Wintersportunfälle
Recht Sport Winter

Wintersportunfälle und rechtliche Folgen

31.01.2020
von Antonia Vogler

Jährlich verunfallen rund 30 000 Schweizer Schneesportler. Deshalb sollten Wintersportler wissen, was sie im Ernstfall beachten müssen. Der Anwalt Silvio Riesen gibt im Interview Auskunft über die wichtigsten rechtlichen Belange.

Silvio Riesen, in welchem Rechtsgebiet sind Sie tätig und welche Personen vertreten Sie?

Ich arbeite in einer Kanzlei, die auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert ist. Wir vertreten ausschliesslich geschädigte Personen, die ihre Ansprüche geltend machen wollen. Das sind zum Beispiel Menschen, die einen Unfall erlitten haben, Opfer eines Operationsfehlers wurden oder krankheitsbedingt länger im Beruf ausfallen. Auf der Gegenseite befinden sich meistens die grossen Versicherungen.

Haben Sie sich aktuell auch mit Wintersportunfällen zu befassen?

Ja, wir beschäftigen uns oftmals mit Wintersportunfällen, die sich auf den Pisten, aber auch abseits ereignen. Nicht selten führen diese Unfälle leider zu schwerwiegenden Verletzungen.

Was müssen Skifahrer beachten, wenn sie auf der Piste unterwegs sind?

Den meisten Skifahrer:innen und Snowboarder:innen sind die sogenannten FIS-Regeln des internationalen Skiverbands geläufig. Es ist wichtig, dass man diese beachtet. Zentral ist es, dass die Geschwindigkeit sowie die Fahrweise jeweils dem Können und den Verhältnissen angepasst sind und man mit genügend Abstand überholt. Gerade, wenn es zu Gerichtsprozessen kommt (Schadenersatzforderungen oder strafrechtliche Verfahren), spielen diese Richtlinien eine sehr wichtige Rolle. Gerichte ziehen diese bei, um zu beurteilen, ob jemand einen Fehler begangen hat.

Nicht selten führen diese Unfälle leider zu schwerwiegenden Verletzungen. Silvio Riesen

Welche Vorkehrungen müssen die Betreiber von Skigebieten treffen?

Grundsätzlich müssen sie dafür sorgen, dass jede:r Pistenbenutzer:in den Weg sicher ins Tal findet – auch bei schlechtem Wetter. Das heisst insbesondere, sie müssen klare Markierungen erstellen und auf Gefahren hinweisen.

Was passiert in der Regel unmittelbar nach einem Unfall auf der Piste? Gibt es diesbezüglich Vorschriften, wie man sich zu verhalten hat?

Es gibt Richtlinien, welche den Bergbahnen, die auch für den Unterhalt der Skipisten verantwortlich sind, gewisse Pflichten auferlegen. Bei einem Unfall wird üblicherweise zunächst der Pistenrettungsdienst gerufen. Dieser muss den Wintersportunfall dokumentieren und Beweise sichern: So sollte er ein Unfallprotokoll erstellen, Personalien der beteiligten Personen aufnehmen und Skizzen sowie Fotos machen, falls dies zur Klärung des Unfallhergangs beiträgt. Bei schweren oder gar tödlichen Unfällen muss der Rettungsdienst die Polizei benachrichtigen.

Was gilt es zu beachten, wenn ein Opfer eines Skiunfalls Schadenersatzansprüche stellen möchte?

Die geschädigte Person muss im Streitfall den genauen Unfallhergang beweisen können. Sie muss aufzeigen können, dass andere Skifahrer:innen beziehungsweise die Bergbahnen bestimmte Pflichten verletzt haben. Deswegen ist es zentral, dass der Unfallhergang sauber dokumentiert wird.

Welches sind die Schwierigkeiten, mit welchen Sie als Opferanwalt in diesen Fällen zu kämpfen haben?

Ein Problem ist, dass die Bergbahnen ihrer Pflicht, Beweise zu sichern, nicht immer nachkommen – dies vor allem, wenn sich die Ansprüche der Opfer gegen die Bergbahnen selbst richten könnten.

Ich habe auch schon einen Fall erlebt, bei dem nachträglich Markierungsstangen umgestellt wurden. Deshalb empfehlen wir, nach Möglichkeit, selbst die Personalien von beteiligten Personen aufzunehmen und Fotos zu machen. Die Fotos sollten unbedingt auch die Unfallstelle in Fahrtrichtung zeigen. Bei schweren Verletzungen gilt es, sofort die Polizei zu benachrichtigen.

Interview Antonia Vogler

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