«Goldener Käfig» oder echte Vereinbarkeit: Nationalrat will Arbeitszeit liberalisieren
Urs Schwarz hätte der Vorstoss von GLP-Nationalrat Jürg Grossen betroffen. Zwar stellt der an Überlastung verstorbene Oberarzt des Universitätsspitals Zürich (USZ) einen Extremfall dar, dennoch äusserte der Bundesrat bereits im August 2024 Vorbehalte gegen Grossens Forderung, die Arbeitszeit von Vielverdienenden zu «liberalisieren». Nun hat der Nationalrat ihm trotzdem zugestimmt und der Ständerat muss sich mit dem Vorstoss befassen.
Er hörte einfach nicht auf zu arbeiten, gönnte sich keine Pausen, geschweige denn Ferien: Nach jahrelanger exzessiver Arbeit starb der Neurologe Urs Schwarz im Alter von 64 Jahren an der Überlastung von Körper und Psyche. Personalabteilung und Chefetage wiesen ihn vermehrt darauf hin, dass er seine ihm zustehenden Ferien nehmen und die gesetzlich vorgeschriebenen freien Tage für sich nutzen solle. Aber er liess sich nicht überzeugen. Nach Schwarz’ Tod stellten seine Töchter Emilie und Megan Strafanzeige gegen die Klinik.
In der Medienberichterstattung über Urs Schwarz spielt das Gehalt des Arztes keine Rolle. Folgt man den Angaben des medizinischen Jobportals Medicus.ch, verdient ein Oberarzt am USZ mindestens 140 000 CHF im Jahr. Damit fällt diese Position in den Bereich der Motion von Jürg Grossen aus dem Juni 2024. Diese fordert, «das Arbeitsgesetz (ArG) dahingehend anzupassen, dass die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Personen mit einem Jahreslohn ab 120 000 CHF (indexiert ab Inkraftsetzung) weitgehend liberalisiert werden». Dies begründet der Motionstext mit einem «höheren Mass an Autonomie und mehr Einflussmöglichkeiten bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen» gegenüber niedrigeren Lohngruppen. Indem das Arbeitsgesetz angepasst werde, entspreche man den Bedürfnissen der Besserverdienenden, steigere die Attraktivität des Schweizer Arbeitsmarktes und stelle die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sicher.
Personaldienstleister: «Erwerbstätige wollen grössere Flexibilität»
Bestätigt sieht sich Grossen teilweise durch eine Studie, die die gfs-zürich, Markt- & Sozialforschung AG, im Herbst 2023 im Auftrag des Verbandes der Schweizer Personaldienstleister durchführte. Bereits im Titel verdeutlicht der Studientext wesentliche Untersuchungsergebnisse: «Mehr Arbeitskräfte dank Selbstbestimmung – Erwerbstätige wollen grössere Flexibilität.» Noch konkreter werden die Personaldienstleister in einer Stellungnahme zu Beginn des Studientextes: «Zielführende Lockerungen bei den Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeit sind dringend angezeigt.» Was genau «zielführend» in diesem Zusammenhang bedeutet, bleibt unklar, auch wenn sich abzeichnet, dass es darum geht, mit flexiblen Arbeitszeiten dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. «79 Prozent sehen darin die Chance, Beruf und Familie besser zu vereinen bzw. Autonomie und Eigenverantwortung zu fördern.» Lediglich eine Minderheit sei skeptisch gegenüber dem Risiko, dauerhaft erreichbar zu sein, Arbeits- und Privatleben nicht sauber voneinander trennen zu können oder mit Kommunikationsschwierigkeiten im Team umgehen zu müssen. So böte eine flexible Arbeitszeit vor allem die Möglichkeit, Fachkräfte zu akquirieren und zu halten.
Hier hebt die Studie auch die Gesundheitsbranche hervor, ebenso wie die Baubranche. Fraglich bleibt hier der Zusammenhang zwischen flexibler Arbeitszeit und Verdienst, den Grossens Motion aufmacht. Während der Lohn für medizinisches Personal die durch den Vorstoss gesetzte Schwelle von 120 000 CHF durchaus übersteigen kann, bewegt sich ein Gehalt auf dem Bau laut Landesmantelvertrag des Schweizerischen Baumeisterverbandes selten über 90 000 CHF. Dennoch scheinen sich beide Berufsgruppen eine Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit zu wünschen.
Bundesrat: «Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmenden»
Laut Stellungnahme des Bundesrates ist dem Wunsch nach flexiblerer Arbeitszeit für die genannte Lohngruppe jedoch bereits Genüge getan. So könnten die betreffenden Arbeitnehmenden mit den Arbeitgebenden bereits in einem Gesamtarbeitsvertrag vorsehen, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten. Auch das Jahreszeitmodell stehe bestimmten Berufsgruppen zur Verfügung. «Die generelle Abschaffung der Arbeits- und Ruhezeitregelungen für sämtliche besserverdienende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen würde das Ziel des Arbeitsgesetzes untergraben, nämlich den Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmenden in den Betrieben», so die Stellungnahme. Gerade dieser Schutz stelle einen Standortfaktor in der Schweiz dar, der sich positiv auf die Wirtschaft auswirke.
Grossen scheint unter Gutverdienenden jedoch einen geringeren Bedarf nach Schutz zu sehen als unter Menschen mit einem niedrigeren Verdienst. Wer viel Geld verdient, so der Nationalrat, verfüge über grössere Einflussmöglichkeiten, was die Gestaltung der eigenen Arbeit betreffe.
