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Nachhaltigkeit

Nach dem Nein zum CO2-Gesetz …

14.12.2021
von SMA

Bis Ende Jahr will der Bundesrat eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken und für die künftige Klimapolitik eine möglichst breite Basis schaffen.

Der Bundesrat hat kürzlich über das weitere Vorgehen in der Klimapolitik entschieden. Dieses stützt sich auf eine Analyse des Abstimmungsergebnisses zum revidierten CO2-Gesetz, wonach generell die Sorge vor steigenden Kosten, insbesondere die mögliche Erhöhung des Benzinpreises, zur Ablehnung geführt hat. Das geltende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach 2020 und damit auch zusätzliche Massnahmen unterbreitet. Er hat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) deshalb den Auftrag gegeben, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die dem Abstimmungsergebnis Rechnung trägt und geeignet ist, eine möglichst breite Basis für die künftige Klimapolitik zu schaffen. Im Vordergrund sollen Massnahmen stehen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren. Auch sollen die laufenden Bemühungen der verschiedenen Branchen unterstützt werden.

Keine neuen Abgaben

Die künftige Klimapolitik soll auf einem Mix mehrerer Instrumente basieren. Die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll mit gezielten Anreizen und Förderungsmassnahmen ergänzt werden. Zudem soll die Vorlage auf dem geltenden CO2-Gesetz aufbauen. Bestehende Instrumente sollen weitergeführt werden und die Vorlage soll ohne neue Abgaben auskommen. Für den Fall, dass im Gebäudebereich zusätzliche Mittel notwendig sind, prüft das UVEK, die Zweckbindung bei der CO2-Abgabe vorübergehend anzupassen. Die Mittel aus verschiedenen klimapolitischen Instrumenten sollen grundsätzlich jenen Sektoren zugutekommen, aus denen sie stammen. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden und laufende Entwicklungen zu verstärken, sollen mit der Vorlage verschiedene finanzielle Anreize geschaffen werden. Wer heute etwa einen Wasserstoff-LKW kaufen möchte, muss wissen, wie lange alternative Antriebe von der LSVA befreit bleiben. Die neue Vorlage möchte mit einer zeitlich befristeten Befreiung auf Gesetzesstufe Rechtssicherheit für die Branche schaffen.

Weniger Emissionen

Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen sollen die laufenden Bemühungen der Bevölkerung und der jeweiligen Branchen unterstützen. So soll im Gebäudebereich der Ersatz alter Öl- und Gasheizungen zusätzlich finanziell unterstützt werden. Im Mobilitätsbereich soll namentlich der Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos gefördert werden. Ergänzt werden diese Bemühungen durch eine Anpassung der CO2-Zielwerte für den Fahrzeugimport. Und im öffentlichen Verkehr soll das Steuerprivileg für Dieselbusse stufenweise aufgehoben werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zweckgebunden für die Anschaffung von Elektrobussen im Orts- und Regionalverkehr eingesetzt werden. Neu sollen sich zusätzliche Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Emissionen eingehen. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt.

Reduktionsziel 2030: 50 Prozent

Im Flugsektor soll in Anlehnung an die Entwicklungen in der EU eine Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe eingeführt werden. Zusätzlich wird geprüft, ob die Einführung eines Mindestanteils an nachhaltigen Treibstoffen mit einer finanziellen Unterstützung oder mit finanziellen Anreizen für die Luftfahrtunternehmen zu begleiten ist. Die verschiedenen Massnahmen, im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen, erlauben es, am Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2030 festzuhalten. Das genaue Verhältnis zwischen Inland und Auslandkompensationen wird noch festzulegen sein. Die Schweiz hat mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen die Voraussetzungen für Kompensationsprojekte im Ausland geschaffen. Begleitet werden die Bestrebungen im Klimabereich durch gezielte Massnahmen im Energiesektor.

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