Als Präsident des Zürcher Anwaltsverbands freut es mich sehr, dass sich die Anwaltschaft Ihnen in dieser Ausgabe von «Fokus Rechtsguide» vorstellen darf. Eine spannende Auswahl von Beiträgen informiert Sie über aktuelle Rechtsthemen. Vielleicht wird hier ein Thema präsentiert, das im Moment für Sie gerade von Bedeutung ist? Wir wünschen bei der Lektüre viel Spass!
Wer sind wir?
Der Zürcher Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der unabhängigen und selbstständigen Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich und steht somit für deren Interessen ein. Er bildet mit aktuell 3710 Mitgliedern die grösste kantonale Sektion im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV). Unsere Mitglieder sind in allen Rechtsgebieten tätig. Sie arbeiten in ganz unterschiedlichen Formaten. So ist der Zürcher Anwaltsverband gleichermassen für Grosskanzleien mit über 100 Anwältinnen und Anwälten, wie auch für Einzelkanzleien zur Stelle.
Der Zürcher Anwaltsverband ist aber nicht nur für seine Mitglieder da. Er ist auch für Rechtssuchende ein wichtiger Ansprechpartner und Interessensvertreter.
Der Zürcher Anwaltsverband für seine Mitglieder
Der Zürcher Anwaltsverband erbringt viele Dienstleistungen gegenüber seinen Mitgliedern, vor allem im Bereich Weiterbildung, Kollegialität und Interessenvertretung.
In 22 verschiedenen Fachgruppen, welche durch ausgewiesene Expertinnen und Experten geleitet werden, können die Mitglieder des Verbandes ihr fachliches Können und den fachlichen Austausch fördern. Im Rahmen von Vorträgen oder Round-Table-Diskussionen werden Neuerungen und aktuelle Rechtsthemen präsentiert und diskutiert. Einige dieser aktuellen Themen sind auch in dieser Ausgabe des Rechtsguide präsentiert.
Im Bereich Weiterbildung ist der Zürcher Anwaltsverband nicht nur um die juristische Weiterbildung bemüht, sondern organisiert auch regelmässig Veranstaltungen zu praktischen Themen der Führung und Organisation einer Anwaltskanzlei. Anwaltskanzleien können dabei vom Austausch über Themen wie Standesrecht, Datenschutz, Versicherung, Datensicherheit, Personalführung und vieles mehr profitieren. Regelmässig werden Themen aus dem Bereich Legal Tech präsentiert und diskutiert. Das Thema künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt auch die Anwaltschaft intensiv. Ob dabei die künstliche Intelligenz die Arbeit von uns Anwälten bald übernehmen wird, ist fraglich. Sicher dürfte aber sein, dass die künstliche Intelligenz auch für die Anwältin und den Anwalt ein unerlässliches Arbeitsinstrument sein wird.
Auch die Lehrstellenförderung für kaufmännische Angestellte in Anwaltskanzleien liegt dem Verband am Herzen. Er engagiert sich stark im Verein Lehrstellen Advokatur. So konnte die Anzahl von verfügbaren Lehrstellen in Anwaltskanzlei im Kanton Zürich über die Jahre massiv erhöht werden, was sowohl den Anwaltskanzleien wie auch den Lernenden zugutekommt.
Schliesslich ist der Verband in regelmässigem Austausch mit vielen wichtigen Institutionen aus dem Bereich Justiz, Verwaltung und Bildung.
Der Zürcher Anwaltsverband für Sie
Der Zürcher Anwaltsverband ist aber nicht nur für seine Mitglieder da. Er ist auch für Rechtssuchende ein wichtiger Ansprechpartner und Interessensvertreter.
Anwaltssuche
Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Unser Mitgliederverzeichnis auf www.zav.ch sowie der seinerzeit vom Zürcher Anwaltsverband lancierte Advonaut (www.advonaut.ch) bieten wertvolle Hinweise. Zögern Sie auch nicht, unsere Geschäftsstelle, die zu Bürozeiten stets besetzt ist, zu kontaktieren.
Unentgeltliche Rechtsberatung
Der Zürcher Anwaltsverband betreibt vier Stellen für unentgeltliche Rechtsauskunft. In Zürich, Bülach, Dübendorf und Horgen erhalten Rechtsuchende eine unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Verbands erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf. Eine Voranmeldung ist nicht möglich. Da die Öffnungszeiten beschränkt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu erscheinen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Podien für die Öffentlichkeit
Regelmässig veranstaltet der Zürcher Anwaltsverband für die Öffentlichkeit Podiumsveranstaltungen in Winterthur und Zürich. Bei den Podien werden aktuelle Rechtsthemen durch spezialisierte Mitglieder präsentiert. Bei einem Apéro im Anschluss an die eigentliche Veranstaltung stehen jeweils acht bis zehn Expertinnen und Experten für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Konflikte mit ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt
Haben Sie das Gefühl, dass sie von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt nicht richtig beraten wurden? Sind Sie der Auffassung, dass die Honorarrechnung zu hoch ausgefallen ist?
Der Zürcher Anwaltsverband unterhält verschiedene Stellen, an die Sie sich wenden können:
Die Honorarkommission beurteilt auf Gesuch Honorarrechnungen, die von Mitgliedern des Zürcher Anwaltsverbands gestellt worden sind. Mit dem Einverständnis der involvierten Parteien wirkt die Honorarkommission als Schiedsgericht über strittige Honorarforderungen. Die Angemessenheit des ausgewiesenen Zeitaufwands sowie behauptete Mängel der Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin bilden nur in krassen und offensichtlichen Fällen Gegenstand der Beurteilung durch die Honorarkommission.
Das Standesgericht als vereinsinternes Disziplinargericht überprüft und beurteilt auf Antrag die Verletzung von Berufs- und Standesregeln durch Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands. Es wird auf Beschwerde hin tätig. So kann das Standesgericht z. B. prüfen, ob das Berufsgeheimnis verletzt wurde, ob eine Interessenkollision vorliegt oder ob ein Mitglied sorgfältig und gewissenhaft tätig war. Gegen das Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung kann eine Anwältin oder ein Anwalt beispielsweise dann verstossen, wenn Weisungen der Klientel missachtet werden, wenn die Erreichbarkeit nicht sichergestellt ist oder wenn Zeugen beeinflusst werden. Nicht überprüfen kann das Standesgericht die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit. Nur wenn erschwerende Umstände vorliegen, die auf eine unverantwortliche Berufsausübung schliessen lassen, wird eingegriffen.
Schliesslich kann der Vorstand des Zürcher Anwaltsverbands im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens bei der Findung einer Lösung zwischen Klientel und einem Anwalt oder einer Anwältin unterstützten. Der Vorstand kann nicht Recht sprechen, aber erfahrungsgemäss lassen sich im Rahmen eines begleiteten Gesprächs Konflikte häufig beseitigen.
Haben Sie Fragen betreffend das richtige Vorgehen, so zögern Sie nicht, unsere Geschäftsstelle zu kontaktieren: www.zav.ch
Text Lukas Wyss, Präsident des Zürcher Anwaltsverbands
Schreibe einen Kommentar