Die Einführung von Justitia 4.0 – Interoperabilität als Schlüssel zur digitalen Justiz
Die Schweizer Justiz steht vor ihrer grössten technischen Transformation. Entsprechend erweist sich die Umsetzung in der Praxis als komplex. Während die Fristen zur Umsetzung näher rücken, sehen sich Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen mit einem kantonalen und teilweise sogar interkantonalen Flickenteppich und mit rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. Wer in dieser Übergangsphase die operative Kontinuität sichert, minimiert geschäftskritische Risiken.
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Übermittlung in der Justiz (BEKJ) nimmt professionelle Rechtsanwender:innen in die Pflicht: Deren Eingaben an Gerichte und Behörden müssen bald zwingend elektronisch erfolgen. Obschon das Vorhaben auf gesamtschweizerischer Ebene angedacht ist und koordiniert wird, zeichnet sich in der Praxis eine eigentliche Deharmonisierung ab.
Das abschliessende Inkrafttreten des BEKJ ist für Mitte 2027 geplant. Die Kantone müssen ab diesem Zeitpunkt elektronischen Eingaben via die Plattform justitia.swiss entgegennehmen. Die Termine für das Obligatorium elektronischer Eingaben in Zivil- und Strafverfahren für die professionellen Rechtsanwender können die Kantone während einer vierjährigen Zeitperiode selbst festlegen und gegebenenfalls pro Verfahrensart staffeln. Zusätzlich werden in den Kantonen für die elektronische Verwaltungsrechtspflege weitere Lösungen zu nochmals anderen Zeitpunkten realisiert.
Dazu revidieren zahlreiche Kantone ihre Verwaltungsrechtspflegegesetze: Behörden werden verpflichtet, digitale Kanäle für Eingaben anzubieten und Zustellungen in gewissen Fällen auch elektronisch vorzunehmen, wie zum Beispiel im Kanton Zürich mit dem Projekt Digilex. Die aktuellen Verwaltungsrechtspflegegesetze verweisen fast durchgehend auf die bisher anerkannten Plattformen. Deren Anerkennung durch das Bundesamt für Justiz soll mit dem Inkrafttreten des BEKJ zeitnah aufgehoben werden, was für weitere Verunsicherung sorgt.
Das Schnittstellenproblem
Diese Systemwechsel werden nicht an einem einzigen Stichtag vollzogen. In der mehrjährigen Übergangszeit laufen die analoge Übermittlung und mehrere digitale Übermittlungswege parallel – insbesondere die bisherigen anerkannten Zustellplattformen und neu die Plattform justitia.swiss. Laufende Verfahren müssen in dem System zu Ende geführt werden, in dem sie begonnen wurden.
Dies hat zur Folge, dass professionelle Rechtsanwender:innen, Behörden und Gerichte über Jahre hinweg mehrgleisig fahren. Gleichzeitig ist eine eigentliche «Plattformitis» zu beobachten, die auch nach der Übergangszeit Bestand haben wird. Berichte der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) zeigen, dass die Zahl isolierter kantonaler Serviceportale zunimmt. Dieser Flickenteppich erschwert unter anderem das Fristenmanagement und löst Mehraufwand aus. Wer den Überblick über die zahlreichen Übermittlungskanäle verliert, eine Benachrichtigung übersieht und deshalb eine Frist verpasst, hat erhebliche Rechtsnachteile zu befürchten.
Die Praxis teilt diese Bedenken. «Die Bewirtschaftung zahlreicher Plattformen und Übermittlungswege ist bereits heute sehr aufwendig und droht noch aufwendiger zu werden», sagt Claudia Schreiber, Rechtsanwältin in Bern. «Ein vorgelagertes Drittsystem könnte neben einer Hubfunktion auch in weiteren spezifischen Situationen hilfreich sein. Zum Beispiel könnte das Drittsystem Quittungen über versendete Dateien erstellen, wenn eine Plattform nicht erreichbar ist, was die Beweisführung zur Fristwahrung erleichtern würde. Zudem könnte ein Drittsystem den gleichzeitigen vertraulichen Versand von elektronischen Eingaben an weitere Adressaten ermöglichen, was mit der Plattform justitia.swiss beispielsweise nicht möglich ist.»
