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«Bei der Nachlassplanung sollte man sich auch steuerliche Gedanken machen»

06.04.2024
von Sybille Bruetsch-Prevot

Wer sich mit der eigenen Nachlassplanung auseinandersetzt, ist nicht selten überfordert. Fachleute bringen hier Licht ins Dunkel und helfen, dass alles so aufgegleist wird, wie man es möchte. Robert Desax, Steueranwalt/Partner, und Kinga Weiss, Fachanwältin SAV Erbrecht/Partnerin, der Anwaltskanzlei Walder Wyss geben Antwort auf die brennendsten Fragen. Und erklären, was wichtig ist, damits nicht zum Streit kommt.

Kinga Weiss,Fachanwältin SAV Erbrecht & Partnerin

Kinga Weiss
Fachanwältin SAV Erbrecht & Partnerin

Robert Desax,Steueranwalt & Partner

Robert Desax
Steueranwalt & Partner

Frau Weiss, sind Sie als Fachperson der Meinung, dass Eltern ihre Kinder in die Nachlassplanung einbeziehen sollten?

Kinga Weiss: Es kommt stark auf die Familienkonstellation an. In einer funktionierenden Familie kann es Sinn machen, dass die Eltern ihre Kinder in die Nachlassplanung involvieren und vor allem erklären, weshalb gewisse Nachlassgegenstände einem und nicht dem anderen Kind zugewiesen werden. Einerseits ist es in der Regel einfacher, die Entscheidung der Eltern zu akzeptieren, wenn die Gründe offengelegt werden, und andererseits können die Kinder angehört werden. Gleichzeitig gibt es auch Fälle, in denen die Eltern es vorziehen, «einseitig» vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch das ist legitim.

Wann ist dafür der richtige Zeitpunkt?

Kinga Weiss: Typischerweise, bevor die Kinder eigene Familien gründen und dann allenfalls dem Einfluss von Aussenstehenden ausgesetzt sind. Innerhalb der Kernfamilie sind Kinder oftmals (noch) bereit, den erblasserischen Willen der Eltern umzusetzen und allenfalls sogar einen bindenden Erbvertrag zu unterzeichnen. Letzteres ist insbesondere bezüglich Pflichtteile und lebzeitige Schenkungen ein geeignetes Instrument, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Herr Desax, sollten sich Familien bei der Nachlassplanung auch
steuerliche Gedanken machen?

Robert Desax: Steuern sind zwar selten der eigentliche Treiber. Man sollte aber sicherstellen, dass die eigenen Pläne nicht zu Steuerproblemen führen. Steuern sind bei internationalen Konstellationen häufig ein zentrales Thema. Erbschafts- und Schenkungssteuern sind im Ausland einiges höher als bei uns und fallen damit viel stärker ins Gewicht. Gerade wenn ein Bezug zu den USA besteht oder nur schon, wenn Anteile an US-Gesellschaften im Nachlass sind, dann wird der steuerliche Beratungsbedarf schnell sehr gross.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Robert Desax: Ein wichtiges Thema sind Familienliegenschaften. Dabei geht es oft nicht nur um den wichtigsten Vermögenswert in der Familie, sondern die Liegenschaften stellen häufig auch einen wichtigen emotionalen Faktor dar. Eltern können Liegenschaften beispielsweise als Erbvorbezug schon zu Lebzeiten übertragen, damit die Kinder diese gemeinsam als Erbvorbezugsgemeinschaft halten. Irgendwann werden die Kinder die erhaltenen Werte aber meist untereinander aufteilen wollen. In diesem Fall sollten vor allem allfällige Schenkungssteuern und die Grundstückgewinnsteuern bedacht werden.

Was gilt es bei Liegenschaften sonst noch zu beachten?

Kinga Weiss: Ein klassisches Planungsinstrument bei der lebzeitigen Übertragung von Liegenschaften ist die Nutzniessung. Dies bedeutet, dass der Nutzniessungsberechtigte die Liegenschaft benutzen darf und dem Eigentümer verbleibt das sogenannte nackte Eigentum. Wenn man später die Verhältnisse neu organisieren möchte, müssen aber beide Parteien mitwirken. Dies zum Beispiel, wenn die Nutzniessung vorzeitig abgelöst werden soll.

Robert Desax: Solche «Planänderungen» können zu unangenehmen Steuerfolgen führen. Dies sieht man heute zum Teil im Zusammenhang mit der Schenkungswelle, die Ende 2011 stattfand, als viele die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene befürchteten. Die Steuer kam zwar nicht, aber die Übertragungen fanden statt. Heute müssen viele mit der damals geschaffenen Situation irgendwie umgehen.

Die Erbschaftssteuerinitiative der Juso liegt auf dem Tisch. Können Sie dazu etwas sagen?

Robert Desax: Die von der Juso lancierte Volksinitiative will eine 50-Prozent-Erbschaftssteuer auf Vermögen über 50 Millionen erheben. Die Initiative wurde am 8. Februar 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Bis zur Volksabstimmung kann es gut nochmal zwei bis drei Jahre dauern. Die Initiative sieht eine Rückwirkung auf das Abstimmungsdatum vor, das heisst, Nachlässe oder Schenkungen über 50 Millionen Franken, die danach ausgerichtet werden, sollen rückwirkend besteuert werden.

Zu guter Letzt: Denkt man ans Erben, denkt man automatisch an Familienzwist und Streitereien, und man hat den Eindruck, es gehe kaum ohne. Stimmt das, oder was bestätigt Ihre Erfahrung in der Praxis?

Kinga Weiss: Nein, ich sehe auch sehr viele intakte Familien, die diese Themen mit einem grossen Sinn für Fairness und Ausgleich angehen. Aber dafür muss eine gewisse Grosszügigkeit und Vertrauensbasis da sein. Oftmals sind es Missgunst und zerrüttete Familienverhältnisse, die zu Streitigkeiten führen. In diesen Fällen sollte der Erblasser testieren.

Robert Desax: Mit klaren rechtlichen Lösungen erhöhen sich die Chancen für einen nachhaltigen Frieden innerhalb der Familie, weil die Spielregeln dann von Beginn weg allen klar sind.

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