Crypto-Crime: Neue Datenarchitekturen erfordern interdisziplinäre Beratungsstrukturen
Crypto-Crime-Sachverhalte bestehen heute aus einer komplexen Datenarchitektur, auf der steuer- und strafrechtliche Bewertungen aufsetzen. Die Beraterschaft muss reagieren.
Blockchain-Transaktionen, Smart-Contract-Reviews, krypto-forensische Analysen, Open-Source-Intelligence-Recherchen (Osint), Steuerdaten aus Auskunftsersuchen an Krypto-Handelsplattformen und automatischem Informationsaustausch (AIA), Crypto-Tax-Tools und KI-gestützte Auswertungen treffen aufeinander – Mosaiksteine fügen sich für Ermittler:innen zusammen und liefern scheinbar gesicherte Erkenntnisse über Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Krypto-Betrugsmodelle.
Entstanden ist eine multisource Datenermittlungsarchitektur – ein digitales Lagebild der Sachverhaltsaufklärung, verstanden als automatisierte Erzeugung, Zusammenführung und Bewertung heterogener Datenquellen, aus denen in kryptobezogenen Verfahren erst der rechtlich relevante Sachverhalt (re-)konstruiert wird.
Organisatorisch wird dieses Lagebild bei Sondereinheiten aus Staatsanwält:innen, LKA-Beamt:innen, IT-Forensiker:innen, Wirtschaftsreferent:innen und Finanzbeamt:innen gebündelt. Eine Herausforderung für die Beraterschaft, die im Wesentlichen noch in klassischen Strukturen organisiert ist. Die Antwort muss ebenfalls eine organisatorische sein, und zwar durch Aufbau eines Crypto-Hubs mit Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen. Das Berufsrecht von Berufsgeheimnisträgern muss sich hier weiter öffnen, damit spiegelbildlich das entstehen kann, was bereits aufseiten der Behörden Realität ist.
Die multisource Datenarchitektur der Sachverhaltsaufklärung verändert nicht nur die Ermittlungsarbeit, sondern auch das Berufsbild bereits spezialisierter Berater:innen.– Thorsten Franke-Roericht
Welche Daten stammen aus welchen Quellen? Wie wurden sie technisch erzeugt? Ist ihre Genese nachvollziehbar dokumentiert? Sind sie revisionssicher? Welche Algorithmen liegen ihnen zugrunde? Auf welchen Annahmen beruhen ihre Schlussfolgerungen? Und schließlich: Genügen die gewonnenen Erkenntnisse überhaupt den Anforderungen des Steuer-, Straf- und Verfahrensrechts?
Die eigentliche Herausforderung liegt dabei nicht in der Bewältigung der Menge der verfügbaren Informationen. Je stärker Software automatisiert Datengrundlagen sammelt, generiert, aggregiert und bewertet, umso wichtiger wird die Unterscheidung zwischen Primärdaten und ihren Prämissen, daraus abgeleiteten Erkenntnissen und rechtlich belastbaren Beweisen. So ist nicht jede Wallet-Zuordnung zu einem bestimmten Krypto-Sachverhalt oder einer Person eine feststehende Tatsache. Häufig handelt es sich um eine softwaregestützte Hypothese, die technisch und rechtlich hinterfragt werden muss.
Aus der Ermittlungspraxis: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) baut derzeit seine technologischen Analysekapazitäten aus und entwickelt gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) KI-gestützte Verfahren zur Auswertung großer digitaler Beweismittelbestände. Parallel erweitern Blockchain-Forensik und der internationale steuerliche Informationsaustausch über Kryptowerte die verfügbare Tatsachengrundlage kontinuierlich.
In Sachsen hat sich eine Forschungsgemeinschaft zwischen dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und der Hochschule Mittweida, einem Cluster für angewandte Forschung zu künstlicher Intelligenz und Blockchain, gebildet. Ergänzend hat das LSF eine kommerzielle Software erworben, mit der Transaktionsdaten aus verschiedenen Wallets und Handelsplattformen strukturiert aufbereitet und relevante Vorgänge schneller identifiziert werden sollen. Letzteres haben auch viele andere Bundesländer und der BND im Einsatz.
Die staatliche Sachverhaltsaufklärung entwickelt sich zu einem datengetriebenen, automatisierten Rekonstruktions- und Risikobewertungsprozess, dessen Qualität maßgeblich von der Verknüpfung und Bewertung vielfältiger Informationsquellen und Tools abhängt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth mahnte kürzlich, dass zwischen originären Blockchain-Daten, deren softwaregestützter Analyse und der daraus gezogenen rechtlichen Bewertung sorgfältig zu unterscheiden ist. Die bloße Feststellung sogenannter »indirect alerts« eines Blockchain-Analysewerkzeugs genügte dem Gericht nicht, um den erforderlichen Geldwäscheverdacht für einen von der Staatsanwaltschaft begehrten Vermögensarrest zu tragen. Die Entscheidung verdeutlicht exemplarisch, dass algorithmisch erzeugte Zusammenhänge nicht ohne Weiteres mit belastbaren Tatsachen gleichgesetzt werden dürfen. Gerade bei proprietären Analyseverfahren gewinnen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die gerichtliche Überprüfbarkeit der angewandten Methodik erheblich an Bedeutung.
Fest steht: Die multisource Datenarchitektur der Sachverhaltsaufklärung verändert nicht nur die Ermittlungsarbeit, sondern auch das Berufsbild bereits spezialisierter Berater:innen. Sich steuer-, straf- und aufsichtsrechtlich im Bereich Blockchain-basierter Kryptowerte auszukennen, ist nur eine Dimension – vorrangig gilt es, Datenquellen technisch zu verstehen, forensisch einzuordnen und rechtlich belastbar zu bewerten. Die Zukunft der Crypto-Crime-Beratung liegt damit in der Ausbildung interdisziplinärer Crypto-Hubs, die dieser neuen Datenermittlungsarchitektur mit einer ebenso integrierten Beratungsstruktur begegnen.
Text Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt

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