ehe für alle «ehe für alle» als zeichen für  akzeptanz
Familie

«Ehe für alle» als Zeichen für die Akzeptanz

04.02.2022
von SMA
portrait maria von kaenel

Maria von Känel, Geschäftsleiterin Dachverband Regenbogenfamilien

Die Freude war gross, als die Schweizer Stimmbevölkerung die Vorlage inklusive gemeinsamer Adoption und Samenspende für lesbische Paare mit 64,1 Prozent annahm. Die Tatsache, dass alle Kantone die Vorlage angenommen haben, ist höchst erfreulich und zeigt, dass Regenbogenfamilien in der ganzen Schweiz anerkannt sind. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Werden gleichgeschlechtliche Paare mittels Samenspende im Ausland, Leihmutterschaft oder mittels privaten Samenspenden Eltern, dann müssen sie weiterhin den aufwendigen Weg über die Stiefkindadoption zur rechtlichen Absicherung gehen. 

Revision zum Abstammungsrecht soll alle Kinder ab Geburt absichern

Aktuell gilt bei verheirateten heterosexuellen Paaren die Vaterschafts-Elternschaftsvermutung bei Geburt eines Kindes. Dadurch kann jedoch das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung nicht umfassend gewahrt werden. Dies kann bei betroffenen Kindern (Kukukskinder) und den beteiligten Erwachsenen Leid verursachen. Es gibt daher gute Gründe, die Frage der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien im Rahmen der geplanten Revision des Abstammungsrechts zu bearbeiten. 

Für den Dachverband Regenbogenfamilien ist von grosser Bedeutung, dass alle Kinder ab Geburt unabhängig der Familienkonstellation vollständig geschützt und rechtlich abgesichert sind. Dies betrifft Kinder, die mittels Samenspende oder durch private Samenspenden in der Schweiz oder dank Leihmutterschaft gezeugt wurden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass im Ausland erstellte Geburtsurkunden in der Schweiz gemäss internationalem Recht anerkannt werden.

Der Bundesrat hat eine Kommission aus Rechtsexpert:innen beauftragt, Vorschläge zur Revision des Abstammungsrechts zu erarbeiten. Der Bericht des Bundesrates «Reformbedarf im Abstammungsrecht» wurde erst kürzlich publiziert. Erfreulich ist die Empfehlung der Expertengruppe, dass Fragen der Fortpflanzungsmedizin durch internationale Abkommen geregelt werden sollen. Somit soll auf die Rechte des Kindes besondere Rücksicht genommen werden, namentlich auf das Recht auf Eltern, die für das Kind sorgen, sowie auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Der Anerkennung einer im Ausland begründeten originären Mehrelternschaft steht aus Sicht der Expert:innen der Ordre-public-Vorbehalt nichts im Weg. 

Egalitäre Elternzeit für gleichgeschlechtliche Paare

Ein weiteres politisches Thema mit Handlungsbedarf ist die Elternzeit für gleichgeschlechtliche Paare. Unter dem Begriff Elternzeit (oder Elternurlaub) wird ein zusätzlicher Urlaub verstanden, der ergänzend zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gewährt würde, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kleinkindalter zu ermöglichen.

Seit Mitte 2005 gibt es in der Schweiz den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub und nach dem klaren Ja durch das Volk zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub im September 2020 stehen auch wieder Diskussionen rund um die Schaffung eines Elternurlaubs an.

Damit könnten die zum Zeitpunkt der Geburt gewährten Urlaube verlängert werden. Tatsache ist, dass die Bestimmungen, die bundesweit für die Mehrheit der Paare gelten, bislang den meisten Eltern mit minderheitlichen Familienkonstellationen – wie Adoptiv- und Regenbogenfamilien – noch verwehrt sind. Die Familienpolitik muss dafür sorgen, dass für alle Familien, unabhängig von der Zusammensetzung des Elternpaars, die gleichen Rahmenbedingungen für die ersten Monate mit dem Baby gelten und der eine Elternteil mindestens einen langen Urlaub von 14 Wochen und der andere einen kurzen Urlaub von 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gesetzliche Regelungen zugunsten der Kinder und der betreuenden Eltern sollten unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität bestehen.

Text Maria von Känel, Geschäftsleiterin, Dachverband Regenbogenfamilien

Beratungsangebote für Regenbogenfamilien

Nationales Beratungstelefon für Regenbogenfamilien und LGBTIQ-Personen mit Kinderwunsch:

0800 77 22 33

Das Beratungstelefon ist jeweils freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr bedient.

Termine für die persönliche Beratung und Workshops unter 

regenbogenfamilien.ch/events 

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