Ein zentraler Kanal für alle Systeme
Das BEKJ sieht in den Artikeln 19 und 22 explizit vor, dass die Plattformen nach BEKJ, darunter auch justitia.swiss, Schnittstellen zur Anbindung von Drittapplikationen anbieten müssen. Hier setzt das Zürcher Unternehmen PrivaSphere an, das seit über 20 Jahren im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der digitalen Behördenkommunikation tätig ist. Statt dass Rechtsanwender:innen viele Kanäle und Übermittlungswege einzeln bewirtschaften, bindet sich das System direkt an die neue Justitia-Plattform sowie weitere Kanäle an und übernimmt als zentraler «Hub» die Verteilung an die Empfänger gemäss deren technischer Anbindung und Benutzerpräferenz.
«Die Einführung von Justitia 4.0 wird in Anwaltskanzleien und weiteren Unternehmen ohnehin punktuell zu Mehraufwand führen», erklärt Markus Rommel, Mitglied der Geschäftsleitung bei PrivaSphere. Unser Ziel ist es deshalb, dass unsere Anwender über einen One-Stop-Shop für mehrere Übermittlungswege verfügen, der ihnen zahlreiche Aufgaben abnimmt: «Professionelle Rechtsanwender benötigen in der Übergangsphase und danach eine Lösung, die sich problemlos in den gewohnten Alltag integriert. Unsere Anwender versenden ihre Nachrichten weiterhin aus ihrer Outlook-Umgebung – den Rest erledigt unser System im Hintergrund.» Für die Rechtsanwender:innen verändert sich damit der Arbeitsablauf im elektronischen Rechtsverkehr kaum: Das System leitet die Dateien automatisch und manipulationssicher weiter – egal ob Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren.
Investitionsschutz über 2027 hinaus
Obwohl sich der elektronische Rechtsverkehr in Straf- und Zivilverfahren soweit derzeit ersichtlich auf die zentrale justitia.swiss-Plattform ausrichtet, gibt es Spielraum für die anerkannten Zustellplattformen: Gemäss Art. 6a Abs. 4 VwVG (indirekte Änderung des BEKJ) können Behörden unter gewissen Umständen mit Einwilligung der Partei auch eine andere Art der elektronischen Übermittlung als über die justitia.swiss-Plattform verwenden. Und gemäss Art. 128b ZPO, 103b StPO und 8c OHG können unter gewissen Bedingungen für die Weitergabe innerhalb eines Kantons ebenfalls andere technisch geeignete Lösungen eingesetzt werden. Solche tief integrierten und automatisierten Verarbeitungen sind eine Spezialisierung der PrivaSphere. Sie dienen der medienbruchfreien Verarbeitung von Dateien und Daten in ihrer spezifischen Ausprägung zwischen Gesuchstellern und Behörden bzw. zwischen Behörden untereinander und erlauben es, elektronische Übermittlungen voll automatisiert in die Geschäftsverwaltungssysteme zu integrieren – ein zentrales Anliegen der Verwaltungen.
Bündeln statt Abwarten
Die Digitalisierung der Schweizer Rechtslandschaft wird dank dem BEKJ beschleunigt und ist unumkehrbar. Sie wird sich aber über Jahre hinwegziehen. Wer jetzt abwartet, bis alle Unklarheiten beseitigt sind, verliert wertvolle Zeit und riskiert Fehler im Alltag. Die Herausforderung besteht darin, die Übergangsphase möglichst einfach und sicher zu bewältigen.
Markus Rommel empfiehlt ein pragmatisches Vorgehen: «Mitte 2027 wird keineswegs von heute auf morgen alles digital laufen. Gerade deshalb lohnt es sich, bestehende Prozesse frühzeitig so aufzustellen, dass sie sowohl heutige als auch künftige Anforderungen erfüllen. Plattformen mit offenen, gut dokumentierten und sicheren Schnittstellen helfen dabei, den elektronischen Rechtsverkehr praxistauglich abzuwickeln.»
Weitere Informationen unter privasphere.com
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