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Deutschland Gesundheit

Warum hybride integrierte Versorgung einen eigenen Fast Track braucht

22.12.2025
von SMA

Das Gesundheitssystem stößt an seine Grenzen – Fachkräftemangel, höherer Leistungsbedarf, Finanzierungsengpässe sowie zunehmende Erwartung an die Medizin erhöhen für alle Akteure den Innovationsdruck. Um eine produktive Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, braucht es eine Erweiterung der traditionellen, vorrangig analogen Leistungen um telemedizinische und digitale Elemente – eine hybride Versorgung. 

Was genau darf man unter dem Begriff »hybride Versorgung« verstehen? Sie entsteht dort, wo klassische, physisch erbrachte Gesundheitsleistungen mit digitalen Technologien und telemedizinischen Interaktionsformaten so verknüpft werden, dass ein kontinuierlicher, datenunterstützter und sektorenübergreifender Versorgungsprozess entsteht. Anders als rein additive Digitalisierungsansätze zielt die hybride Versorgung auf eine strukturelle Verschmelzung der Leistungsarten ab. Dadurch werden Versorgungsschritte nicht nur durch Technologie ergänzt, sondern in ihrer Prozesslogik weiterentwickelt und systematisch aufeinander abgestimmt. Eine solche hybride, integrierte Versorgung bietet die Möglichkeit, die Versorgungsqualität nicht nur zu erhalten, sondern gezielt zu verbessern. Gleichzeitig entlastet sie professionelle Ressourcen und optimiert die Effizienz. 

Regulatorische Realität: Gute Ansätze mit begrenzter Wirkung

Trotz dieses Potenzials bleibt die praktische Umsetzung hybrider Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitssystem bislang eingeschränkt. Das liegt nicht an fehlender Technologie, sondern an den bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Selektivverträge – insbesondere die besondere Versorgung nach § 140a SGB V – gelten als zentrales Instrument, um innovative Versorgungskonzepte zu erproben. Sie ermöglichen es, neue Versorgungspfade zu entwickeln, patientenzentrierte Angebote aufzubauen und sektorenübergreifende Strukturen zu schaffen. 

Der Innovationsfonds ergänzt diesen Weg durch eine temporäre Finanzierung und Evaluation neuartiger Versorgungsmodelle. Auch hier zeigt sich jedoch eine grundlegende Herausforderung: Zwar entstehen in den geförderten Projekten vielversprechende Ansätze, doch der Transfer in die Regelversorgung bleibt häufig aus. Trotz positiver Evaluation gelingt es nur selten, diese Modelle dauerhaft zu verankern oder in andere Regionen zu übertragen.

In der Praxis scheitern viele dieser Verträge und Versorgungsmodelle an strukturellen Hürden: Ihre Umsetzung ist freiwillig, administrativ aufwendig und häufig auf kleine Versichertengruppen begrenzt. Zudem erschweren heterogene Vertragsmodelle, komplexe administrative Anforderungen und fehlende übergreifende Strukturen wie digitale Schnittstellen oder koordinierte Kommunikationswege eine breite, wirksame Implementierung. Integrierte Versorgungsmodelle brauchen integrierte Infrastrukturen und darauf ausgerichtete Primärversorgung als Basis.

Klare Regeln – mit begrenztem Geltungsbereich

Mit dem Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und später Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurde erstmals ein strukturierter Zugang in die Regelversorgung für digitale Produkte geschaffen. Dieses Verfahren gilt international als Vorbild und hat gezeigt, dass regulatorische Klarheit ein zentraler Hebel für Innovation sein kann. Allerdings ist der Anwendungsbereich dieser Verfahren eng gefasst: Zugelassen werden Innovationen, die auf einer digitalen Hauptfunktion basieren – also auf Anwendungen, deren primäre Leistungserbringung vollständig digital erfolgt. Zudem wurden DiGA und DiPA als neuer, eigener Leistungssektor etabliert, der zunächst neben den bestehenden Versorgungssektoren steht.

Anders als rein additive Digitalisierungsansätze zielt die hybride Versorgung auf eine strukturelle Verschmelzung der Leistungsarten ab.

Für digitale oder hybride Leistungen ohne digitale Hauptfunktion – etwa bei unterstützenden oder ergänzenden digitalen Komponenten im Rahmen komplexerer Versorgungskonzepte – existieren hingegen kaum geregelte Marktzugangswege. Diese Produkte fallen häufig durch bestehende Raster, was den Eintritt in die Versorgung erschwert und Innovationszyklen deutlich verlängert. Der regulatorische Rahmen bleibt hier fragmentiert, und die Abbildung solcher Lösungen im Vergütungssystem ist bislang unzureichend.

Hybride Versorgung bleibt unter Potenzial

Trotz aller strukturellen Hürden existieren bereits heute hybride Versorgungskonzepte in der Praxis, allerdings fast ausschließlich im Rahmen indikationsspezifischer Modelle, wie dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Erfolgreich sind sie vor allem dann, wenn sie bei häufigen Erkrankungen oder in spezialisierten Versorgungszentren Anwendung finden. Aber: Hybrider Versorgung fehlen für eine flächendeckende Anwendung strukturelle Voraussetzungen – deshalb bleibt sie auf wenige Einzelfälle begrenzt. Das ist fatal, denn die verbesserte Wertschöpfung in der Versorgung entlang der Patientenpfade ist das größte ungenutzte Potenzial zur Sicherung der Beitragsstabilität in der GKV.

Ein »Fast Track« für eine hybride integrierte Versorgung ist damit unumgänglich. Wenn digitale, telemedizinische und analoge Leistungsbestandteile künftig nicht nur nebeneinander existieren, sondern integriert und vergütungsfähig werden sollen, braucht es einen eigenen regulatorischen Zugang, der den Aufwand zur kollektivvertraglichen Vergütung und Erbringung von Evidenznachweisen auf ein Mindestmaß reduziert: einen Fast Track für hybride integrierte Versorgung. Das bedeutet: den Verfahrens- und Strukturverbesserungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Versorgung zusprechen, über technische Lösungen mit einer digitalen Hauptfunktion hinausgehen, digitale Bestandteile und analoge Leistungen im Zusammenspiel berücksichtigen und die Vergütung an der Gesamtwirkung des Versorgungsangebotes ausrichten. Dieser müsste also über die Logik von DiGA und DiPA hinausgehen – und nicht allein das digitale Produkt, sondern den gesamten Versorgungsprozess aus analogen, digitalen und telemedizinischen Leistungen in den Mittelpunkt stellen.

Text Karsten Knöppler, Hannah Schick

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