In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche sowie betagte Menschen. Diese Menschen sollen gleichgestellt und möglichst selbstbestimmt leben und am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In den letzten Jahren ist die Schweiz diesem Ziel nähergekommen. Insbesondere beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr sind dank des Behindertengleichstellungsgesetzes Fortschritte erzielt worden.
Doch der Weg zur Selbstbestimmung ist noch weit. Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt. Sie stossen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Arbeitsumfeld auf Hürden, etwa durch Vorurteile im Bewerbungsverfahren oder Arbeitsinstrumente, die nicht barrierefrei sind. Viele zentrale Dienstleistungen etwa in der Gesundheitsversorgung oder dem Bankwesen sowie viele Beratungsangebote, sind für Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt zugänglich.
Auch leben in der Schweiz rund 150 000 Menschen mit Behinderungen in einem institutionellen Rahmen, etwa in Wohn- oder Altersheimen. Schwierigkeiten, die Wohnform und den Wohnort frei zu wählen, bestehen insbesondere beim zugänglichen und erschwinglichen Wohnraum und beim eingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen.
Um diese Hürden abzubauen, gibt es bereits viele technische und organisatorische Lösungen. Zum Beispiel im Arbeitsumfeld: Arbeitsplätze können auf körperliche Einschränkungen angepasst werden, Vorleseprogramme und barrierefreie IT-Systeme ermöglichen es Mitarbeitenden mit Sehbehinderung am Computer zu arbeiten, und dank flexiblen Arbeitszeitmodellen können auch Angestellte, welche auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen häufiger ausfallen, weiterhin zum Erfolg des Unternehmens beitragen.
Viele zentrale Dienstleistungen etwa in der Gesundheits-versorgung oder dem Bankwesen sowie viele Beratungsangebote, sind für Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt zugänglich.
Auch wenn es bereits Lösungen gibt – sie werden aktuell noch zu wenig angewandt. Der Bundesrat hat daher im März dieses Jahres Gesetzesrevisionen und Programme in die Planung geschickt, um mehr Verbindlichkeit einzuführen und so die Situation zu verbessern.
Barrierefreiheit und Inklusion gehen uns aber alle an. Die meisten Behinderungen treten nämlich nicht bei Geburt, sondern im Verlauf des Lebens auf. Die Wahrscheinlichkeit, selbst von einer Behinderung betroffen zu sein, steigt mit zunehmendem Alter. Dienstleister, Arbeitgebende, Behörden und die Gesamtbevölkerung müssen daher jetzt schon mehr tun für eine inklusive Gesellschaft.
Wichtig ist dabei, dass Menschen mit Behinderungen von Beginn weg als Kunden, als Mitarbeitende, als Einwohner, etc. mitgedacht werden. Als Menschen also, die Anspruch auf politische und gesellschaftliche Teilhabe haben und die entsprechend in Entscheidungen miteinbezogen werden müssen. Denn ein selbstbestimmtes Leben ist nicht möglich in einer Gesellschaft, die Menschen ausschliesst.
Inspirieren Sie sich daher in den folgenden Artikeln zu Themen der Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit, und lesen Sie weitere Informationen auf unserer Webseite www.ebgb.ch.
Text Matthias Leicht-Miranda, Stv. Leiter Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB
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