eheschliessung
Hochzeit

Was ändert sich nach der Eheschliessung?

01.02.2022
von Melanie Cubela

Hat man sich das Jawort gegeben, ist man bereit, eine Eheschliessung einzugehen. Doch was kommt auf das Brautpaar nach der Hochzeit zu? «Fokus» hat die wichtigsten Änderungen festgehalten.

Der Vertrag

Bei einer Ehe besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschliessen. Die wählbaren Güterstände sind die drei folgenden: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, gilt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Muriel Ego-Sevinc, Rechtsanwältin und Spezialistin im Familienrecht, erklärt: «Die Errungenschaftsbeteiligung kann durch einen Ehevertrag individuell etwas angepasst werden. Die übrigen Güterstände wie die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft bieten jedoch auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben es, die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe den individuellen Bedürfnissen der Ehegatten anzupassen.» Daher empfiehlt die Scheidungsanwältin, sich rechtzeitig mit den Folgen einer Heirat auseinanderzusetzen und sich diesbezüglich beraten zu lassen.

Errungenschaftsbeteiligung 

Bei dieser Form bestehen vier Vermögensmassen. Das Eigengut beider Ehepartner sowie auch die Errungenschaft beider. Das Eigengut umfasst alle Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch dienen sowie auch die Vermögenswerte, die einem vor der Hochzeit gehörten oder später durch Erbgang zufallen. Ausserdem gehören jeweilige Ersatzanschaffungen für das Eigengut auch zum Eigengut. Die Errungenschaft umfasst unter anderem die Arbeitserwerbe, Leistungen für Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen, Sozialfürsorgeeinrichtungen, die Erträge des Eigenguts sowie auch die Ersatzanschaffung für Errungenschaft. Im Falle der Scheidung wird die Errungenschaft beider Eheleute hälftig geteilt, sofern kein anderslautender Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Gütergemeinschaft 

Hierbei gehören zum Gesamtgut das ganze Vermögen und die ganzen Einkünfte beider Ehegatten, mit Ausnahme der Vermögensgegenstände, welche von Gesetzes wegen Eigengut sind. Dies sind die Gegenstände zum ausschliesslichen persönlichen Gebrauch sowie Genugtuungsansprüche. Im Falle der Scheidung wird das Gesamtgut unter den Eheleuten je zur Hälfte geteilt, sofern ehevertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Gütertrennung 

Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen Güter. Jede:r Ehegatte:in bleibt Eigentümer:in seiner eigenen Güter. Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jede und jeder sein Vermögen und verfügt darüber. Entsprechend gibt es bei der Scheidung grundsätzlich auch keine Aufteilung von Gütern.

Name und Kinder

Name: Mit der Heirat besteht die Möglichkeit, den Nachnamen des Partners oder der Partnerin als gemeinsamen Namen anzunehmen. Seit der Einführung des Namensrechts 2013 ist es nicht mehr möglich, einen Doppelnamen zu wählen, jedoch herrschen Diskussionen, ob dies wieder eingeführt werden soll. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Allianznamen mit einem Bindestrich zu verbinden und diesen beispielsweise auf dem Pass aufzuführen. Wenn beide Eheleute ihren eigenen Namen behalten, müssen sie sich beim Zivilstandsamt für einen Familiennamen entscheiden, welchen dann die Nachkommen erhalten.

Elterliche Sorge: «Wird ein Kind geboren, erhalten die Ehegatten automatisch die gemeinsame elterliche Sorge», teilt die Rechtsanwältin mit. Bei nicht verheirateten Paaren ist dies nicht der Fall.

Vaterschaft: Bei Kindern, die während der Ehe geboren werden, gilt die Vermutung, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist. Bei einem unverheirateten Paar wiederum müsse dies auf dem Zivilweg geltend gemacht werden.

Steuern und Versicherung

Hochzeitsstrafe: Die «Hochzeitsstrafe» ist die steuertechnische Benachteiligung von verheirateten Paaren. Wieso genau, erklärt Ego-Sevinc: «Mit der Heirat werden die Ehegatt:innen gemeinsam besteuert. Damit steigt bei zwei Gehältern die Progression, was wiederum je nach Einkommen und Familienkonstellation zu höheren Steuern führen kann.» Der Bund und die Kantone gewähren zwar Steuerabzüge, um diese «Strafe» etwas abzuschwächen, allerdings geschehe dies in einem sehr geringen Umfang.

Versicherung/Mietwohnung: Die Privathaftpflichtversicherung sowie die Hausratversicherung sind zu informieren und die Police ist gegebenenfalls anzupassen. Zudem muss die oder der Vermieter:in informiert werden. Für die Familienwohnung gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Finanzielles

Haftung: Jeder Ehegatte und jede Ehegattin haftet mit dem eigenen Vermögen. Die Ausnahme machen die laufenden Bedürfnisse. Hier nennt die Rechtsanwältin die Wohnung und die Steuern als Beispiel. In diesem Fall haftet das Paar solidarisch.

Unterhalt/Pensionskasse: «Die oder der einkommensschwächere, respektive kinderbetreuende, Ehegatte:in ist durch die Heirat finanziell besser abgesichert», hält Scheidungsanwältin Ego-Sevinc fest. Ab der Heirat beteiligt sich das Ehepaar gegenseitig am Pensionskassenguthaben. Zudem hat diejenige Person, welche die Kinder betreut, neben dem Bar- und Betreuungsunterhalt, dass auch einem unverheirateten kinderbetreuenden Elternteil zusteht, je nach Einzelfall zusätzlich Anspruch auf persönlichen Unterhalt. «Spätestens seit der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann sich die oder der einkommensschwächere Ehegatte:in jedoch nicht mehr darauf verlassen, über die Scheidung hinaus langfristig finanziell abgesichert zu sein», gibt Rechtsanwältin Ego-Sevinc zu bedenken. Aus diesem Grund rät die Anwältin, das Arbeitspensum nicht über eine längere Zeit deutlich zu reduzieren oder gar aufzugeben.

Erbrecht: Mit der Heirat erhalten die Ehegatten Erbanspruch im Fall des Ablebens des anderen Ehegatten. Wenn weder Testament noch Erbvertrag bestehen, erhält der überlebende Ehegatte mindestens 50 Prozent der Erbmasse. «Zu beachten ist, dass in einem ersten Schritt die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen ist, bevor in einem zweiten Schritt die mit allfälligen Nachkommen zu teilende Erbmasse bestimmt werden kann», teilt die Rechtsanwältin mit. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Artikel 1001 Möglichkeiten für einzigartige Flitterwochen
Nächster Artikel 11 Ideen für eine bestimmt gelungene Hochzeitsfeier