Von volatilen Kursen bis hin zur Verwaltung komplexer Transaktionshistorien und verschiedener Wallets – die steuerliche Behandlung von Kryptowerten erfordert ein hohes Mass an Fachkenntnis und Interesse.
Herr Lenherr, wie bewältigt CryptoTax die Datenmenge und technische Komplexität bei der Besteuerung von Kryptowerten?
Wir haben Anfragen von Kunden mit Transaktionen in fünf- oder sechsstelliger Höhe. Bei Privatpersonen ist es daher oft unumgänglich, dass verschiedene Wallets mit einer Software zusammengefasst, aufbereitet und analysiert werden. Es gibt wenige Software-Anbieter und leider noch nicht die perfekte Lösung für die Schweiz.
Unternehmen sind buchführungspflichtig und müssen alle Transaktionen buchhalterisch erfassen. Dazu verwenden wir verschiedene Softwares und Analyse-Tools.
Weiter verfügt CryptoTax über ein grosses Netzwerk an Steuer- und Krypto-Expert:innen, die wir bei komplexen Themen hinzuziehen können, um auch bei «exotischen» Spezialthemen kompetent beraten zu können.
Welche Kriterien unterscheiden den Handel mit Kryptowerten privater und gewerblicher Tätigkeit?
Die Steuerverwaltungen unterscheiden zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Wertschriftenhandel anhand festgelegter Kriterien. Dabei handelt es sich unter anderem um die Mindesthaltedauer von sechs Monaten, Kriterien zum Transaktionsvolumen, zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten sowie zur Fremdfinanzierung und Absicherung.
Kapitalgewinne aus dem Handel mit Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Personen hingegen, die gewerbsmässig handeln, könnten steuerlich als Selbstständige eingestuft werden. In diesem Fall gehen die Kryptowerte ins Geschäftsvermögen über, alle Gewinne werden besteuert und zusätzlich werden Sozialabgaben abgerechnet. Allerdings können auch Kapitalverluste steuerlich abgesetzt werden, was bei privater Vermögensverwaltung nicht möglich ist.
Welche Möglichkeiten haben Personen, die dem Steueramt bislang keine Angaben zu ihren Krypto-Erträgen oder -Vermögenswerten gemacht haben?
Nicht deklariertes Einkommen und Vermögen kann man der Steuerbehörde im Rahmen einer Selbstanzeige nachmelden. Die Bedingungen dafür sind u.a. dass die Hinterziehung den Steuerbehörden bisher unbekannt ist. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige wird die Nachsteuer inklusive Verzugszinses belastet, jedoch fällt keine Geldbusse an. Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse – unter genannten Voraussetzungen – auf 20 Prozent der hinterzogenen Steuer ermässigt.
Wir empfehlen Kund:innen, alle Daten, Transaktionen und Vermögensnachweise jährlich zusammenzutragen und mindestens so lange aufzubewahren, bis die jeweilige Steuerperiode definitiv eingeschätzt ist.
Können Sie einen Einblick geben, welche Dienstleistungen die CryptoTax anbietet?
Für Privatpersonen bieten wir Steuerberatung an und erstellen die Steuererklärungen, wobei wir uns auch, aber nicht ausschliesslich, auf die Fragen rund um die Besteuerung von Kryptowerten spezialisiert haben. Ausserdem beraten wir Personen, die Vermögen mit Kryptowerten aufgebaut haben und in der Abklärung zur Gewerbsmässigkeit sind oder eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Unternehmen unterstützen wir umfassend von der Gründungsberatung über die Buchführung und Treuhand bis hin zur individuellen Steuerberatung.
Wie werden Kund:innen durch den Prozess der Dienstleistungserbringung bei CryptoTax geleitet? Gibt es einen festgelegten Ablauf?
Auf unserer Homepage sind verschiedene Blog-Beiträge, Artikel und ein Podcast verfügbar, welche die grundlegenden Steuerthemen abdecken.
Wir bieten Beratung vor Ort, online oder telefonisch an und stehen auch für Analysen der Online-Steuer-Tools zur Verfügung. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, wo wir die Situation erfassen und massgeschneiderte Lösungen erarbeiten können.
Krypto-Steuern Schweiz: der Praxis-Guide
Das Merkblatt für Interessierte mit weitergehenden Fragen:
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