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Wenn das Smartphone mithört

28.10.2019
von Alessandro Poletti

Verschiedene Experimente von TV-Sendungen bewahrheiten angeblich die seit Längerem laufende Spekulation, dass diverse App-Anbieter mithilfe des Mikrofons des Smartphone personalisierte Werbung schalten. «Fokus» klärt auf und gibt Tipps, wie man sich vor einer Belauschung schützen kann.

Das Abhören durch das Handymikrofon ist nicht nur eine Gefahr aufgrund möglicher Überwachung, sondern auch eine neue Form des Internet-Targetings (gezielte, oftmals personalisierte Werbeform im Internet). Dies wird von Firmen genutzt, um potenziellen Kunden und Kundinnen zum Beispiel ein Hochzeitskleid zu empfehlen, weil man erst gestern noch mit einer guten Freundin darüber geredet hat, dass ihre Hochzeit bald ansteht. So gesehen ist man also steuer- respektive manipulierbar. In Zukunft könnte die eigene Stimme mithilfe von künstlicher Intelligenz sogar noch gezielter für Werbung eingesetzt werden, wobei es für User zusätzlich weniger nachvollziehbar sein wird, was mit ihren Daten geschieht.

Das moderne Smartphone-Mikrofon ist hervorragend

Je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer App hat der Anbieter beschränkten oder uneingeschränkten Zugriff auf das Handymikrofon. Allerdings lässt es sich fast immer in den Einstellungen anpassen, ob das Mikrofon für die App verwendet werden darf. Die App kann das Mikrofon nicht selbstständig aktivieren und hat auch keinerlei Berechtigung dazu. Wenn man Schlafanalyse-Apps als Massstab setzt, sind die heutigen Handymikrofone qualitativ mehr als nur gut. Sie sind so ausgetüftelt, dass beispielsweise verbale Emotionen, Vibrationen und sogar Augenlieder-Zuckungen in der REM-Schlafphase (die letzte und tiefste Phase des Schlafes) ausgewertet werden können. Wenn die Stimme biometrisch erfasst wird, kann diese zu einem eindeutigen Identifikator werden und der User verliert die Kontrolle über seine Privatsphäre.

Grundsätzlich gilt, dass das Smartphone nicht als ‹Abhörinstrument› eingesetzt werden darf.

Der Schweizer Datenschutz

Bruno
Baeriswyl, der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zürichs, erläutert den Schweizer Datenschutz bezüglich des Abhörens des Handymikrofons. Dies gilt auch für das Mikrofon des Computers: «Grundsätzlich gilt, dass das Smartphone nicht als ‹Abhörinstrument› eingesetzt werden darf. Sofern Strafverfolgungsbehörden auf solche Daten zugreifen möchten, sind die Voraussetzungen der Strafprozessordnung einzuhalten. Beim Abhören des Mikrofons sind unter Umständen auch Drittpersonen betroffen, was per se datenschutzwidrig wäre. Die Einwilligung auf den Mikrofonzugriff erfolgt meistens schon über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen App.» In der EU sehen die Datenschutzvorschriften wesentlich transparenter aus für die User als in der Schweiz, was mit ihren Daten geschieht. Aufgrund der Transparenz muss der User bei heiklen Datenbearbeitungen umso mehr explizit Einwilligung geben.

Belauschung durch Ultraschall

Im 2017 untersuchte ein Forschungsteam vom Institut für Systemsicherheit der TU Braunschweig mehr als 230 Apps für den südasiatischen Markt. Es stellte sich heraus, dass allesamt auf die Ultraschalltechnologie zurückgreifen, um so kleine Datensequenzen über das Handymikrofon zu erhaschen. Diese Technik funktioniert durch Signale in einem Frequenzbereich, welche für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar sind. Nur das Smartphone kann diese wahrnehmen. So lässt sich beispielsweise der Standort des Smartphones bestimmen. Das haben bislang Shopping-Apps genutzt, welche anhand der Datensequenzen Rabattangebote, standortbezogen, auf das Handy schicken konnten. Dieses standortbasierte Marketing-Prinzip, «Location Based Marketing» (auf Deutsch: ortsbezogene Werbung), wird auch in Europa immer beliebter.

Facebook sorgte bisher am stärksten für Furore in Punkto Targeting über das Handymikrofon, obwohl es Facebook stets abstritt.

Das soziale Netzwerk Facebook in den Schlagzeilen

Facebook sorgte bisher am stärksten für Furore in Punkto Targeting über das Handymikrofon, obwohl es Facebook stets abstritt. Der Gigant zählt 2.7 Milliarden Nutzer/innen, die jeden Monat entweder Facebook, Instagram, WhatsApp oder den Facebook-Messenger nutzen. Mehr als 2.1 Milliarden Menschen benutzen täglich mindestens einen Kanal davon (so der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg in einem Post auf seinem Facebook-Profil). Bei dieser User-Vielzahl kam es also öfters vor, dass Nutzer/innen auf einer der Plattformen vermeidlich unterschwellige Werbung erhielten. Allerdings muss man auch bedenken, dass ein solch spionierendes Vorgehen bei dem enormen Datenverkehr an Audiodateien, die von Facebook umgewandelt werden müssten, ein ziemlich komplexes Unterfangen
darstellen würde.

Bisher nur Vermutungen

Handymikrofon-Targeting ist nach wie vor eine Spekulation, da die jeweiligen App-Anbieter dieses Vorgehen dementieren. Auf der Internetplattform «Facebook-Newsroom» heisst es zum Beispiel: «Das Handy-Mikrofon wird von Facebook nicht genutzt, um Werbung oder Beiträge im Newsfeed in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Die Facebook-App greift nur dann auf das Mikrofon zu, wenn ein Nutzer dies der App vorher ausdrücklich erlaubt hat und eine bestimmte Funktion aktiv nutzt, die Audiosignale erfordert, wie beispielsweise die Aufnahme eines Videos.»

Zugriff auf Smartphone-Mikrofon deaktivieren

In den Einstellungen auf dem iPhone kann unter der Registerkarte «Datenschutz» das Mikrofon ausgewählt werden. Dort lässt sich dann das Mikrofon der jeweiligen App deaktivieren. Beim Android-Phone findet man es unter «Apps» und «Berechtigungen». Hilfreich bei der Deaktivierung des Mikrofons ist es auch, vorausgesetzt man nützt die Sprachsteuerung wie «Google Assistant» für Android-Phones oder «Siri» für iOS-Phones nicht aktiv, die Sprachassistenten zu deaktivieren.  Oder man gibt manuell nur vereinzelten Apps Zugriff auf den Sprachassistenten. Ganz sicher gehen kann man zusätzlich mit der Installation einer Tracking- (Verfolgung des Suchverhaltens) / Targeting-Blocker App.

Text Alessandro Poletti

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