Der Kampf um Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern dauert schon lange an. Nach dem Inkrafttreten des revidierten Gleichstellungsgesetzes sollen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden überprüfen, ob sie sich an den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» halten. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen wird allerdings noch infrage gestellt.
Am 21. August 2019 kam die Ansage aus Bern: Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes ab Juli 2020 müssen alle Schweizer Unternehmen, die mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, regelmässige betriebsinterne Analysen zur Lohngleichheit durchführen, diese extern überprüfen lassen und ihren Mitarbeitenden kommunizieren. Damit sollen Diskrepanzen in der Bezahlung von Frauen und Männern aufgedeckt und korrigiert werden. Unternehmen, deren Resultate eine Ungleichheit aufweisen, müssen die Analyse nach vier Jahren wiederholen. Über die tatsächliche Umsetzung dieser Massnahmen wurde im Auftrag des Bundesamts für Justiz ein detaillierter Zwischenbericht publiziert.
Unsichere Zahlen
Dieser zeigt eine klare Diskrepanz: Nur knapp die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden hat sich an alle drei Pflichten (Analyse, Überprüfung und Mitarbeitendenkommunikation) gehalten. Rund drei Viertel der befragten Arbeitgebenden melden zwar, eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt zu haben, die ebenfalls befragten Mitarbeitenden derselben Unternehmen gehen eher davon aus, dass eine solche Analyse nicht stattgefunden habe. Bei den Resultaten der Analysen meldeten jene Unternehmen, welche dazu Stellung nahmen: 75,1 Prozent der Unternehmen keinen geschlechtsspezifischen Unterschied. 21,5 Prozent wiesen einen Effekt auf, der unterhalb der gesetzlich festgelegten Toleranzschwelle lag, und lediglich 1,2 Prozent überschritten diese Schwelle. Die durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz aller analysierten Unternehmen beträgt 3,3 Prozent.
Offenheit, Respekt und Toleranz bei Finanzthemen gewinnen zunehmend an Relevanz und Wichtigkeit.
Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass Umfang und Ergebnisse der Analysen in vielen Organisationen nicht ausreichend transparent kommuniziert werden. Dies erklärt auch Prof. Dr. Lucia Lanfranconi, Professorin für Diversity, Equity & Inclusion an der Berner Fachhochschule und Hauptautorin des Berichts: «Da Unternehmen die Analyse selbst durchführen, gibt es Schlupflöcher und Möglichkeiten, die Daten so anzugeben, dass auch das gewünschte Ergebnis herauskommt.» Gründe für die durchzogene Umsetzung der Pflichten im Bereich Lohngleichheit seien gemäss der Zwischenbilanz unter anderem fehlendes Wissen über die Pflichten oder auch mangelnde Sanktionen bei Nichtumsetzung. Eine vorgeschriebene materielle Prüfung der Daten durch unabhängige Revisor:innen oder eine Ausweitung der Pflicht auf Unternehmen mit unter 100 Mitarbeitenden würden dabei helfen, das Problem weiter zu bekämpfen.
Sorge bei der Vorsorge
Die Lohnungleichheit in der Schweiz zeigt ihre Wirkung nicht nur kurzfristig, sondern hat auch einen markanten Effekt auf die finanzielle Planung der eigenen Zukunft. Gemäss den neuesten Zahlen des BFS erhielten Schweizer Frauen eine über 30 Prozent tiefere jährliche Gesamtrente als Männer – ein Wert, der sich seit über zehn Jahren nicht verbessert hat. Bei der Rente spielt die private Situation zwar auch eine Rolle, dennoch bleiben viele Unterschiede ungeklärt. Und: Gegenüber dem europäischen Durchschnittswert für den Pension-Gap, der jüngst bei 25,4 Prozent lag, steht die Schweiz schlecht da.
Die langfristige Planung der eigenen Zukunft bleibt deshalb wichtig. Durch kalkuliertes Verhalten lassen sich einige der oben genannten Aspekte mitigieren. Der erste Schritt zur finanziellen Absicherung ist eine gute Übersicht. Ein Versicherungsauszug für die jeweiligen Säulen schafft Klarheit und zeigt auf, ob es grössere Lücken gibt, die es zu füllen gilt. Bei der AHV fällt der Gender-Gap generell kleiner aus und lässt sich unter Umständen durch rechtzeitige Nachzahlungen beheben. Bei der 2. Säule sieht es etwas schwieriger aus: Allfällige Defizite lassen sich nur durch einen Vermögensaufbau in den 3. Säulen oder Einkäufe in die Pensionskasse ausgleichen.
Tabuthema Finanzen
Auch wenn es für die Flitterwochen vielleicht nicht das passende Thema ist, ist es wichtig, die finanziellen Folgen einer möglichen Auflösung einer Lebenspartnerschaft abzuklären. In der Schweiz liegt die Scheidungsrate schliesslich bei 40 Prozent. Die Selbstinformation ist auch ein Punkt von grosser Bedeutung. 70 Prozent aller Schweizerinnen überlassen finanzielle Entscheidungen ihren Partnern. Da Frauen aber generell länger leben als Männer, kann dies irgendwann zum Problem werden. Deshalb gibt es vermehrt Beratungsprogramme, die spezifisch auf Frauen ausgerichtet sind und sie in ihrer finanziellen Planung unterstützen.
Dass in der Schweiz nicht über Geld gesprochen wird, ist mittlerweile ein international bekanntes Klischee – von dem Frauen auch stärker betroffen sind. Dieses Muster gilt es zu durchbrechen. Offenheit, Respekt und Toleranz bei Finanzthemen gewinnen zunehmend an Relevanz und Wichtigkeit. Und zwar nicht nur für Lohnverhandlungen, sondern auch für die Förderung und Bildung der zukünftigen Generationen. So werden Hemmungen über die Jahre abgebaut und das Selbstbewusstsein, die Verhandlungssicherheit und das finanzielle Know-how für die kluge und sichere Planung der Vorsorge gesteigert.
Ob man nun über die drei Säulen, Aktien oder Kryptowährungen die eigene Zukunft sichern möchte – Expert:innen halten an der Vier-Prozent-Regel fest. Sie besagt, dass man erst vom eigenen Ersparten leben kann, wenn man davon nicht mehr als vier Prozent jährlich braucht. Sprich: Wenn man pro Jahr 60 000 Franken für die Lebenskosten braucht, sollte das eigene Vermögen bei mindestens 1 500 000 Franken liegen. Dies mag auf den ersten Blick entmutigend klingen, aber – um von der Bundesstadt einen Ausflug nach Italien zu machen – Rom wurde nicht an einem Tag gebaut.
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