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Vorsorge Finanzen

AHV: In private Vorsorge investieren lohnt sich

13.08.2018
von SMA

Die schweizerische Altersvorsorge steht auf drei Säulen. Die staatliche Vorsorge (AHV / Erste Säule), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse / Zweite Säule) und die private Vorsorge (Dritte Säule).

Einer der wichtigsten Vorteile dieses «3-Säulen-Konzeptes» ist seine Stabilität. Sie basiert unter anderem auf der unterschiedlichen Ausgestaltung der drei Säulen. In der AHV zahlt man die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einbezahlten Beiträge umgehend in Form von Renten wieder aus («Umlageverfahren»). In der beruflichen wie auch in der privaten Vorsorge wird dagegen ein Altersguthaben geäufnet, welches bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt oder in Kapitalform bezogen wird («Kapitaldeckungsverfahren»).

Fonds bis 2030 geleert

Die AHV steht angesichts des sich verschlechternden Verhältnisses zwischen der Anzahl Beitragszahler und der Anzahl Rentenbezüger vor riesigen Herausforderungen. Kamen im Jahr 2010 noch rund 3,7 Erwerbstätige für einen Rentenbezüger auf, werden es im Jahr 2030 nur noch 2,3 Erwerbstätige sein. Der Grund dafür ist, dass in dieser Zeit die geburtenstärksten Jahrgänge das Pensionsalter erreichen. Ohne Gegenmassnahmen schreibt die AHV in den nächsten Jahren rasch steigende Verluste – und der AHV-Ausgleichsfonds, der aktuell einen Stand von rund 46 Milliarden Franken erreicht, wird bis 2030 geleert sein.

Die AHV steht angesichts des sich verschlechternden Verhältnisses zwischen der Anzahl Beitragszahler
und der Anzahl Rentenbezüger vor riesigen Herausforderungen.

Im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge gilt der BVG-Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dieser ist angesichts der deutlich gestiegenen und weiter steigenden Lebenserwartung sowie sinkender Anlagerenditen aufgrund der tiefen Zinsen deutlich zu hoch. Er führt dazu, dass die Pensionskassen für die Finanzierung der laufenden Renten die aktiven Versicherten belasten müssen. Dies steht mit dem System der zweiten Säule im Widerspruch. Die Oberaufsichtskommission «Berufliche Vorsorge» bezifferte diese Umverteilung kürzlich auf 7 Milliarden Franken pro Jahr, was rund 1’700 Franken pro versicherte Person und Jahr entspricht.

Zahlreiche Länder planen Reformen

Das schweizerische «3-Säulen-Konzept» hat sich in der Vergangenheit bewährt. Seine Vorteile kommen jedoch nur zum Tragen, wenn jede der drei Säulen stabil ist. Um die Stabilität der 1. und 2. Säule sicherzustellen, sind strukturelle Anpassungen zwingend. Für die AHV ist eine Anpassung des Rücktrittsalters nach oben also unumgänglich, für die berufliche Vorsorge die rasche Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Je länger diese Massnahmen aufgeschoben werden, desto mehr wird das System destabilisiert. Und die finanziellen Lasten werden auf die nachfolgenden Generationen verschoben. Allerdings haben im Gegensatz zur Schweiz zahlreiche Länder strukturelle Reformen der Altersvorsorge in Angriff genommen. Solange die Schweiz diese Reformen aufschiebt, wird das während Jahrzehnten als vorbildlich geltende schweizerische Vorsorgesystem im internationalen Vergleich immer mehr an Attraktivität einbüssen.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es empfehlenswert, sich bewusst um die 3. Säule, also die private Vorsorge zu kümmern, und die Altersvorsorge eigenverantwortlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu optimieren – und dabei gleichzeitig Steuern zu sparen.

Text: Adrian Gröbli

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