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Finanzen

Die FINMA erhöht den Druck auf die Vermögensverwaltungen

28.02.2023
von SMA

Unabhängige Vermögensverwalterinnen und -verwalter müssen ab sofort eine offizielle FINMA-Lizenz besitzen,  um ihre Tätigkeit fortführen zu können. Was verspricht sich der Bund von der neuen Regelung – und  welche Branchenauswirkungen zeigen sich bereits?

Ist von der Schweizer Finanzbranche die Rede, denken die meisten Leute in erster Linie an die weltbekannten Grossbanken. Unabhängige Vermögensverwalterinnen und -verwalter stellen dabei oft eher eine Randnotiz dar. Zu Unrecht, wie ein genauerer Blick zeigt: Denn schweizweit betreuen diese Finanzfachleute ein Vermögen von rund 500 Milliarden Schweizerfranken. Damit kümmern sie sich um etwa ein Sechstel aller in der Schweiz verwalteten Vermögenswerte. Diese Zahlen kann man dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) entnehmen.
Obschon unabhängige Vermögensverwaltungen also in der Summe eine beträchtliche Präsenz in der Finanzbranche markieren, konnten sie lange Zeit mit vergleichsweise geringem Regulationsdruck agieren. Doch diese Zeiten sind spätestens seit dem 31.12.2022 vorbei. Zum Jahreswechsel nämlich lief die dreijährige Übergangsfrist für die neue Bewilligungspflicht von unabhängigen Vermögensverwaltungen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus. Neu müssen unabhängige Vermögensverwalterinnen und -verwalter sowie Trustees über eine offizielle FINMA-Lizenz verfügen, um ihrer Geschäftstätigkeit weiterhin nachkommen zu dürfen. Wurde eine solche Lizenz nicht beantragt oder wird sie einem Unternehmen verwehrt, kommt das der Einstellung der Geschäftstätigkeit gleich.

Die Risiken breiter abstützen

Welche Ziele verfolgt der Bund mit diesem Schritt? Von offizieller Seite spricht man von einer notwendigen Anpassung der bisherigen Praxis. Die strengeren Richtlinien seien notwendig, um die vielfältigen potenziellen Risiken aufzufangen, die sich aus der Tätigkeit von unabhängigen Vermögensverwaltungen ergeben. Gerade die Risiken aus dem grenzüberschreitenden Geschäft können bedeutend sein, schreibt die FINMA: Viele Vermögensverwalterinnen und -verwalter bedienten teils aus historischen, teils aus geschäftspolitischen Gründen Kundschaft aus verschiedenen Jurisdiktionen. Je nach Land gelten andere Regeln im Zusammenhang mit den erbrachten Finanzdienstleistungen. Daraus könnten sich laut dem Bund Rechts- und Haftungsrisiken ergeben, namentlich im Bereich von Steuerdelikten. Die nun geltenden Vorgaben sollen hier zusätzliche Transparenz schaffen und die Gefahr solcher Verfehlungen minimieren.

Natürlich wurde im Vorfeld der Umsetzung auch Kritik an den FINMA-Massnahmen laut. Verschiedene Fachleute und Marktbeobachter kritisierten den hohen Administrationsaufwand sowie die beträchtlichen Kosten, die sowohl der Bewilligungsprozess als auch die neuen Pflichten für die Firmen mit sich bringen. Mehrkosten entstehen etwa, weil Firmen für den zusätzlichen Dokumentations- und Administrationsaufwand mehr Ressourcen bereitstellen und das notwendige Know-how eventuell extern beziehen müssen. Da es sich bei unabhängigen Vermögensverwaltungen häufig um Kleinbetriebe mit Teams aus nicht mehr als fünf Personen handelt, werden diese zusätzlichen Hürden teilweise als unverhältnismässig hoch angesehen.

Keine Samthandschuhe

Dass die neuen Regulierungen für manche Betriebe Schwierigkeiten mit sich bringen werden, ist man sich in Bern bewusst. «Die neuen Anforderungen können für viele Unternehmen grosse Herausforderungen darstellen», heisst es in einer offiziellen FINMA-Mitteilung. Doch letztlich könne die Finanzmarktaufsicht nur diejenigen Gesellschaften bewilligen, die den Nachweis erbringen können, dass sie ihre Risiken angemessen begrenzen und kontrollieren. Laut Ansicht der FINMA dürfte eine Bewilligung gar als Gütesiegel gegenüber der Kundschaft dienen: Die Wettbewerbsfähigkeit von Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwaltern und Trustees werde durch die Lizenz gestärkt sowie die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit mit der ausländischen Konkurrenz erhöht. Die Branche und der Vermögensverwaltungsstandort Schweiz gewinnen damit laut FINMA klar an Attraktivität.

Dass diese Argumentation nicht bei allen Markteilnehmerinnen und -teilnehmern ankommt, zeigen aktuelle Zahlen: Bis Jahresende 2022 gingen insgesamt 1699 Bewilligungsgesuche bei der FINMA ein. Per 31. Dezember 2022 hat die Behörde 670 Instituten (642 Vermögensverwaltern, 22 Trustees sowie sechs Instituten als Vermögensverwalter und Trustees) eine Bewilligung erteilt. 1060 Institute verzichteten gänzlich auf das Einreichen eines Gesuchs. Aktuell sind noch rund 1000 Bewilligungsverfahren hängig.

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Die neuen Bewilligungsvoraussetzungen für unabhängige Vermögensverwaltungen

Um eine Bewilligung der FINMA zu erlangen, müssen Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter nach dem Gesetz verschiedene Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere:

  • müssen sie die Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft aufweisen und müssen sie sich im Handelsregister eintragen;
  • müssen sie über eine für die Tätigkeit angemessene Organisation und ein angemessenes Risikomanagement und interne Kontrollen verfügen;
    müssen sie über angemessenes Eigenkapital oder angemessene Sicherheiten verfügen;
  • müssen sie ihren Geschäftsbereich in den massgeblichen Dokumenten sachlich und geografisch genau umschreiben;
  • müssen sie einen Nachweis in Form einer Anschlussbestätigung an eine Aufsichtsorganisation (AO) erbringen, dass sie von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt werden.

Quelle: FINMA

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