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Business Sicherheit

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz: Arbeiten soll nicht gefährlich sein

16.05.2024
von SMA

Ist die Rede von Arbeitssicherheit, denkt man primär an die Unfallvermeidung. Tatsächlich wird das Konzept mittlerweile ganzheitlicher betrachtet, wodurch auch der psychische Gesundheitsschutz und das Bedrohungsmanagement mehr Aufmerksamkeit erhalten. Der Druck auf Unternehmen nimmt dadurch zu. Ein Einblick in Pflichten, Herausforderungen und mögliche Hilfsmittel.

Arbeitgeber in der Schweiz sind laut Arbeitsgesetz, Obligationenrecht und Unfallversicherungsgesetz dazu verpflichtet, gewisse Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Nach Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz müssen alle Massnahmen getroffen werden, die notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und dem Betrieb angemessen sind, um Berufsunfälle und -krankheiten zu vermeiden. Derweil legt das OR den Fokus auf Persönlichkeit der Arbeitnehmer:innen: «Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.»

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten für alle Schweizer Unternehmen, wobei die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS diese konkretisieren. Zum Beispiel spezifiziert die EKAS-Richtlinie 6508 die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Arbeitsärzt:innen und Spezialist:innen der Arbeitssicherheit bei besonderen Gefährdungen.

Kontrolle und Beratung

Primär sind die Kantone und die Suva mit der Überwachung der Betriebe beauftragt. Letztere kümmert sich insbesondere um Betriebe mit hohen Risiken, während die übrigen Unternehmen durch die Kantone kontrolliert werden. Zudem werden diese beiden Durchführungsorgane durch das Seco und Fachorganisationen unterstützt.

Die Verordnung über die Unfallverhütung VUV legt ausserdem fest, dass die Arbeitgeber beim entsprechenden Durchführungsorgan Rat über die Umsetzung und Sicherheitsmassnahmen einholen können. Zur Förderung der Arbeitssicherheit stehen auch Branchen- und Modelllösungen sowie Selbsttests zur Verfügung.

Warum Arbeitssicherheit?

Kümmert sich ein Betrieb nicht um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, nimmt er Strafen und Sanktionen in Kauf. Die Gründe dafür sind aber nicht nur rechtlicher Natur. Auf der finanziellen Seite riskiert man durch die Ausfälle der Mitarbeitenden Ersatzkosten, administrative Umtriebe und Unterproduktion. Ausserdem werden sich allenfalls die Prämien erhöhen. Auch ethische Argumente spielen in dieses Thema, denn ein angemessener Schutz vermindert Leid und Stress. Dies steigert wiederum die Zufriedenheit, Motivation und schlussendlich auch die Produktivität der Belegschaft.

Arbeitgeber tun also gut daran, das Thema ernst zu nehmen. Sicherheitsmassnahmen angemessen und langfristig umzusetzen, kann trotz der Hilfe der Durchführungsorgane herausfordernd sein. Grundsätzlich lassen sich die Teilbereiche der Arbeitssicherheit (Unfall) und des Gesundheitsschutzes (Krankheit) trennen, doch die Grenze ist fliessend und unscharf. Darüber hinaus stellt sich die Balance zwischen gesetzlichen Vorgaben und notwendiger Umsetzung als eine Gratwanderung heraus. Ausserdem will man die Mitarbeitenden nicht mit überbordenden Reglementierungen und Schulungen überfordern. Externe Unterstützung ist vor allem bei mittleren und grösseren Unternehmen angebracht. Aber: Die Auslagerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen rechtlichen Pflichten.

Neue Gefahren der modernen Welt

Tatsächlich sind die Vorfälle von Betriebsunfällen und anerkannten Berufserkrankungen seit einigen Jahren rückläufig. Allerdings steigt die Inzidenz berufsassoziierter Gesundheitsstörungen, die sich oftmals nicht gänzlich einer beruflichen Tätigkeit zuschreiben lassen. Somit ertönen die Rufe nach Schutz vor psychosozialen Risiken immer lauter. Insbesondere der Kundenkontakt wird zunehmend zu einem Gefahrenherd für Mitarbeitende.

Seit Längerem erschweren gewisse Kund:innen die Arbeit und das Leben von Unternehmens- und Behördenangestellten. Der Umgang damit gestaltet sich schwierig, da es sich meist um diffuse Bedrohungen und Gefahrensituationen handelt. Einige Kantonspolizeien haben deshalb Leitfäden erstellt, die Abhilfe dabei bieten sollen, Personen und Situationen mit Gefahrenpotenzial zu erkennen, einzuschätzen und zu entschärfen. Gängige Empfehlungen im Bedrohungsmanagement sind, Arbeits- und Kundenbereiche zu trennen und ein:e Mitarbeiter:in als Ansprechperson zu schulen.

Digitalisierung kann Arbeitssicherheit erhöhen

Die digitale Revolution hat neue Wege eröffnet, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Von der Überwachung der Arbeitsumgebung bis hin zur Schulung der Mitarbeitenden bieten digitale Lösungen eine Vielzahl von Instrumenten, um Unfälle und Risiken zu minimieren. Zum Beispiel ermöglichen Sensoren die Echtzeitüberwachung von Maschinen und Arbeitsumgebungen, wodurch potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden können. Zudem können Trends und Muster von Vorfällen identifiziert werden. Virtuelle Schulungen und Simulationen ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich mit potenziellen Risiken vertraut zu machen, ohne sich tatsächlich in Gefahr zu begeben.

Insgesamt sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in der Schweiz ein umfassendes Konzept, das nicht nur die physische Unversehrtheit der Mitarbeitenden, sondern auch ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden berücksichtigen soll. Durch den Einsatz digitaler Lösungen, die Verantwortung der Arbeitgeber und falls nötig einem proaktiven Bedrohungsmanagement können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden in einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung arbeiten können. Schliesslich ist und bleibt die Belegschaft der wichtigste Erfolgsfaktor jedes Betriebes.

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