Stufe? Wir sehen sie und überwinden sie. Touchscreen? Kein Problem zu bedienen, wenn man keine Seheinschränkung hat. Menschen ohne körperliche Einschränkungen nehmen Hindernisse im Alltag gar nicht wahr. Doch es geht nicht allen so.
Die kleinsten Dinge im Alltag bedeuten für einige von uns ein riesiges Hindernis. Dabei sollte das tägliche Leben für alle zugänglich sein. Alle sollten sich ungehindert bewegen können, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Erkrankungen oder dem Alter. Das Bewusstsein für Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen und älterer Menschen in der Schweiz entwickelt sich. Hindernisse werden beseitigt und barrierefreie Umgebungen geschaffen.
Barrierefreies Bauen
Eine rollstuhlgerechte Wohnung ermöglicht es älteren Menschen, länger im trauten Heim zu leben. Räume mit ausgewogenen Lichtverhältnissen und guter Sprachverständlichkeit kommen auch Menschen ohne Hör- oder Sehbehinderung zugute. Der stufenlose Einstieg in die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs macht älteren Menschen, aber auch Eltern mit Kinderwagen das Leben einfacher.
Barrierefreiheit fängt bereits zu Hause an. Barrierefreie Wohnungen und Häuser sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen zugänglich sind: Sie verfügen über breitere Türen, ebenerdige Zugänge, gut beleuchtete Bereiche und Anpassungen wie Haltegriffe und Rampen. In der Schweiz wächst die Zahl von Bauprojekten, die solche Standards berücksichtigen und Wohnraum schaffen, der für alle geeignet ist.
Gesetze und Vorschriften
Barrierefreie WCs, hindernisfreie Gehwege für Menschen mit Rollatoren und behindertengerechte Bahnhöfe. Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) setzt sich für die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum hindernisfreien Bauen im Kanton Zürich ein. Sie macht die zuständigen Personen, Organisationen oder Behörden auf bauliche Mängel aufmerksam und setzt sich für deren Behebung ein, beispielsweise für den Austausch von Touchscreen-Elementen in Liften, die von sehbehinderten Menschen nicht bedient werden können.
Die BKZ engagiert sich auch auf politischer Ebene. Sie nimmt Stellung zu Gesetzesanpassungen und anderen Regelwerken, die das hindernisfreie Bauen betreffen. Das hindernisfreie Bauen ist auf Bundesebene in der schweizerischen Bundesverfassung, im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und in der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) geregelt.
Für Laden- und Gastronomie-Einrichtungen gibt es beispielsweise Vorgaben in Form einer Checkliste. Darin ist unter anderem festgehalten, wie breit der Durchgang zwischen Möblierungselementen sein muss oder dass mindestens eine Anprobekabine in einem Bekleidungsgeschäft über eine vorgegebene freie Bewegungsfläche, einen breiten Eingang, Haltegriffe und eine Sitzmöglichkeit verfügen muss.
Alle sollten sich ungehindert bewegen können, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Erkrankungen oder dem Alter.
Diese Checkliste basiert auf der Norm SIA 500. Während das BehiG sowie die kantonalen und kommunalen Gesetz regeln, wo hindernisfrei zu bauen ist und die Norm eingehalten werden muss, definiert die Norm SIA 500, wie hindernisfreie Bauten zu gestalten sind. Die Norm gilt für Umbauten, Instandsetzungen und Umnutzungen von Gebäuden für eine befristete oder dauerhafte Nutzung sowie für die Ausstattung von Bauten und die Gestaltung von Aussenräumen.
Die Anforderungen variieren je nach Gebäudenutzung und sind in drei Kategorien unterteilt:
- öffentlich zugängliche Bauten
- Bauten mit Wohnungen
- Bauten mit Arbeitsplätzen
Für Bauten, die der Pflege und Betreuung von Personen dienen, wie Spitäler, Rehabilitationszentren und Pflegeheime reichen die Anforderungen der Norm nicht aus. Grundsätzlich müssen individuelle Anpassungen von Bauten mit Wohnungen oder Arbeitsplätzen den grösstmöglichen Nutzen für diejenige Person erfüllen, für die sie vorgenommen werden. Die spezifischen Bedürfnisse einer Person haben gegenüber der SIA 500 Vorrang.
Hilfsmittel im Alltag
Im Alltag gibt es verschiedene Hilfsmittel, die beeinträchtigte Menschen unterstützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
- Mobilitätshilfen: Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und Elektromobile ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Mobilität mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit. Diese Hilfsmittel werden an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Benutzers oder der Benutzerin angepasst.
- Wohnliche Anpassungen: Haltegriffe, Rampen, Treppenlifte und höhenverstellbare Möbel. Dank ihnen können sich Menschen mit körperlichen Einschränkungen sicherer und selbstständiger in ihrem Zuhause bewegen.
- Kommunikationshilfen: Gebärdensprache, Text-to-Speech-Programme, spezielle Telefone oder Hörgeräte. Diese Tools können für Menschen mit Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen sehr hilfreich sein und ermöglichen ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
- Technologische Innovationen: Intelligente Geräte oder Wohnraumsysteme, Roboterassistenten, die bei der Organisation des Alltags helfen, virtuelle Realität für die Rehabilitation, Sensortechnik zur Überwachung der Gesundheit.
Externe Angebote
Auch externe Angebote spielen eine wichtige Rolle, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Pflegedienste, Betreuungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Pflegedienste bieten Unterstützung im Alltag. Pfleger:innen ermöglichen den Betroffenen, ihren Alltag zu bewältigen und nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Sie leisten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, bei medizinischen Angelegenheiten oder bei der Mobilität.
Betreuungseinrichtungen bieten Unterstützung in einer strukturierten Umgebung. Sie sind darauf ausgerichtet, den Menschen eine sichere und betreute Wohnsituation zu bieten, in der sie trotz ihrer Einschränkungen aktiv bleiben können. Darüber hinaus bieten sie soziale Aktivitäten und Freizeitprogramme an, die helfen, soziale Isolation zu vermeiden.
Gemeinnützige Organisationen wie Sensability oder EnableMe ergänzen diese Dienstleistungen häufig durch zusätzliche Angebote, die die Teilhabe an der und die Inklusion in die Gesellschaft fördern. Sie organisieren Freizeitaktivitäten, Bildungsprogramme und soziale Treffen, die es den Betroffenen ermöglichen, ein Netzwerk aufzubauen und soziale Kontakte zu pflegen.
Das Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die die Bedürfnisse aller Bürger:innen berücksichtigt. Dazu braucht es hindernisfreie Bauten, verfügbare Hilfsmittel und externe Unterstützungsangebote. Dies sind entscheidende Schritte, damit alle Menschen die gleichen Chancen haben und ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben führen können.
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