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Diversität Bildung

Barrierefreiheit für eine hindernislose Schweiz

18.03.2020
von Fatima Di Pane

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz sollte niemand aufgrund einer Behinderung Nachteile erfahren. Warum dies aber noch nicht Realität ist, erklärt Marc Moser. 

Wer ohne körperliche Einschränkungen durchs Leben geht, für den ist Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit. Wenn ein Aufzug kaputt ist, nimmt man genervt die Treppe, aber der Alltag wird nicht grossartig beeinträchtigt. Doch für Menschen im Rollstuhl ginge die Situation weniger glimpflich aus. Sie müssen Hilfe suchen und Pläne umkrempeln. Stellen Sie sich diese Situation mehrmals täglich vor. Wie würde sich dies auf Ihr Wohlbefinden auswirken?

Der Dachverband Inclusion Handicap setzt sich auf politischer und rechtlicher Ebene für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.« In diesen Bereichen müssen wir feststellen, dass das Verständnis nicht wirklich gross ist», sagt Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap. «Das Verständnis ist nicht so ausgeprägt, als dass man konsequent alle Barrieren abbauen möchte.»

Uneingeschränkte Zugänglichkeit

Was ist mit dem Begriff Barrierefreiheit konkret gemeint? Die Stiftung MyHandicap definiert den Begriff als «uneingeschränkte Zugänglichkeit eines Produktes, einer Dienstleistung oder einer Einrichtung, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder Erkrankung.» Ziel der Barrierefreiheit ist es also, dass alle Menschen ihrem Alltag nachgehen können, ohne Nachteile aufgrund einer Behinderung zu erfahren.

2014 trat in der Schweiz die Behindertenrechtskonvention der UNO in Kraft. Diese besagt, dass kein Mensch in seinen Rechten und Möglichkeiten aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden soll. Die Schweiz ist jedoch von einer kompletten Barrierefreiheit noch weit entfernt, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz schon seit 2004 gilt.

Schwacher Diskriminierungsschutz

Marc Moser sagt sogar, dass die Schweiz noch in keinem Bereich wirklich barrierefrei sei: «Ein grosses Problem sind beispielsweise öffentlich zugängliche Dienstleistungen, die von Privaten angeboten werden. Dazu gehören Restaurants, Läden oder Konzertlokale. Menschen mit Behinderungen sind in diesem Bereich äusserst schwach vor Diskriminierungen geschützt.» Die Schweizer Rechtsprechung erlaubt es beispielsweise, dass ein privater Dienstleister einem Rollstuhlfahrer den Zugang verwehrt.

Auch auf dem Arbeitsmarkt sind Behinderte nicht vor Diskriminierung geschützt. So werden eingeschränkte Menschen auf der Arbeitssuche grundlos benachteiligt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Im öffentlichen Verkehr ist die Situation ebenfalls problematisch. «Bis 2023 muss der öffentliche Verkehr per Gesetz für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar sein», erklärt Marc Moser. «Vier Jahre vor Ablauf der Frist sind aber kaum 10 Prozent der Bushaltestellen barrierefrei umgebaut, obwohl das Gesetz schon seit 17 Jahren in Kraft ist. Es gibt also überall noch viel zu tun».

Auf fremde Hilfe angewiesen

Viele Fahrzeuge sind für Rollstuhlfahrer noch immer nicht selbstständig benutzbar. Auch für Blinde ist der ÖV nur schwierig zu bewältigen, da eine Vielzahl an Informationen nur visuell ausgedrückt wird, sei es durch Anzeigetafeln oder Bildschirme.

Beim Gang zum Amt sieht es ähnlich aus: Nicht jedes Rathaus ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Ebenso ist eine Vielzahl an Informationen und Dokumenten nicht in barrierefreier Art, beispielsweise in Braille oder im Audioformat, zu finden. Auch hier sind eingeschränkte Menschen wieder auf Hilfe angewiesen.

Im Diskurs um Barrierefreiheit werden immer wieder Stimmen laut, die sagen, dass man es nicht jedem recht machen könne. Gewisse Personengruppen werden nicht müde zu betonen, dass sogenannte «Extrawürste» eine Menge Geld kosten. Dazu findet Marc Moser klare Worte: «Es geht nicht darum, ob man es jedem recht machen kann, sondern ob jemand das Recht hat, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzunehmen.» Die UNO-Behindertenkonvention fordert klar die Barrierefreiheit. Demnach sind diese Einwände mehr als überflüssig.

Einfach fragen

Es kommt ab und an vor, dass Menschen ohne Behinderung eine Unsicherheit verspüren, wenn es um das Helfen geht. Aber niemand braucht vor Menschen mit Behinderungen Berührungsängste zu haben. Wenn Sie vermuten, dass jemand Hilfe benötigt, sprechen Sie die Person ruhig an und fragen Sie, ob Sie helfen können.

Behinderungen wecken manchmal auch die Neugier. Natürlich darf man Fragen stellen, jedoch sollte man von zu persönlichen Fragen absehen. «Anstand und gesunder Menschenverstand gelten bei jedem Gespräch, egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht», sagt Marc Moser.

Gesunder Menschenverstand

Einen Rollstuhlfahrer salopp zu fragen, wie es denn sexuell bei ihm so funktioniert, ist höchst unangemessen. Oder würden Sie diese Frage jedem Fremdling stellen? Eben! Abschliessend lässt sich sagen, dass wir den gesunden Menschenverstand öfters zum engen Vertrauten machen sollten. Als Mensch ohne Behinderung die Augen offenzuhalten und sich für Barrierefreiheit einzusetzen, ist nicht schwer, sei es im Alltag oder auf dem Stimmzettel. Es ist jedenfalls einfacher, als mit einem Rollstuhl eine Treppe zu bewältigen.

Text Fatima di Pane

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