit 25 Jahren hat man noch gar kein Einkaufspotenzial, da man erst mit dem Sparen beginnt und es lohnt sich mehr, je höher das erzielte Einkommen ist. Wurde bereits von einem WEF aus der zweiten Säule Gebrauch gemacht, muss der bezogene Betrag zuerst wieder zurückbezahlt werden, bevor man einen Einkauf tätigen kann. Dabei darf man nicht vergessen, die Kapitalleistungssteuer innerhalb der nächsten drei Jahren aktiv zurückzufordern. Wann der richtige Zeitpunkt für einen Pensionskasseneinkauf ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine langfristige Steuerplanung bis zum Pensionsalter hilft, die richtige Einkaufshöhe und den richtigen Zeitpunkt zu wählen.

Tipps und Tricks

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender, Vorteil eines Pensionskasseneinkaufes liegt in der Minderung der Vermögenssteuer. Das Kapital in der 2. Säule wird nicht als Vermögen erfasst und unterliegt somit auch nicht der Vermögenssteuer.

Text: Fabio A. Marchesin finanzfabio.ch

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