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So können Unternehmen die rechtlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen

22.05.2026
von SMA

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten. Der Geschäftsführer der Firma Qualitätswerk GmbH Matthias Kunz, erklärt, wie Unternehmen diese Herausforderungen effektiv umsetzen können.

Matthias KunzGeschäftsführer Qualitätswerk GmbH

Matthias Kunz
Geschäftsführer Qualitätswerk GmbH

Unternehmen, die keinen Wert auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz legen, haben ein höheres Unfall- und Krankheitsrisiko, was zu erhöhten Fehlzeiten, Fluktuation und sogar Strafverfahren führen kann. Dies verursacht hohe Kosten für das Unternehmen, unnötige Aufwände, Reputationsschäden und führt letztlich zu einer schlechten Unternehmenskultur. Unternehmen hingegen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Fokus stellen, profitieren nicht nur finanziell, sondern auch von einer besseren Wertschöpfung und Betriebskultur. Abgesehen davon sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gesetzlich verankert.

Die rechtlichen Vorgaben für Unternehmen in der Schweiz

Gemäss Artikel 82 zum Unfallversicherungsgesetz UVG sind Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Es liegt daher in der Verantwortung der Arbeitgeber, die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb einzuführen und umzusetzen, was in der rechtsverbindlichen EKAS-Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) weiter konkretisiert wird. Folglich müssen Unternehmen drei Massnahmen zur Rechtskonformität zwingend berücksichtigen und umsetzen, das derzeit auch vonseite Behörde bei einer Inspektion vor Ort überprüft wird: 

1. Sicherheitskonzept erstellen, im Unternehmen implementieren und umsetzen

Die erste Massnahme ist das Sicherheitskonzept, das eingeführt und implementiert werden muss. Es beschreibt in zehn festgelegten Kapiteln, wie die gesetzlichen Anforderungen in den betrieblichen Prozessen umgesetzt werden. Das Konzept wird mithilfe von externen Spezialist:innen erstellt und dann intern von ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten umgesetzt. 

Seit 2021 bietet die Qualitätswerk GmbH eine Modelllösung an, welche bereits mehr als 150 Unternehmen in der Schweiz erfolgreich umsetzen. Dabei handelt es sich um ein fertiggestelltes Sicherheitskonzept, das Unternehmen jeder Grösse und Branche erwerben und im eigenen Betrieb mit relativ wenig Aufwand umsetzen können. Diese Modelllösung wurde von der EKAS zertifiziert. Der Vorteil der Modelllösung von Qualitätswerk ist, dass sich Unternehmen damit den zeitlichen, aber auch finanziellen hohen Aufwand für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sparen können. Weiter gilt die Modelllösung durch die Zertifizierung als rechtskonform, was sich zum Beispiel bei Inspektionen aber auch bei möglichen Strafverfahren positiv auswirkt.

2. ASA-Spezialist:innen im Betrieb beschäftigen oder extern proaktiv beziehen

ASA-Spezialist:innen steht für Ärztinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit. Sie sind entweder im Betrieb angestellt oder werden, was häufiger der Fall ist, extern beigezogen. Gemäss der Verordnung über Unfallversicherung Art 11.a und der EKAS-Richtlinie 6508 müssen ASA-Spezialist:innen präventiv eingesetzt werden. Ihre Aufgabe ist es, Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu unterstützen, betriebsinterne Wissenslücken zu schliessen und präventiv gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten vorzugehen.

Qualitätswerk bietet anerkannte ASA-Fachleute, die beratend, unterstützend und begleitend tätig sind. Die Dienstleistung umfasst die Grundausbildung der Mitarbeitenden, aber auch das Erkennen von sicherheitsrelevanten Schwachstellen im Betrieb. Mit einem ASA-Mandat können die gesetzlichen Anforderungen auf einfache Weise erfüllt werden und die Betriebe profitieren von einem breiten Spektrum an Fachwissen durch Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern oder Sicherheitsspezialisten.

3. Kontaktperson für Arbeitssicherheit ausbilden lassen

In jedem Unternehmen muss das Grundwissen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorhanden sein. Daher ist es notwendig, dass mindestens eine Person im Betrieb zur Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) ausgebildet wird. Qualitätswerk bietet dazu den KOPAS-Grundkurs an, in dem die grundlegenden Kompetenzen, Aufgaben und Funktionen vermittelt werden. 

Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende und Vorgesetzte aus Klein- und Grossunternehmen und dauert zwei Tage. Er kann sowohl vor Ort als auch digital im Selbststudium (E-Learning) absolviert werden. Da der Kurs die vorgegebenen Richtkompetenzen der EKAS berücksichtigt, ist der Abschluss schweizweit anerkannt.

Weitere Informationen unter qualitaetswerk.ch

Sicherheitsevent/Kongress «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»

03. November 2026 I Stadttheater Olten 

Motto:
Safety Next Level

Referenten:
Leadership-Experten, Suva-Fachpersonen, Anwälte sowie Sicherheits- und Präventionsspezialisten zeigen auf, welche Konsequenzen schwere Arbeitsunfälle nach sich ziehen und wie Arbeitgeber präventiv handeln können.

Highlight:
Im Rahmen des Anlasses wird das sicherste Unternehmen der Schweiz ausgezeichnet!

Moderation:
Stéphanie Berger (Moderatorin & Comedian, ehemalige Miss Schweiz)

Teilnehmende:
Geschäftsführer, Vorgesetzte, ASA-Spezialist:innen, Sicherheitsbeauftragte (Sibe)

Musikalisches Highlight:
Bekannter Schweizer Singer-Songwriter

Hier für die Veranstaltung anmelden.

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