Den Pensionskassenausweis lesen und verstehen
Die Höhe der Vorsorgeleistungen ist abhängig von den Bestimmungen im Vorsorgereglement und im Vorsorgeplan. Der Vorsorgeausweis dient dabei als Orientierungshilfe.

Fabio Marchesin
Der Vorsorgeausweis enthält alle relevanten Informationen rund um die berufliche Vorsorge. Er zeigt auf, welche Leistungen einem selbst und den Angehörigen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall voraussichtlich zustehen.
Der Pensionskassenausweis wird jeweils zu Beginn des Jahres zugestellt. In der Zwischenzeit stellen viele Pensionskassen den neuen Leistungsausweis online zur Verfügung. Der Vorsorgeausweis wird oft auch Leistungsausweis, Pensionskassenausweis, Versicherungsausweis oder Leistungsblatt genannt. Bei Veränderungen der Anstellungsbedingungen, zum Beispiel bei Lohnerhöhungen oder Änderungen des Beschäftigungsgrades, hat man immer Anrecht auf einen angepassten Leistungsausweis. Auch nach einem Stellenwechsel folgt ein neuer Pensionskassenausweis.
Was beinhaltet der Vorsorgeausweis?
Das angesparte Vorsorgeguthaben in der 2. Säule ist meist eine der grössten Vermögenspositionen. Es verdient eine gewisse Aufmerksamkeit.
Der Vorsorgeausweis:
Personalien und allgemeine Angaben
Arbeitgeber und Vertragsnummer sowie Personalien der versicherten Person, Zivilstand und Geburtsdatum – auch die AHV-Nummer – sind auf dem Ausweis aufgeführt.
Lohnangaben
Der gemeldete Jahreslohn: entspricht dem AHV-Bruttolohn – effektiver Verdienst
Der versicherte Lohn: entspricht dem Spar- und dem Risikolohn
Koordinationsabzug – aktuelle Höhe CHF 25 095: Der Koordinationsabzug ist derjenige Lohnanteil, welcher bereits in der 1. Säule versichert ist.
Es gilt: gemeldeter Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug = versicherter Lohn
BVG-Obergrenze – aktuelle Höhe CHF 86 040: Gemäss Bundesgesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) gilt eine Lohnobergrenze. Lohnanteile über dieser Grenze sind nicht obligatorisch zu versichern.
Es kann sein, dass gemäss Vereinbarung im Vorsorgereglement der Koordinationsabzug ganz oder teilweise wegfällt und/oder dem Beschäftigungsgrad angepasst wird sowie Lohnanteile über der BVG-Obergrenze mitversichert werden.
Sparbeiträge
Die Sparbeiträge sind ein Prozentsatz, welcher vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam geleistet wird. Der Anteil des Arbeitgebers muss mindestens 50 Prozent betragen – kann aber auch höher sein. Die Höhe der Sparbeiträge kann je nach Alter variieren und ist im Vorsorgereglement der Pensionskasse festgehalten. Die Basis bildet der versicherte Sparlohn. Durch die jährlichen Sparbeiträge – auch Altersgutschriften genannt – bildet sich das Altersguthaben.
Altersguthaben
Auf dem Vorsorgeausweis per 01.01. wird das angesparte Altersguthaben per Ende des Vorjahres ausgewiesen. Ebenfalls wird das Sparguthaben bis zur Pensionierung hochgerechnet und die zu erwartenden Altersleistungen abgebildet. Der angegebene Zinssatz ist eine Annahme, wie das Kapital in Zukunft verzinst werden könnte.
Das angesparte Alterskapital wird mit dem sogenannten Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Die meisten Pensionskassenreglemente sehen eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit vor, wie die Altersleistungen bezogen werden können – Rente, Kapital oder eine Mischvariante. Es kann sein, dass ein gewünschter Kapitalbezug rechtzeitig beantragt werden muss. Die Fristen sind im Vorsorgereglement festgehalten.
Das BVG (Bundesgesetz der Beruflichen Vorsorge) bestimmt die Minimalleistungen. Diese werden auf dem Vorsorgeausweis separat ausgewiesen. Die meisten Pensionskassen gewähren heute weiterführende – sogenannte überobligatorische – Leistungen. Die überobligatorischen Leistungen lassen sich durch die Differenz zwischen dem effektiv angesparten Altersguthaben und dem Anteil des BVG-Obligatoriums berechnen.
Risikodeckung
Die Pensionskassendeckung sieht ebenfalls Leistungen für den Invaliditäts- und den Todesfall vor. Als Berechnungsbasis gilt hier der Risikolohn. Meist berechnen sich die Renten mit einem Prozentanteil des versicherten Risikolohnes. Die versicherten Risikoleistungen sind im Vorsorgeausweis entsprechend ausgewiesen.
Weitere Angaben
Auf dem Vorsorgeausweis finden sich weitere Informationen zu:
- einem allfälligen Einkaufspotenzial
- zum maximal möglichen Vorbezug
für Wohneigentum oder getätigte Vorbezüge - zu allfälligen Verpfändungen
- der Austrittsleistung
Die Angaben auf dem Vorsorgeausweis sollten stets als Überschlagsrechnung gesehen werden. Da sie sich auf das aktuelle Einkommen stützen, werden sich die Zahlen bis zur Pensionierung noch ändern. Grundsätzlich gilt: Je näher die Pensionierung, desto genauer sind die Zahlen.
Mit der 1. Säule (AHV/IV), der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule (privaten Vorsorge) lassen sich für zukünftigen Leistungen im Alter frühzeitig einschätzen.
Text Fabio Marchesin
Schreibe einen Kommentar