Grossen: «Das ist moderne Vereinbarkeit»
«Das ist nicht Ausbeutung, das ist moderne Vereinbarkeit, wenn sie freiwillig, fair und mit Eigenverantwortung geschieht.» Grossen beruft sich hier auf die Positionen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, der seinen Vorstoss als «Schritt in die richtige Richtung» bezeichnet habe.
Tatsächlich forderte Daniella Lützelschwab als Ressortleiterin Arbeitsmarkt beim Arbeitgeberverband schon im November 2022 in einem Interview mit dem ti&m-Magazin, Arbeitszeiten zu liberalisieren. Sie führte das Beispiel eines Elternteils an, das «um 6:00 Uhr vor der morgendlichen Familienroutine erste Mails beantwortet» und abends, wenn die Kinder schlafen, noch ein wenig arbeiten möchte. Ausgehend von einem Arbeitsbeginn am frühen Morgen ist dies nach 20 Uhr nicht mehr erlaubt, da sich der Arbeitszeitrahmen maximal über 14 Stunden erstrecken darf.
«Trauen wir gut qualifizierten, gut bezahlten Arbeitnehmenden etwas mehr Eigenverantwortung zu oder behandeln wir sie weiterhin so, als würden sie im Arbeitsalltag jede Stunde von Gesetz und Bürokratie vorgegeben brauchen?», fragte GLP-Mann Grossen am 27. April in seiner Rede vor dem Nationalrat. In der Tat, an dieser Frage ist etwas dran. Aber warum trauen wir denjenigen mit mehr Geld mehr Eigenverantwortung zu als anderen Menschen? Und was geschieht mit denjenigen, die wie Neurologe Schwarz an genau dieser Eigenverantwortung scheitern?
Schweizerischer Gewerkschaftsbund: «Für mehr Schutz und Entlastung sorgen»
Auch wenn Arbeitnehmende in der Regel nicht unmittelbar an den Folgen der Arbeitsbelastung sterben und Urs Schwarz einen Extremfall darstellt, sind die Phänomene dauerhafter Erreichbarkeit und mangelnder Trennung von Arbeit und Privatleben als gesundheitsgefährdende Faktoren omnipräsent. So titelte Gabriela Medici im Oktober 2025 auf dem Blog des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes: «Wenn Arbeit krank macht – Stress, Druck und fehlende Grenzen im Alltag der Beschäftigten» und positioniert sich auf der Grossen entgegengesetzten Seite: «[S]tatt für mehr Schutz und Entlastung zu sorgen, fordern Arbeitgeber und bürgerliche Politiker noch mehr ‹Flexibilität›. Das ist der falsche Weg – Flexibilität bedeutet dann nämlich, dass Arbeitnehmende rund um die Uhr verfügbar sein müssen.» Die Beispiele, die sie nennt, passen allerdings kaum in die in der Motion genannte Gruppe. Weder Pflegekräfte noch das Personal im Detailhandel können wohl mit einem Jahreseinkommen von 120 000 CHF rechnen. Einzig der öffentliche Dienst, den Medici ebenfalls als Problemfeld benennt, kratzt gelegentlich an dieser Schwelle.
In einer Art Randnotiz scheint die Autorin Bezug nehmend auf eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik Grossen jedoch teilweise Recht zu geben: «Gleichzeitig profitieren vor allem Männer mit höherer Ausbildung von echter zeitlicher Flexibilität.» Im August 2023 stellte das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG fest, dass Frauen in der Schweiz gut 16 Prozent weniger verdienen als Männer. Ein Diagramm des Bundesamtes für Statistik zeigt ausserdem, dass das Lohnniveau tendenziell steigt, je höher Arbeitnehmende ausgebildet sind. Folgt man Medici an dieser Stelle, erscheint es durchaus sinnvoll, die Arbeitszeit für Arbeitnehmende mit hohem Einkommen zu flexibilisieren.
Doch auch für diese Gruppe ist ein unbegrenzter Arbeitstag mit Gefahren verbunden. Ein Beispiel findet sich in einem Beitrag von ARD Gesund aus dem vergangenen Jahr. Darin kommt Peter zu Wort, der bis vor Kurzem als IT-Projektmanager sehr viel Geld verdiente. Die Arbeitsbelastung brachte ihn bis in die Alkoholabhängigkeit und bescherte ihm Suizidgedanken. «Dieser goldene Käfig, der hält dich gefangen», äussert sich der 40-Jährige, nachdem er aus dem Käfig ausgebrochen ist.
baua: Negative Auswirkungen und «Chancen für die Beschäftigten»
Einerseits, schreibt auch die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua, stelle gerade dauerhafte Erreichbarkeit einen Risikofaktor für das persönliche Befinden dar. «Die Möglichkeit, überall und jederzeit auf Arbeitsbelange zugreifen und diese erledigen zu können, bietet aber andererseits auch Chancen für die Beschäftigten, beispielsweise zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf», heisst es im Bericht.
Wie also lassen sich vonseiten der Politik Beruf und Familie unter einen Hut bringen, ohne Arbeitskräfte zu verheizen, sei es mit hohem oder niedrigem Einkommen? Dies ist und bleibt vorerst eine offene Frage. Sich mit ihr auseinanderzusetzen sowie Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und zu prüfen, erscheint in der Tat als «Schritt in die richtige Richtung».
Text Pia Soldan
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