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Business Recht

Das Patent – ein Schutzschild für Innovation

21.03.2023
von SMA

Der aktuelle Zeitgeist lautet Erfinden. Neue Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologie dominieren derzeit den gesellschaftlichen Diskurs. Aber wie wird sichergestellt, dass diese Welle des Fortschrittes nicht abflacht? Und wie lassen sich neue Ideen und Ansätze rechtlich schützen? Die Antwort liegt auf der Hand: per Patent.

Die heutige Zeit ist von Innovation und Wandel geprägt. Dies lässt sich vor allem an dem Fakt aufzeigen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im letzten Jahr an ganze 23 592 Erfindungen Patente ausgegeben hat. Ein Rekordniveau, das seit 30 Jahren nicht mehr erreicht wurde. Am Erfindergeist mangelt es also nicht, aber wie schützt man die eigene, hart erarbeitete Erfindung? Wie wird verhindert, dass man nach fünf Jahren Entwicklungsarbeit mit leeren Händen dasteht und das eigene Produkt von Kopien der Konkurrenz verdrängt wird? Patente sind die Antwort darauf. Und das Beste daran: Man muss nicht über eine juristische Ausbildung verfügen, um das System hinter dem Patentschutz zu verstehen. Dennoch gilt es einige Hürden und Aktualitäten zu beachten, um die eigene Idee wirksam sowie nachhaltig abzusichern.

Die patentierte Erfindung: eine Garantie für Kreativität

Der Zweck eines Patentes besteht darin, die Erfindenden, ihre erfundenen Technologien sowie den Aufwand, der dahintersteckt, zu schützen und zu belohnen. Patentierbar sind Erzeugnisse und Verfahren, sprich, sowohl Produkte als auch Prozesse können per Patent geschützt werden. Spezielle Ausnahmen kommen zwar zum Tragen, diese werden aber später in diesem Text betrachtet. Patente werden an technische Erfindungen ausgestellt, die neu sind, aus erfinderischer Tätigkeit stammen und gewerblich anwendbar sind. Einfach ausgedrückt: Eine Erfindung ist neu, wenn sie sich klar vom aktuellen Stand der Technik abhebt, aus einem Prozess entstanden ist, der sich ebenfalls von der Masse abhebt, und wenn die Erfindung auch effektiv anwendbar, sprich produzierbar ist.

Zur Eruierung, ob der Faktor »neu« auf eine angemeldete Technologie zutrifft, wird von der DPMA eine Recherche auf dem jeweiligen Gebiet durchgeführt. Die erfinderische Tätigkeit wird ebenfalls überprüft. Eine kleine Veränderung am Griff eines Regenschirms zur besseren Handhabung erfüllt zum Beispiel weder das Kriterium, dass es sich stark vom aktuellen Stand der Technik abhebt, noch ist der Weg dorthin besonders einzigartig. Deshalb kann diese Erfindung nicht patentiert werden. Diese zwei Aspekte sollen sicherstellen, dass der Fortschritt nicht behindert und gleichzeitig der Erfindergedanken angeregt wird. Ein Patent für eine Entwicklung gilt zunächst für drei Jahre, dieser Schutz kann auf insgesamt 20 Jahre erweitert werden. Um ein Patent länger aufrechtzuerhalten, sind jährlich steigende Zahlungen erforderlich. Die Idee dahinter: Nur wirtschaftlich erfolgreiche Patente sollen eine längere Schutzwirkung entfalten.

Eine Erfindung ist neu und patentierbar, wenn sie sich klar vom aktuellen Stand der Technik abhebt.

Stolpersteine und Ausnahmen

Die meisten Patentanmeldungen scheitern aus einem einfachen Grund: Die Erfindung darf vor der Patentierung nicht der Öffentlichkeit bekannt sein, weder schriftlich noch mündlich. Sonst gilt dies als eine Veröffentlichung. Damit kann die Erfindung von niemandem mehr patentiert werden und die Erfinderin oder der Erfinder geht leer aus. Falls man trotzdem mit einer Erfindung an Geschäftspartner:innen oder Investierende herantreten möchte, bevor die Anmeldung stattgefunden hat, kann man sich durch einen Geheimhaltungsvertrag absichern. Zudem existieren einige Spezialfälle, die bei der Definition von Erzeugnissen und Verfahren zu beachten sind. Medizinische Behandlungsmethoden können zum Beispiel aus sozialen und ethischen Gründen nicht patentiert werden. Die Mittel und Instrumente, um die Behandlung ausführen zu können, hingegen schon. Ausgeschlossen von der Anmeldung sind ebenfalls Computerprogramme per se. Was aber sehr wohl patentiert werden kann, ist die Art und Weise, wie ein Computerprogramm mit einer anderen Technik zusammen einen Mehrwert generiert. Ein ABS bei einem Fahrzeug beispielsweise kann nur mithilfe eines Computerprogramms funktionieren, deshalb greift hier der Patentschutz.

Der Schutz des Erfindertums

Welche Vorteile verschafft nun der Patentschutz den Erfindenden? Das Patent erlaubt ihnen die alleinige Verwertung ihrer Erfindungen. Sie können somit ihren hart erarbeiteten Marktvorteil ausnutzen und ihre Erfindungen selbst auf dem deutschen Markt anbieten. Alternativ können sie die Nutzung durch Dritte mithilfe von Lizenzen erlauben, oder ihr Patent an Interessenten verkaufen. Die Anmeldung des Patentes greift aber nur auf dem deutschen Markt. Falls eine Erfindung im gesamten europäischen Raum oder weltweit geschützt werden soll, benötigt dies separate Anträge. Ein Lichtblick: Diese können ebenfalls durch das DPMA abgewickelt werden. Somit existiert eine zentrale Stelle, was die Zeit zur Überprüfung der Anträge erheblich reduziert. Aber aufgepasst: Der gesamte Prozess dauert dennoch eineinhalb bis drei Jahre. Falls es schneller gehen muss, bietet sich entweder ein Beschleunigungsantrag oder das Gebrauchsmuster an.

Der Beschleunigungsantrag lässt einen Antrag zur Priorität für das DPMA werden. Das Gebrauchsmuster ist in etwa ein »Patent light«. Es ist mit weniger Kosten und kürzerer Wartezeiten zu rechnen, da auf die technische Prüfung durch das DPMA verzichtet wird, jedoch ist dadurch der rechtliche Schutz weniger gegeben. Zum Schluss ist zu erwähnen, dass man bei Unklarheiten oder Fragen zum Patentrecht nicht auf sich allein gestellt ist. Man kann sich hier auf die Beratungen und Unterstützung von unzähligen Anwaltskanzleien verlassen. Dies erspart einen aufwendigen Papierkrieg und lässt es zu, dass man sich wieder dem eigentlichen Interesse des Erfindenden zuwenden kann– dem Vorantreiben des technologischen Fortschrittes.

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