
David Stärkle
Geschäftsführer Verein «Swissness Enforcement», mit Sitz am Institut für Geistiges Eigentum (IGE), Bern
Kürzlich am Flughafen Marrakesch. Opulente Formen, schillernde Farben, ein Hauch von Fernweh. Inmitten des Getümmels ein exklusiver Duty-free-Shop. Aufschrift: «Swiss Arabian». Im Angebot mondäne Damen- und Herrendüfte des Labels, das 1974 als erstes «Parfüm-Haus» in die Geschichte der Vereinigten Arabischen Emirate einging. Vertrieben werden die Produkte «Swiss Arabian» heute in 80 Länder. Vielleicht mit viel «Arabian», aber keiner «Swissness» drin.
«Swiss Arabian» ist kein Einzelfall in der Welt der Marken. Der hervorragende Ruf der Marke «Schweiz» – Synonym für Werte wie Qualität, Präzision und Zuverlässigkeit – ruft im Ausland seit Jahrzehnten Trittbrettfahrer auf den Plan: Das Schweizerkreuz – oder wie beim Beispiel von «Swiss Arabian» der Begriff «Swiss» – thront auf Produkten und Dienstleistungen ausländischer Firmen, die in der Realität gar nichts mit der Schweiz zu tun haben. Ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Schweiz, der mit seinen Exportgütern im Ausland permanent im Wettbewerb steht.
Seit 2017 definiert die Schweiz klare Regeln für die Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben (Schweizer Kreuz, Bezeichnung «Schweiz» etc.). Im Ausland können Schweizer Exporteure von ihrer «Swissness» jedoch nur dann profitieren, wenn auch dort die Schweizer Herkunftsangabe respektiert wird. Kein einfaches Unterfangen, da im Ausland Schweizer Recht nicht anwendbar ist. Wie also gegen ein Label wie «Swiss Arabian» vorgehen, dass seine Produkte seit 40 Jahren in Marokko, in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in Brasilien fälschlicherweise als Schweizer Qualitätsware vertreibt?
Seit 2017 definiert die Schweiz klare Regeln für die Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben.
«Swissness Enforcement» kämpft seit 2020 erfolgreich gegen die missbräuchliche Verwendung des Schweizerkreuzes sowie der Herkunftsangabe «Schweiz» im Ausland. Die Vereinigung des öffentlichen und privaten Sektors hat ihren Sitz am Institut für Geistiges Eigentum in Bern. In weltweit mehr als 100 Fällen wurde «Swissness Enforcement» seit der Gründung im Ausland bereits aktiv, so zum Beispiel in Grossbritannien, in Mexiko oder in der Türkei. Letztere war jüngst Schauplatz eines gleichermassen wegweisenden wie erfreulichen Entscheides: Ein türkisches Gericht bestätigte den besonderen Ruf der Schweiz – über die klassischen Exportschlager wie Uhren, Schokolade und Sackmesser hinaus – für alle Schweizer Waren.
Ob der Fall des Traditionslabels «Swiss Arabian» ebenfalls zu einer Erfolgsgeschichte wird? Dies hängt, wie das Beispiel der Türkei zeigt, einerseits von den rechtlichen Möglichkeiten ab. Andererseits wächst die Schlagkraft von «Swissness Enforcement» als Verein mit der Anzahl seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft bei «Swissness Enforcement» basiert auf dem Gedanken der Solidarität sowie der gemeinsamen Verantwortung für die Herkunftsangabe Schweiz. Dies erlaubt es auch kleineren Branchen und Betrieben, sich flächendeckend gegen Missbräuche von Schweizer Herkunftsangaben im Ausland stark zu machen. Und vielleicht denken ja auch Sie als Privatperson bei Ihrer nächsten Reise nach Marrakesch darüber nach, ob der Begriff «Swiss» im Label «Swiss Arabian» wirklich für Schweizer Qualität steht.
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